nur gelbe Plakette für ACV 0603, 442 - 96/69/EG 1 mit RPF ?

  • War gestern bei VW um für meine Caravelle langer Radstand zul. Gesgewicht 2810 Kg, ACV 75KW mit Eintrag 0603 und 442 und 96/69/EG1 nach einem RPF zu fragen und welche Plakette raus kommt.
    Max.Gelb war die Antwort. Im Wiki habe ich schon geschaut- aber für meine Daten find ich nichts. 1000 Euro und dann nur "Gelb" ?
    Gibts da noch irgend eine Möglichkeit um auf "Grün" zu kommen ?
    Gruß aus einer Nichtumweltzone - würde aber gerne wieder mal nach München und Familie besuchen.
    Gruß Andi


  • siehe meine mail von gerade:


    hier als zitat:


    hi andi,


    schreib mal bitte die richtigen schlüsselnummer. falls alte papiere zu 1 die
    schlüsselnummer (6 stellig), falls neue papiere zu 14.1. die schlüsselnummer
    (4 stellig).


    und bitte auch die zulassungsart (lkw, pkw, womo über/unter 2,8)


    und das zulässige gesamtgewicht.


    wenn pkw zulassung dann solltest du bei neuen papieren die schlüsselnummer
    zu 14.1. 0427 haben und damit gibt es mit filter grün.


    siehe hier:


    http://213.239.212.66/wiki/Dat…sionsschl%C3%BCsselnummer


    und hier :
    http://213.239.212.66/wiki/Feinstaub


    alex



    ach ja, hab selbst keine acv, aber hab mich intensiver mit dem thema
    farbwahl der plakette beschäftigt

  • Seit letzter Woche habe ich neuen Schein und Brief. Den alten Brief habe ich auch noch.
    Im neuen Brief Zulassung Personenkraftwagen im neuen Schein die Bemerkung aus dem alten Brief mit dem Kombinationskraftwagen.
    Im neuen Schein steht bei 14.1: 0427
    bei 14 : 96/69/EGI
    und bei 2.1 : 0603


    Im alten Brief stand aufgrund der Auflastung 2810Kg: FZ entspricht tech.einem Kombinationskraftwagen ohne technische Änderungen.
    Das ganze ist Baujahr 99.

  • Du hast die Nummer 0427 = Pkw
    0603 ist nur der Hersteller VW = keine Bedeutung
    Kombinationskraftwagen = keine Bedeutung (mehr)
    Schadstoffschlüssel 96/69EG I


    Auf Grund einer Ausnahmeregelung des Bundesverkehrsministeriums erhält ein PKW mit der Schlüsselnummer 0427, der Klartextangabe für die Abgasnorm 96/69/EG I, einem Partikelminderungssystem der Stufe PM1 und einem zGG über 2500 kg die grüne Feinstaubplakette, so dass ein alter ACV Motor (vor Planungswoche 36/00) diese erhält. Damit überspringt der ACV Motor die gelbe Plakettenstufe, denn ein Motor ohne PM1 erhält nur die rote Plakette. .


    Wiki-letzter Satz vor T4 relevante Informationen hier:
    http://www.t4-wiki.de/wiki/Feinstaub#Umweltplakette_und_Schadstoffklassen#



    Filter gibt es hier, bei angeblich langer Lieferzeit:
    http://www.oberland-mangold.de…d=3&id=608&Itemid=130%29.
    mlf_image3320.jpg


    Förderung 330 Euro bekommst du auch,(dieses Jahr noch) da PKW
    Förderung beantragen hier:
    http://www.bafa.de/bafa/de/wir…oerderung/pmsf/index.html


  • Also Andi, wir haben das gerade mit einem T4 CE Typ 7DW-D-75KW Bj. 1997 durchexerziert.
    Ausgangssituation: rote Plakette
    1. Schritt: Fahrzeug beim TÜV von 2810kg auf 2790kg Abgelastet
    = Gelbe Plakette
    2. Schritt: DPF einbauen lassenmit. TÜV-Abnahme = Grüne Plakette
    3. Gutachten überdie Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO
    notwendig. Für Hessen Landrat Kreis Marburg Biedenkopf (?)
    4. Schritt: Zulassungsstelle korrigierte Papiere (Brief und Schein)ausstellen
    lassen.


    noch zu erledigen
    5. Schritt: Antrag bei BAFA <https://www.pmsf.bafa.de/handle>(Zuschuss)
    oder Finanzamt (Steuerbefreiung) nach dem XY Gesetz (Förderung des nach-
    träglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen
    mit Selbstzündungsmotor (Diesel)


    Das ganze war ein kleiner Kraftakt, es ging aber noch.


