Steuerfestsetzung von 930 Euro für T4 Diesel?????!!!!!!

  • Hallo,


    nachdem mir der Kfz.-Steuerrechner 430 Euro jährlich für den T4 Erstzulassung 1992 mit 2,4 Liter AAB-Dieselmotor ausgerechnet hat, steht auf meinem Steuerbescheid "Personenkraftwagen" und 930 Euro jährlich. Zugelassen war und ist der T4 als So-Kfz. Wohnmobil mit 2.500kg zul. Gesamtgewicht (steht auch so im Fahrzeugschein).


    Wer weiß was richtig ist und was ich tun muß?


    Viele Grüße und allzeit gute Fahrt;-)


  • Hast du ein Hoch oder Aufstelldach ? -- Wenn nicht ist es für das Finanzamt ein PKW und kein Wohnmobil.


    Der Wohnbereich muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und eine Stehhöhe von mindestens 1,70 m sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen. Auch bei der Beurteilung von als Wohnmobile zugelassenen Fahrzeugen gilt, dass die verkehrsrechtliche Einstufung für das Finanzamt nicht verbindlich ist.



    Wann spricht man von „unechten“ Wohnmobilen?


    Dies sind vor allem kleinere „Wohnmobile“, die z.B. die Mindeststehhöhe nicht erreichen. Solche Fahrzeuge, die oftmals auf den Fahrzeugkonzepten von Kleinbussen, Geländewagen oder Mehrzweck- bzw. Kombinationskraftwagen basieren, entsprechen nicht den für Wohnmobile maßgebenden objektiven Beschaffenheitskriterien. Nach dem Willen des Gesetzgebers unterliegen diese Fahrzeuge als Pkw der Besteuerung nach Hubraum sowie Schadstoffausstoß.

  • Hallo,


    der Wagen hatte und hat ein Hochdach (Fahrzeughöhe 252cm) und war schon immer als Wohnmobil zugelassen.


    Viele Grüße



    Zitat


    steht
    [quote]auf meinem Steuerbescheid "Personenkraftwagen" und 930 Euro jährlich.
    Zugelassen war und ist der T4 als So-Kfz. Wohnmobil mit 2.500kg zul.
    Gesamtgewicht (steht auch so im Fahrzeugschein).


    Hast du ein Hoch oder Aufstelldach ? -- Wenn nicht ist es für das
    Finanzamt ein PKW und kein Wohnmobil.


    Der Wohnbereich muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des
    Fahrzeugs einnehmen und eine Stehhöhe von mindestens 1,70 m sowohl an der
    Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen. Auch bei der Beurteilung
    von als Wohnmobile zugelassenen Fahrzeugen gilt, dass die
    verkehrsrechtliche Einstufung für das Finanzamt nicht verbindlich ist.



    Wann spricht man von „unechten“ Wohnmobilen?


    Dies sind vor allem kleinere „Wohnmobile“, die z.B. die Mindeststehhöhe
    nicht erreichen. Solche Fahrzeuge, die oftmals auf den Fahrzeugkonzepten
    von Kleinbussen, Geländewagen oder Mehrzweck- bzw. Kombinationskraftwagen
    basieren, entsprechen nicht den für Wohnmobile maßgebenden objektiven
    Beschaffenheitskriterien. Nach dem Willen des Gesetzgebers unterliegen
    diese Fahrzeuge als Pkw der Besteuerung nach Hubraum sowie
    Schadstoffausstoß.

  • Hallo,

    Ich habe auch einen AAb als So.KFZ.Wohnmobil zugelassen Bj 94 und bezahle 450 Euronen im Jahr Liebe Grüße Peter

  • Dann Widerspruch einlegen beim Finanzamt ! Sagen das es sich um ein "Echtes" Wohnmobil handelt !


    Dann ist beim Finanzamt was falsch gelaufen. Am besten gleich Foto mitschicken wo Hochdach und Kennzeichen zu erkennen sind.

  • Zitat

    Wenn du keinen Kat verbaut hast stimmt die Rechnung. Warum habe ich sonst
    damals den Oberland nachgerüstet . Diese Investition hast du nach 1,5
    Jahren wieder raus.


    Habe auch keinen Kat, den gleichen Motor und nen ASD. Zahle aber nicht so viel!!!!! Fehler des FA.
    Foto (geht auch per mail) und Einspruch sind der beste Tipp.
    Grüße, Karen

  • Hallo,
    jawohl genau so ist es wie transarena es beschreibt!
    Gruß Xoro

    ...wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, dann werfen auch Zwerge lange Schatten!

  • Genau so gehts. Puls wieder runterfahren. Ich würde vorher anrufen ob sie den Bescheid von sich aus ändern und zwar vor Ende der Einspruchsfrist oder ob du Einspruch einlegen sollst.


    Gruß

    Multivan Generation 12/2001 AXG, Climatronic, Luftstandheizung, aufgerüsteter Zuheizer