Gibt es hier einen Versicherungsexperten?

  • Hallo,


    manche haben es vielleicht mitbekommen, ich such(t)e schon lange einen würdigen Nachfolger für meinen 95er ABL. Den habe ich jetzt endlich in einem ACV gefunden :D


    Hier meine Frage zum Ummelden: Ich hole den Wagen in ein paar Tagen ab. Ist recht weit zu fahren, daher würde ich ihn gerne auf den momentanen Halter angemeldet lassen, nach Hause fahren und ihn dort auf mich ummelden. Wie ist das mit dem Versicherungsschutz auf der Fahrt? Kann/muss ich das im Kaufvertrag festhalten? Geht das überhaupt?


    Näheres über meine neue Liebe erfahrt ihr natürlich sofort wenn wir sicher im Heimathafen vereint sind :D


    Viele Grüße, Tobi

    97er Multivan ACV - in Memoriam 95er MV ABL

  • Servus!


    Zitat

    Ist recht weit zu fahren, daher würde ich ihn gerne auf den momentanen
    Halter angemeldet lassen, nach Hause fahren und ihn dort auf mich
    ummelden.


    Bin kein Versicherungsexperte, aber stand vor dem Problem auch schon mal.


    1. Gewerblicher Händler: Der wird das nicht mitmachen, hat üblicherweise ja nur rote Nummern. Kann mir nicht vorstellen, dass er dir sowas mitgibt. Eher wird er das Ding für dich anmelden...


    2. Privater Verkäufer: Er kann den Wagen angemeldet lassen und du kannst damit nach Hause fahren, dann ummelden. Allerdings geht dann (wenn was passiert) alles auf die Kappe seiner KFZ-Haftpflicht - ICH an seiner Stelle würde das nicht mitmachen. Irgendwelche Nebenabreden diesbezüglich im Kaufvertrag sind ziemlich sicher nicht mit seiner Versicherung vereinbar. Diese müsste im Übrigen das Führen des Fahrzeugs von anderen Personen (als dem Versicherungsnehmer) beinhalten.


    Im Fall privat könnte er abmelden und dir die Papiere evtl. mit nem Kurierdienst schicken? Dann kannst du anmelden und dann abholen? Postversand würde ich nicht machen. Das ist mit Sicherheit auch billiger, als selber Kurzzeitkennzeichen zu besorgen.


    Übrigens sollte er dann nen nicht-öffentlichen Stellplatz haben - ein Kumpel von mir hat schon Punkte für 2 Tage unangemeldetes Rumstehen kassiert...


    Ciao
    Wolle

  • Zitat

    Hallo,


    manche haben es vielleicht mitbekommen, ich such(t)e schon lange einen
    würdigen Nachfolger für meinen 95er ABL. Den habe ich jetzt endlich in



    Hallo,


    Möglichkeit 1 ihr trefft euch früh, fahrt gemeinsam zur Zulassungsstelle und meldet das Fahrzeug ab.
    Am Tage der Abmeldung darf das Fahrzeug noch bis 24 Uhr bewegt werden - Heißt, du kannst damit nach Hause fahern um Mitternacht besteht kein Versicherungsschutz mehr. Bei einem eventuellen Unfall gehen alle Kosten auf den bisher angemeldeten ( Verkäufer)


    Möglichkeit 2 Kurzzeitkennzeichen - 5 Tage gültig (So habe ich meinen abgeholt)
    http://www.strassenverkehrsamt…ssung-kurzzeitkennzeichen


  • Verstehe, heißt das, ich fahre mit den "abgemeldeten" Kennzeichen des Vorbesitzers nach Hause? Oder ohne? Wenn im Falle eines Unfalls der Verkäufer haftet, könnte ich den Wagen doch gleich angemeldet lassen und ihn bei mir zu Hause ummelden, oder?



    Zitat

    Möglichkeit 2 Kurzzeitkennzeichen - 5 Tage gültig
    http://www.strassenverkehrsamt…ssung-kurzzeitkennzeichen


    Hab ich mir auch schon überlegt, kostet allerdings 11,- PLUS Schilder.
    Herrschaftzeiten, ich freu mich doch schon so :)

    97er Multivan ACV - in Memoriam 95er MV ABL

  • Hallo Tobi,


    da gibts nur eine aubere Sache:


    Hol dir eigene Kurzzeitkennzeichen.


    Das kostet zwar ein paar Euros, aber was ist das schon im Vergleich zum Preis neuen Fahrzeug? Und im Vergleich zu dem Ärger den du hast wenn du, was ja zumindest theoretisch möglich ist- zumal ein noch ungewohntes Fahrzeug, auf die Versicherung des Vorbesitzers nen Unfall baust. Da ist ausserdem meist ein Fahrer unter 25 und ein "Fremdfahrer" ausgeschlossen. Denken nur die wenigsten dran.


    Gruß und viel Spaß mit dem Neuen, Thomas L.

  • Hej Tobi,


    ich hab das ja vor ein paar Monaten durch und bin deshalb ein wenig zur Expertin geworden.
    (Gibts das überhaupt: Ein wenig Expertin??)


    Also:


    Ich gehe davon aus, dass der Kaufvertrag unterschrieben ist.



    Dann folgendes: Das Fahrzeug kann normalerweise nur an- und auch abgemeldet werden unter Vorlage von drei Dingen:


    alte Zulassung:
    - Fahrzeugbrief
    - Fahzeugschein
    - beide Kennzeichen


    neue Zulassung:
    - Zulassungsbescheinigung Teil I
    - Zulassungsbescheinigung Teil II
    - beide Kennzeichen


    Das beste ist, das Fahrzeug in einem Rutsch ab und anzumelden.
    Also du brauchst dafür nicht das Auto sondern nur die alten Papiere und die alten Kennzeichen.