    Rückfragen erlaubt ;)

  • Zitat

    Rückfragen erlaubt ;)


    Der California ist ein Wohnmobil. Er hat aber einen PKW. Da kann er sich doch Schritt 1 (ablasten) sparen ?


    Du hattest sicherlich nicht 0427 sondern 06XX

  • Zitat

    Der California ist ein Wohnmobil. Er hat aber einen PKW. Da kann er sich
    doch Schritt 1 (ablasten) sparen ?


    Richtig! Ich wollte meinen Beitrag nicht nur für Andi schreiben sondern auch für alle die am Verzweifeln sind. Mit der Prämie für DPF müssen wir nochmal sehen wie und ob das klappet der T4 CE (California Exclusive) ist ja mit Hochdach,


    So jetzt für alle T4 2.5 TDI vor Baujahr 2000 (die kriegen nämlich gleich ne gelbe Plakette) viel Glück.


    Gruß Clemens aus Ffm

  • Zitat

    Richtig! Ich wollte meinen Beitrag nicht nur für Andi schreiben sondern
    auch für alle die am Verzweifeln sind. Mit der Prämie für DPF müssen wir
    nochmal sehen wie und ob das klappet der T4 CE (California Exclusive) ist
    ja mit Hochdach,


    Wenn der als Wohnmobil beim Finanzamt versteuert wird ist nichts mit Prämie. Prämie gibt es nur für PKW und Wohnmobile ohne Hoch oder Aufstelldach, die als PKW versteuert sind.

  • Zitat

    Gut gehe ich zum Ablasten um Schlüsselnr. 0427 zu bekommen.
    Lieferzeit ist eh zur Zeit 9 Wochen bei Mangold.


    Du hast doch geschrieben das du zu 14.1 Schlüsselnummer 0427 hast, da mußt du nichts ablasten.
    Im neuen Schein steht bei 14.1: 0427 hast du geschrieben .


    Mehr als 2500 hat du doch ! Du hast 2810Kg

  • o.k. den Satz im Wiki habe ich gefunden.
    Wo gibts das offiziel ? Hätte doch mein VW Spezialist auch wissen müssen.
    Denke am Schluss muss das der TÜV machen ,den Eintrag wenn ich das Teil eingebaut habe oder ? Dann frage ich da mal nach bevor ich das Teil kaufe und einbauen lasse.


    Gruß Andi

  • Zitat

    o.k. den Satz im Wiki habe ich gefunden.
    Wo gibts das offiziel ?


    Hier beim Bundesministerium ! Dort steht es unter den Plaketten.
    http://www.bmvbs.de/-,302.1002…en-Haeufig-gestellte-.htm




    Dort steht:
    +) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG I" mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderung der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.
    Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM 1 einhalten, darf dagegen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. Dies gilt im allgemeinen für Pkw mit mehr als 6 Sitzplätzen und einer zGM von bis zu 2500 kg.

  • sorry, da muß ich jetzt auch mal nachfragen (bin da technisch nicht so versiert, versteh nur Bahnhof, typisch Frau halt): ich habe einen T4, 75 kW, langer Radstand, Ausbau Carthago (Aufstelldach), momentan aufgelastet auf 2810 und Sonderzulassung Wohnmobil. Baujahr 1997, TDI 2,4. Momentan rote Plakette, Kfz-Steuer immerhin 450 Teuro pro Jahr.


    Ich habe euch jetzt so verstanden, daß man die grüne Plakette nur mit Filter und Wiederablastung sowie Zulassung als PKW statt als Sonder-KFZ Womo kriegt? Nur: wieviel KFZ-Steuer würde ich dann brennen?
    Und ohne Ablastung und gelber Plakette: wieviel KFZ-Steuer ist das dann?


    Grüßle, Kirsten

  • Zitat

    .... Ausbau Carthago (Aufstelldach), momentan aufgelastet
    auf 2810 und Sonderzulassung Wohnmobil.Momentan
    rote Plakette, Kfz-Steuer immerhin 450 Teuro pro Jahr.



