Einspruch zurücknehmen?

  • Hallo T4 Gemeinde,
    ich habe in 2006 Einspruch gegen die Hubraumbesteuerung meines T4 über 2,8t erhoben.


    Jetzt erhalte ich einen Brief mit viel Gesetzestext (den ich nicht verstehe) und zum Schluss steht „diese Ausführungen treffen auch auf Ihr Fahrzeug zu, Ihr Einspruch hat keine Aussichten auf Erfolg. Ich rege an, dass Sie den Einspruch bis zum 22.01.10 zurückziehen.“


    1. Ich habe die erhöhte KFZ - Steuer bezahlt.
    2. Wenn ich nicht Recht bekommen sollte, ist mein Einspruch doch sowieso unwirksam, ziehe ich zurück und bekomme dann doch Recht, sind die rückwirkende Jahre „futsch“.
    Was soll denn nur machen?
    Sollte ich überhaupt antworten, ein vorgefertigtes Schreiben "mit ich nehme zurück" liegt bei.


    Über Eure Antworten freue ich mich und wünsche Euch alles Gute für 2010.

  • Zitat


    Über Eure Antworten freue ich mich und wünsche Euch alles Gute für 2010.


    Der Widerspruch und dessen Aufrechterhaltung hängt mit der Begründung nicht zuletzt erheblich von der (uns unbekannten) Zulassungsart d(ein)es FZ ab.


    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren dass viele der Widerspruchskandidaten gezielt mit "Beamtendeutsch" zur Aufgabe des Widerspruchs bewegt werden sollen. Dies mit "Informationen" die völlig irrelevant für den konkreten Widerspruchsfall sind.


    Viel Informationen dazu gibt es zB. hier klicken


    Screwi


  • ganz genau hier

    97er Multivan ACV - in Memoriam 95er MV ABL