Alten California/Westfalia wie ohne Garantie verkaufen?

  • Hallo!
    Mein T4, TDI, Bj 97, mit Komplettausstattung Westfalia,
    handy, Navi etc. (Neupreis 1997 war 100.000,-DM!!!)
    ist mit nun 300.000 km in die Jahre gekommen und ich will
    ihn verkaufen. Mein problem ist nur: Das Fahrzeug läuft
    auf meine Firma
    und laut Rechtssprechung müsste ich dafür
    (genauso wie ein Autohändler) 6 Monate Garantie geben:-( .
    Ich mache jetzt im Mai nochmal TÜV und weiß nicht wie
    ich das Fahrzeug verkaufen soll (ohne Garantie)
    a) ... an einen Ostblock/Afrika Händler aber zahlt
    der überhaupt einen fairen Preis ... oder hat jemand
    von Euch Erfahrung mit diesen Aufkäufern?
    b) Dem Autohändler in Zahlung geben ... aber der will ja
    auch noch was dran verdienen ... oder was macht der mit
    einem so alten, leicht verrosteten VW-Bus ?
    c) Bei mobile.de o.ä. einstellen, aber laut Gesetzestext
    kann ich die Garantie gar nicht ausschliessen als
    Gewerbetreibender ...
    d) ... jemand eine gute Idee, wie ich die bekloppte
    Garantiepflicht (für ein Fahrzeug mit 300.000 km !)
    wieder los werden könnte?


    ... eigentlich wäre das noch ein toller Bus für einen
    Surfer, Camping-Fan, Selbstschrauber ... aber ich sehe
    gar keine Möglichkeit aus dem Garantie-Dilemma bei
    Verkauf an eine Privatperson herauszukommen, und noch
    einen einigermassen fairen Preis zu bekommen ?


    Bin dankbar für alle Tipps ! Norbert

    _______________________________________________________ Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist. (Karl Valentin)

  • ...verkaufe das Fahrzeug auf dem Papier an einen Freund oder Bekannten (Bruder Onkel Tante)...der wiederrum sofern nicht gewährleistungspflichtig verkauft ihn dann ganz normal über mobile oder ähnlichem als Privatperson....völlig legal und auch in Ordnung so

    Frauen fahren besser-Bus,Bahn oder Fahrrad-97iger AHY-Transporter, langer Radstand und volle Hütte

  • Zitat

    ...verkaufe das Fahrzeug auf dem Papier an einen Freund oder Bekannten
    (Bruder Onkel Tante)...der wiederrum sofern nicht gewährleistungspflichtig
    verkauft ihn dann ganz normal über mobile oder ähnlichem als
    Privatperson....völlig legal und auch in Ordnung so


    Daran hatte ich auch schon gedacht + danach gegoogelt.
    Leider geht das nicht. Das wäre ein sog."Scheingeschäft" und
    bei einem 'böswilligen' Käufer nicht legal; damit verliere
    ich im Zweifelsfall jede Gewährleistungsklage.


    Es muss eine bessere Lösung geben?

    _______________________________________________________ Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist. (Karl Valentin)

  • Zitat

    An einen anderen Gewerbetreibenden verkaufen und Gewährleistung
    ausschließen?


    Ja, das hatte eingangs auch schon überlegt, aber
    wenn ich an einen anderen Gewerbetreibenden
    (Autohändler || Ostblockimporteur etc.) verkaufe
    bekomme ich keinen so guten Preis wie wenn ich an
    eine Privatperson (Surfer, Camper, Motocrossfahrer...)
    verkaufe. Deshalb suche ich Rat bzw. eine Idee.
    ? Wie macht man mit Verkauf an einen Autohändler keine Verluste?
    ? wer hat Erfahrung mit einem Ostblock-Auto-Aufkäufer ?
    ? eine andere, legale Idee den gesetzlichen Garantieanspruch
    an Privatpersonen außen vor zu lassen?

    _______________________________________________________ Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist. (Karl Valentin)


  • Nimm ein "lebenswichtiges" Teil wie z.B. das berühmte "Relais 109" raus und verkaufe beide Teile separat. Das FZ selber als "funktionsuntüchtige Bastlerware" und ggf. als kostenlose Zugabe zum Relais welches Du für 10.000 EUR verkaufst.
    Wenn das Relais dann mal spinnt gibt es notfalls ein bezahlbares neues Relais. :)


    Screwi

  • Zitat

    Warum lässt du ihn nicht auf dich als Privatperson eintragen (oder auf
    deine Frau) und verkaufst ihn dann auch als Privatperson?

    Zitat


    ...hatte ich unten schon geschrieben
    'Scheingeschäfte' sind nicht legal.
    Das schützt mich im Zweifelsfall nicht.

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  • Danke für deinen Tip. Ich sehe schon Ihr macht euch viele Gedanken.
    Aber von solchen 'Tricks' statt 'Tipps' halte ich nicht viel, weil
    das im Garantiefall als 'Scheingeschäft' eingeklagt wird.