    Offenbar wird das FZ falsch -als PKW- besteuert.
    Da das FZ offenbar ein "echtes" WoMo mit Stehhöhe über 170cm ist unbedingt umgehend beim FA intervenieren.


    Die Steuer für Dein WoMo dürfte nur 290 EUR/ Jahr betragen.


    klick mich (KFZ-Steuerberechnung)


    Eine Nachrüstung mit DPF bringt dann finanziell kaum Vorteile bzw. irgendwann einen relativ geringen "Strafsteuerzuschlag".
    Je nach aktueller Emissionsschlüssel-Nr. (zu 14.1 im neuen FZ-Schein) ist eine Aufrüstung mit entsprechendem Partikelfilter auf EURO3 sinnvoll weil man sonst evtl. wieder in den 450-EURO-Bereich rutscht wenn die Voraussetzungen wieder (schon beschlossen) angezogen werden.


    Screwi


  • Hallo Screwi,
    hab mal den Link (herzlichen Dank!) angeklickt. Mein Problem: im Zulassungsschein stehen keine Daten bei der Emissionsgruppe, oder der Schlüsselnummer. Damit zieht das FA die Gruppe "sonstige", und dann kommt auch die Berechnung von 450 Teuro raus. Was muß denn da normalerweise drin stehen? Und: wer trägt mir das dann ein, was muß ich nachweisen?
    Offensichtlich waren die Daten schon immer falsch: im alten Fahrzeugschein vor der Auflastung (also PKW) steht Schlüsselnummer 0603, obwohl die für LKW gilt. Und das FA hat mir sogar zuerst einen Steuerbescheid von fast 1000 Teuro geschickt gehabt, und den dann anschließend wg. meinem WoMo-Einspruch auf 450 Teuro korrigiert. Das kriege ich auch raus, wenn ich das Teil einfach als PKW eingebe, wiederum ohne Emissionsgruppe.


    Also was muß wo stehen?
    VG, Kirsten

  • »

    Zitat



    Die '0603' die Du meinst ist möglicherweise die Typbezeichnung?
    Relevant ist die Eintragung unter 14.1.


    Und dann eine Klartextangabe wie z.B. "96/69/EG 1" oder ähnlich.


    Möglicherweise wurde beim Umschreiben vom alten Original-Brief (liegt der noch vor?) auf die neuen Papiere beim Kraftverkehrsamt geschludert.


    Den 75KW-Diesel-Motor (Motorkennbuchgstabe ACV) gibt es eigentlich[tm] gar nicht ohne Oxikat. Und damit wäre mindestens EURO2 möglich und die schon genannte Besteuerung.


    Screwi


  • Hi Screwi,


    im alten KFZ-Brief steht was mit 96/69/EG I unter Bemerkungen. Ist das Eur01 oder EUR02? Oxikat hat der Bus,klar. Motorkennbuchstaben? Wo ist das zu finden?
    Die 0603 steht wirklich unter Schlüsselnummer. Keine Ahnung warum, aber nur im alten Brief. Im neuen sind alle relevanten Felder einfach leer gelassen worden! Offensichtlich ist also aber auch schon der alte Brief nicht vollständig. Wo krieg ich jetzt die kompletten Daten her, mit denen muß ich dann vermutlich nochmal zur Zulassungsstelle?
    Wenn ich nicht von irgendwo was Offizielles habe, macht die Zulassungsstelle vermutlich auch wieder nix! Und dann das Finanzamt natürlich auch nicht.


    VG, Kirsten

  • Zitat


    im alten KFZ-Brief steht was mit 96/69/EG I unter Bemerkungen.


    Damit hast Du alle notwendigen Argumente!
    Das ist in jedem Fall EURO2


    Da waren die "Sach"-Bearbeiter zu dämlich oder zu faul.... :-((


    Die zugehörige Schlüsselnummer kann bei WoMo über 2,8t nur die 0633 sein.
    Bei Ablastung auf 2795kg oder Umwidmnung zum PKW dann 0427.


    Also hin zum KVA und direkt zum Dienststellenleiter und intervenieren.


    Wenn der nicht will: Dienstaufsichtsbeschwerde androhen und wenn der dann immer noch nicht will: DA-Beschwerde und Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage durchziehen.


    Aber zu allererst: Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen wegen Amtsirrtum. Nicht, dass der Bescheid rechtswirksam wird und Du erst ab Berichtigung der Papiere richtig (günstiger) besteuert wirst.


    Screwi