London LEZ Umweltzone

  • Hallo,


    wir sind gerade aus dem Urlaub in GB zurück und haben auf dem CP in Abbey Wood übernachtet. Bei der Einfart nach London hat uns die Umweltzone (low emission Zone LEZ) der Stadt, die fast an den Autobahnring M25 heranreicht, doch überrascht. Bei der LEZ handelt es sich nicht um die Zone der City-Maut!
    Weitere Hinweise finden sich unter:


    http://www.lowemissionzones.eu/content/view/116/509/lang,en/


    Ich schreibe dies als Hinweis für alle, die noch nach London fahren möchten. Registriert Euch rechtzeitig. Im Falle des Falles sind die Strafen empfindlich. Uns hat ein solcher Hinweis leider gefehlt.


    Andreas


  • Wenn ich das so übersetze, vor allem die Schaubilder weiter unten in der Tabelle sehe, trifft das auf die meisten T4 nicht zu. Es sind Nutzfahrzeuge gemeint.T 4 also dann wenn als Lkw zugelassen. Also keine Panik für Pkws.


    Gruß Stefan

  • Hallo Stefan,


    es stimmt, daß T4 zur Zeit noch nicht von einem Fahrverbot betroffen sind. Jedoch muß jedes Fahrzeug welches in die LEZ einfährt vorher bei TfL registriert sein. Die Überwachung findet automatisch mit Kameras statt. Jedes Kennzeichen, welches nicht in der Datenbank des TfL registriert ist wird mit einem Bußgeld belegt.


    Evtl. wird bei ausländischen Fahrzeugen "ein Auge zugedrückt" und es ist eine nachträgliche Registrierung möglich. Erfolgt die Registrierung nicht, so wird das Bußgeld wohl erhoben werden. Eine Vollstreckung des englischen Bußgeldes in Deutschland gibt es nicht, aber wenn man wieder nach England einreist, dann kann es eingetrieben werden.


    Wir werden uns nachträglich registreiren lassen um hoffentlich dem Bußgeld zu entgehen. Hoffen wir mal das Beste.


    Andreas


    [quote]Wenn ich das so übersetze, vor allem die Schaubilder weiter unten in der
    Tabelle sehe, trifft das auf die meisten T4 nicht zu. Es sind
    Nutzfahrzeuge gemeint.T 4 also dann wenn als Lkw zugelassen. Also keine
    Panik für Pkws.


    Gruß Stefan

  • Zitat

    Wenn ich das so übersetze, vor allem die Schaubilder weiter unten in der
    Tabelle sehe, trifft das auf die meisten T4 nicht zu. Es sind
    Nutzfahrzeuge gemeint.T 4 also dann wenn als Lkw zugelassen.


    Die Übersetzung ist Lückenhaft. Wohnmobile werden ebenfalls darunter fallen.
    Wer genau hinsieht, wird den 04. Oktober 2010 als Stichtag für Leicht-LKW und Wohnmobile zwischen 2,5 und 3,5 t finden.


    Das ist aber noch so lange hin, dass diese Regelung evtl gar nicht in Kraft treten wird:
    From October 2010, a standard of Euro 3 for PM for larger vans and minibuses - although the Mayor has announced a review of this stage of the LEZ with a view to cancelling it.


    Ahoi
    Pom

  • Bei uns sollte unter dem Deckmantel der Umweltplakette der Verkauf von PKW angekurbelt werden (genügte dann mit Ausbruch der Wirtschaftskrise nicht mehr)


    und in GB nutzt man die Umweltzone zur Registrierung und Überwachung der Fahrzeuge(-bewegungen). Gibt natürlich viel weniger Aufregung als bei einer Maßnahme "wir führen jetzt mal die Zwangsregistrierung und automatische (Terror)Überwachung des Autoverkehrs ein". Fehlt nur noch, dass man auch die Insassen anmelden muss, weil sich durch das Gewicht das Abgasverhalten ändert.


