Betriebsanleitung Fahrtenschreiber???

  • Hallo,
    ich habe mir gerade einen 1997 T4 2,5 tdi gekauft, nun weiss ich aber nicht, wie genau der fahrtenschreiber funktioniert.
    Da ich den T4 beruflich benutzte, und dies mit einen 2 to. anhänger, wollte ich ihn auch ordnungsgemäß benutzen...
    Oder gibt es nur ein verwarngeld, wenn man den Fahrtenschreiber nicht benutzt?
    mfg
    Tim

  • Servus!



    Also wie es mit Bußgeldern oder Verwarnungen aussieht, kann ich dir nicht sagen, aber unter den von dir genannten Umständen ist es meines Wissens nach vorgeschrieben, das Ding zu nutzen *1. Dementsprechend kann ich mir gut vorstellen, dass die Schnittlauchjungs da auch was abschröpfen, wenn du ihn nicht benutzt...


    Ich hab einen 98er ACV mit Fahrtenschreiber, aber da können ja vielleicht auch verschiedene verbaut worden sein. Mach mal ein Foto und stell rein, dann erklär ich dir, was ich über die Bedienung weiß.


    Ciao
    Wolle


    *1: Die Ausnahme für Privatnutzer findet sich in der "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen" vom 27. Juni 2005. Ganz konkret wohl Abschnitt 5 ("Ausnahmen"), §18, Abs. 1, Punkt 18. Eventuell findest du dort auch noch Informationen zu deinem konkreten Fall bzw. vergleichst die Umstände.