    Es gibt eine Ausnahme:
    Die alten Kennzeichen werden auf der alten (oder irgendeiner) Zulassungsstelle entstempelt und diese stellt darüber eine Bescheinigung aus, dann reicht die Vorlage dieser Bescheinigung zur Ummeldung als Ersatz für die Metallkennzeichen.


    So lässt sich das ganze viel einfacher machen.
    Sicherheitshalber sollte man nicht den Fahrzeugschein und den Brief in einer Sendung versenden, sondern getrennt.
    Wenn das eine da ist, dann das andere losschicken.
    Ummelden ist wesentlich billger als abmelden und wieder anmelden.


    Wie willst du das Auto holen?
    Von wo nach wo?
    Fahrt ihr zu zweit hin und jeder mit einem Auto zurück?


    Ich hatte Glück.
    Der alte Besitzer hat sich mit seiner Frau in sein altes und sein neues Auto gestzt und sie haben es mir am Kauftag abends gebracht.
    Vertraglich abgesichert, dass eventuelle Schäden zu meinen Lasten gingen.
    Ich musste noch nach Köln an dem Tag und hätte ja nicht mit beiden zurück in die Pfalz fahren können.
    Das war echter Service.



    Zum anmelden brauchst du nicht mehr wie früher so eine Deckungskarte sondern eine Bescheinigung mit einer Codenummer die die Zulassungsstelle dann in ihren PC eingibt.


    Also lass die dir die Papiere schicken, melde das Fahrzeug um und fahr mit den neuen Kennzeichen hin.
    Ist am billigsten und am einfachsten.




    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Moin,


    man kann auch ein unkomplizierte Sache kompliziert machen.
    Wenn der Verkäufer das mitmacht, fährt man einfach mit dem noch angemeldeten Fahrzeug nach Hause.


    Hier muss immer alles so abgesichert sein und am besten man nimmt noch den Notar mit zum Vertragsschluss.


    Das Auto ist zumindest Haftpflichtversichert. Das sollte für die Überführung reichen. Ich weiß nicht obs beim Überführungskennzeichen was anderes als Haftpflicht gibt. Bei dieser Aktion kann eigentlich nur der Verkäufer geschädigt werden. Nämlich dann wenn du mit dem Auto einen Unfall verschuldest bei dem ein dritter zu Schaden kommt. Dann muss seine Versicherung haften. Die Hochstufung müsstest du ihm ausgleichen. Um das zu erreichen muss er im Zweifelsfall klagen wenn du dich quer stellst, was ich jetzt mal ausschließe. Wir sind schließlich alle anständige Bürger.
    Wenn das Ding auf dich angemeldet und versichert ist und oben genannter Fall tritt ein, wirst du ebenfalls hochgestuft. Ist also auch nichts anderes. Der Verkäufer wird sich bei Vertragsschluss ein Bild von dir machen und entscheiden ob er das Risiko eingeht.


    Ich würde sagen das ist gängige Praxis.


    Noch ein Tip zum anmelden. Wenn du dann neue Kennzeichen brauchst, sind die im Internet oft so billig, dass es sich lohnt ein Wunschkennzeichen zu reservieren (kostet auch was) und dann im Internet bestellen. Kommt am Ende häufig billiger als direkt neben der Zulassung prägen zu lassen. Die Schilder sind häufig schon am nächsten Tag da.


    Gruß

    Multivan Generation 12/2001 AXG, Climatronic, Luftstandheizung, aufgerüsteter Zuheizer

  • Zitat

    Verstehe, heißt das, ich fahre mit den "abgemeldeten" Kennzeichen des
    Vorbesitzers nach Hause? Oder ohne? Wenn im Falle eines Unfalls der
    Verkäufer haftet, könnte ich den Wagen doch gleich angemeldet lassen und
    ihn bei mir zu Hause ummelden, oder?


    Ja, genau so ist es, die Kennzeichen werden beim Amt am Fahrzeug direkt entstempelt, bleiben aber dran. Du fährst mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause.


    Angemeldet lassen und ihn zu Hause ummelden...
    Wenn der Verkäufer das mitmacht, das der Wagen angemeldet bleibt ? - Und du damit fahren darfst - Geht natürlich auch, ich wurde das aber nicht mitmachen, denn wenn der Käufer den Wagen nicht umgehend ummeldet, er noch Tage oder Wochen oder sogar Monate auf meine Zulassung und Versicherung herumfahren könnte.

  • Moin,
    Und bei den Kurzzeitkennzeichen entstehen ja so viele Kosten auch nicht, denn im
    Normalfall verrechnet die Versicherung bei einer Zulassung des Fahrzeugs.
    Heißt, es kostet die Kennzeichen und die Gebühr beim Amt.
    Gruß Frank

  • [quote]Hallo,


    manche haben es vielleicht mitbekommen, ich such(t)e schon lange einen
    würdigen Nachfolger für meinen 95er ABL. Den habe ich jetzt endlich in
    einem ACV gefunden :D


    Hier meine Frage zum Ummelden: Ich hole den Wagen in ein paar Tagen ab.
    Ist recht weit zu fahren, daher würde ich ihn gerne auf den momentanen
    Halter angemeldet lassen, nach Hause fahren und ihn dort auf mich
    ummelden. Wie ist das mit dem Versicherungsschutz auf der Fahrt? Kann/muss
    ich das im Kaufvertrag festhalten? Geht das überhaupt?


    Näheres über meine neue Liebe erfahrt ihr natürlich sofort wenn wir sicher
    im Heimathafen vereint sind :D


    Viele Grüße, Tobi

    Ich hab zwar keine Ahnung, davon aber jede Menge.