  • Hi,


    also nach England wird mit einem eigenen Auto nichts hinziehen, die fahren ja immer noch auf der falschen Seite. :D
    Aber da soll sich ja bald was ändern. :) Dazu will man auf die damalige Erfahrung von Schweden, bei der Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr zurückgreifen.
    Deshalb soll ab dem 1.4.2015 zunächst der der PKW und erst ein Jahr später auch der LKW umgestellt werden.
    Na endlich mal kein überstürzter Aktionismus.
    Gruß AvS

    ...wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, dann werfen auch Zwerge lange Schatten!



  • Ah ja, die Pkw fahren dann schon mal rechts, die Lkw erst ein Jahr später. Frage: und wo fahren sie das eine Jahr lang? Weiter links als Geisterfahrer? :D

  • Zitat


    Ah ja, die Pkw fahren dann schon mal rechts, die Lkw erst ein Jahr später.
    Frage: und wo fahren sie das eine Jahr lang? Weiter links als
    Geisterfahrer? :D


    Oh Mann.
    Man beachte das Datum der Einführung: 1.April ;)
    Da war doch was????:-D

    ...wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, dann werfen auch Zwerge lange Schatten!

  • Neue Erkenntnisse kurz zusammengefasst:
    - Seit dem 02.01.2012 sind auch Diesel-T4 betroffen.
    - Euro-3-T4 sind weiterhin nicht betroffen.
    - Nicht-Euro-3-T4 müssen mit einem DPF nachgerüstet sein, der in Sachen Partikelausstoß Euro 3 erfüllt.
    - Nicht in UK zugelassene T4 (also auch unsere) müssen vor der Einfahrt beim Transport for London angemeldet werden, ggf. mit Nachweis der Nachrüstung.


    Ohne vorherige Anmeldung wird ein ausländischer T4 als "nicht Euro 3" eingestuft und es werden 100 Pfund Gebühr pro Tag fällig. Wer nicht vorab zahlt, bekommt dazu noch eine Strafe aufgebrummt.


    http://www.tfl.gov.uk/roaduser…7700.aspx#tkt-tab-panel-4


    Ahoi
    Pom

  • Ich muss demnächst auch häufiger mal rüber und würde dabei natürlich das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden, und die Tour mit meinem T4 machen.


    Dabei macht es einem der Großraum London als Diesel T4 Fahrer die Sache ab diesem Jahr nicht leicht.
    Jetzt sind auch Vans zwischen Leergewicht von 1205 kg und zul. GesGew. von 3,5 to betroffen, sowie neu auch Wohnmobile zwischen 2,5 to und 3,5 to zul. GesGew.


    Mein T4 ist ein 1991er AAB und somit nicht Euro3.


    Wobei ich das so verstehe, dass es im Fall von Wohnmobilen erst ab 2500 kg losgeht. (also die 1205 kg Leergewicht- Regel der Vans bei Wohnmobilen nicht greifen.)
    Mein Carthago Malibu ist mit 2500 kg zul. Gesamtgewicht eingetragen.
    Habe gerade beim TÜV angerufen, die würden mir das auf 2490 kg ablasten, und könnte mich im Raum London frei bewegen, mit Ausnahme der City-Maut.


    Seht Ihr das auch so, oder habe ich einen Denkfehler?


    Grüße


    Kai

  • Evtl. wird bei ausländischen Fahrzeugen "ein Auge zugedrückt" und es ist eine nachträgliche Registrierung möglich. Erfolgt die Registrierung nicht, so wird das Bußgeld wohl erhoben werden. Eine Vollstreckung des englischen Bußgeldes in Deutschland gibt es nicht, aber wenn man wieder nach England einreist, dann kann es eingetrieben werden.
    Wir werden uns nachträglich registreiren lassen um hoffentlich dem Bußgeld zu entgehen. Hoffen wir mal das Beste.
    Andreas


    Und was kam raus?? (Gleicher Fall bloß Jahre später - nix davon gehört gehabt...)
    Patrick