Hallo und guten Abend,
ich habe mich hier aus Zeitnot länger nicht mehr blicken lassen; aber früher über einige Jahre doch hoffentlich auch einigen hier helfen können, deshalb wage ich es, Euch kurz um Eure sachverständige Hilfe zu bitten, ob ich hinsichtlich DPF-Nachrüstung / Plakettenzuteilung alles richtig verstanden habe. Ich weiß, daß das Thema nervt, aber ich hoffe Ihr stellt fest, daß ich mich sorgfältig eingelesen habe.
Los geht´s:
Mein Bus ist als Womo zugelassen, zGG über 2,8t. Erstzulassung Oktober 1997; Motor ist ein 75kw TDI (ACV), Schlüsselnummer zu 14.1 ist die 0633. Diese Konfiguration nenne ich nachfolgend "Ausgangsfahrzeug".
Mein Verständnis ist im Einzelnen:
(These 1) Das Ausgangsfahrzeug ist derzeit "Dieselfahrzeug, Gruppe N". Derzeit müsste ich die rote Plakette bekommen.
(These 2) Wenn das Ausgangsfahrzeug bei dem zGG über 2,8t bleibt und ich einen RPF nachrüste, bekomme ich den RPF zwar seit neuestem gefördert, an der Plakettenfarbe rot ändert sich aber unsinnigerweise nichts, weil für Gruppe N-Fahrzeuge (laut zweiter farbiger Tabelle in der Feinstaub T4-Wiki ) keine Verbesserung durch Nachrüstung vorgesehen ist.
(These 3) Laste ich das Ausgangsfahrzeug ohne RPF-Nachrüstung auf 2,79t zGG ab, unter Beibehaltung der Zulassung als Womo (versicherungstechnisch ja wesentlich günstiger), wird die Schlüsselnummer zu 427; Fahrzeuggruppe ist dann nicht mehr N sondern M1, die Plakette bleibt rot.
(These 4) Laste ich das Ausgangsfahrzeug ohne DPF-Nachrüstung auf 2,79t zGG ab und schreibe von Womo auf PKW um, wird die Schlüsselnummer auch zu 427; Fahrzeuggruppe wird ebenfalls von N zu M1, die Plakette bleibt trotzdem rot. Ob als Womo oder PKW zugelassen bringt also gar nichts.
(These 5) Laste ich das Ausgangsfahrzeug allerdings ab auf 2,79t, behalte die Womo-Zulassung und rüste ich einen DPF der Klasse PM1 nach, wird die Plakette grün - aufgrund der Ausnahmegenehmigung des Verkehrsministeriums zu Schlüsselnummer 427 wird die gelbe Stufe übersprungen. Insoweit sind mir die Angaben des Wiki nicht durchgehend klar - gilt diese Ausnahmegenehmigung nun auch für Womos unter 2,8t oder buchstäblich nur für als PKW zugelassene Fahrzeuge?
(These 6) Es gibt derzeit keine Möglichkeit auch mit 2,81 t zGG, Womo-Zulassung (günstigere Versicherung) und RPF-Nachrüstung eine grüne Plakette zu bekommen.
(These 7) Der RPF Klasse PM1 von kat-versand.de hat in jedem Falle (egal ob für über oder unter 2,8t zGG) die Bestellnummer 02.37.045. Alternativen dazu gibt es nicht.
(Letzte Frage) Wenn ich auf 2,79 t ablaste, die Womo-Zulassung behalte und den RPF nachrüste - wird das steuerlich teurer als vorher?
Ich danke Euch wirklich sehr!
Beste Grüße
Chris