    Ich glaub' ich frag mal beim ADAC in der Rechtsabteilung nach,
    was die meinen, wie man das rechtlich sicher handhabt.

    _______________________________________________________ Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist. (Karl Valentin)



  • Hallo,


    kauf ihn aus deinem unternehmen raus und melde ihn auf dich privat an. dann musst du ihn halt noch 6 bis 12 monate selbst fahren (aber nagle mich nicht auf die frist fest! :) ) Dann verkaufst du ihn von Privat. Wo ist da eine Scheintätigkeit???


    Oder: Prüf mal ob die Gewährleistung auch beim Verkauf ins Ausland gilt und wenn ja, für welche Länder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Australier im Outback (jaja, blödes und unwahrscheinlichstes Beispiel) nach 3 Monaten mit einem Mangel bei dir vor der Tür stehen wird. Im Zweifel weiß man im Ausland gar nicht um die deutsche Gewährleistung...


    Viel Erfolg!
    Tobi

    97er Multivan ACV - in Memoriam 95er MV ABL

  • Also auf Scheingeschäft/Umngehungsgeschäft bin ich aufgrund einer
    ähnlich gelagerten Frag gekommen (siehe LINK)

    http://www.frag-einen-anwalt.d…topic.asp?topic_id=55201&


    Das mit Australien lass' ich mir mal durch den Kopf gehen.
    Am liebsten 'einschließlich Überführung' ;)


    Die Gewährleistungsfristen im Ausland müsste ich halt
    beim ADAC/Rechtsabteilung mal erfragen...




    Hallo,


    kauf ihn aus deinem unternehmen raus und melde ihn auf dich privat an.
    dann musst du ihn halt noch 6 bis 12 monate selbst fahren (aber nagle mich
    nicht auf die frist fest! :) ) Dann verkaufst du ihn von Privat. Wo ist
    da eine Scheintätigkeit???


    Oder: Prüf mal ob die Gewährleistung auch beim Verkauf ins Ausland gilt
    und wenn ja, für welche Länder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein
    Australier im Outback (jaja, blödes und unwahrscheinlichstes Beispiel)
    nach 3 Monaten mit einem Mangel bei dir vor der Tür stehen wird. Im
    Zweifel weiß man im Ausland gar nicht um die deutsche Gewährleistung...


    Viel Erfolg!
    Tobi

    _______________________________________________________ Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist. (Karl Valentin)

  • Hallo Norbert,



    du planst einen Rechtsvertsoss und hälst jedem der dir dazu einen "Tipp" gibt vor, dass dieser Tipp aber illegal sei.


    Schon in dem jetzt von dir angegebenen link sagt der Rerchtsanwalt deutlich:


    Da es ihr alleiniges Ziel ist, die Gewährleistung zu umgehen, kann ihnen hierzu keine rechtssichere Möglichkeit aufgezeigt werden, dies zu verwirklichen.




    ist doch eindeutig. Oder?



    und weiter:
    Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.


    Also halte dich daran und gut ist es.


    Und: Das von dir beschriebene Auto als uralt zu bezeichnen und die Gefahr dass du innerhalb eines Jahres in eine Gewährleistung eintreten müsstest ist nicht sehr hoch.
    Und noch was:
    Genau aus diesem Grunde zahlt dir auch der gewerbliche Autoankäufer weniger als der Privatmann.
    Er trägt nämlich das gleiche Risiko wie du.



    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo Fridi,
    ich 'plane' doch keinen Rechtsverstoss :(
    Im Gegenteil ich will wissen welche anderen Möglichkeiten
    es gibt


    ... und wozu mir leider noch gar niemand was geschrieben hat :
    Was hälst du von einem Verkauf an einen Ostblock-Aufkäufer?


    Zitat

    dass du innerhalb eines Jahres in eine Gewährleistung eintreten müsstest
    ist nicht sehr hoch.[/i][/b][/u]


    Na du bis vielleicht Optimist mit einem Auto über 300.000km ?:D

    _______________________________________________________ Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist. (Karl Valentin)

  • Vielleicht kannst du's nochmal in 'Kurzform'
    mailen, sofern du z.B. wegen Verkauf in den
    Osten Erfahrung hast. Trink eine Tasse Kaffee
    auf meine Rechnung und fang nochmal an;-)


    Danke im voraus : Norbert


    [quote]Toll...


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    Roman weg.


    Schnauze voll...

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  • Die einzig zulässigen Antworten lauten:


    1. Verkauf an gewerblichen Aufkäufer unter Ausschluss der Gewährleistung
    2. Verkauf an Privat und Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistung
    3. frage Deinen Anwalt und/oder Steuerberater.


    Da Anleitungen zu illegalen Vorgehensweisen auch auf die Betreiber eines Forums belasten schliesse ich diesen Thread mit der Bitte keinen neuen zum Thema zu starten.