Bitte um kurze Kontrolle, ob ich alles verstanden habe!

  • Hallo und guten Abend,
    ich habe mich hier aus Zeitnot länger nicht mehr blicken lassen; aber früher über einige Jahre doch hoffentlich auch einigen hier helfen können, deshalb wage ich es, Euch kurz um Eure sachverständige Hilfe zu bitten, ob ich hinsichtlich DPF-Nachrüstung / Plakettenzuteilung alles richtig verstanden habe. Ich weiß, daß das Thema nervt, aber ich hoffe Ihr stellt fest, daß ich mich sorgfältig eingelesen habe.


    Los geht´s:


    Mein Bus ist als Womo zugelassen, zGG über 2,8t. Erstzulassung Oktober 1997; Motor ist ein 75kw TDI (ACV), Schlüsselnummer zu 14.1 ist die 0633. Diese Konfiguration nenne ich nachfolgend "Ausgangsfahrzeug".
    Mein Verständnis ist im Einzelnen:


    (These 1) Das Ausgangsfahrzeug ist derzeit "Dieselfahrzeug, Gruppe N". Derzeit müsste ich die rote Plakette bekommen.


    (These 2) Wenn das Ausgangsfahrzeug bei dem zGG über 2,8t bleibt und ich einen RPF nachrüste, bekomme ich den RPF zwar seit neuestem gefördert, an der Plakettenfarbe rot ändert sich aber unsinnigerweise nichts, weil für Gruppe N-Fahrzeuge (laut zweiter farbiger Tabelle in der Feinstaub T4-Wiki ) keine Verbesserung durch Nachrüstung vorgesehen ist.


    (These 3) Laste ich das Ausgangsfahrzeug ohne RPF-Nachrüstung auf 2,79t zGG ab, unter Beibehaltung der Zulassung als Womo (versicherungstechnisch ja wesentlich günstiger), wird die Schlüsselnummer zu 427; Fahrzeuggruppe ist dann nicht mehr N sondern M1, die Plakette bleibt rot.


    (These 4) Laste ich das Ausgangsfahrzeug ohne DPF-Nachrüstung auf 2,79t zGG ab und schreibe von Womo auf PKW um, wird die Schlüsselnummer auch zu 427; Fahrzeuggruppe wird ebenfalls von N zu M1, die Plakette bleibt trotzdem rot. Ob als Womo oder PKW zugelassen bringt also gar nichts.


    (These 5) Laste ich das Ausgangsfahrzeug allerdings ab auf 2,79t, behalte die Womo-Zulassung und rüste ich einen DPF der Klasse PM1 nach, wird die Plakette grün - aufgrund der Ausnahmegenehmigung des Verkehrsministeriums zu Schlüsselnummer 427 wird die gelbe Stufe übersprungen. Insoweit sind mir die Angaben des Wiki nicht durchgehend klar - gilt diese Ausnahmegenehmigung nun auch für Womos unter 2,8t oder buchstäblich nur für als PKW zugelassene Fahrzeuge?


    (These 6) Es gibt derzeit keine Möglichkeit auch mit 2,81 t zGG, Womo-Zulassung (günstigere Versicherung) und RPF-Nachrüstung eine grüne Plakette zu bekommen.


    (These 7) Der RPF Klasse PM1 von kat-versand.de hat in jedem Falle (egal ob für über oder unter 2,8t zGG) die Bestellnummer 02.37.045. Alternativen dazu gibt es nicht.


    (Letzte Frage) Wenn ich auf 2,79 t ablaste, die Womo-Zulassung behalte und den RPF nachrüste - wird das steuerlich teurer als vorher?


    Ich danke Euch wirklich sehr!


    Beste Grüße
    Chris

  • Zitat

    Noch ein Nachtrag:
    Mein Kat ist erst zwei Jahre alt - gibt´s keine günstigere
    RPF-Nachrüstlösung als die Kombiversion Kat + RPF von kat-versand.de?


    Danke!
    Chris


    Hallo,


    nein, günstiger nicht. Aber du bekommst ja 330 Euro Förderung vom Staat--jetzt auch fürs Wohnmobil.
    Es gibt DPF mit KAT - und DPF und KAT in einem Topf.- Aber dein bisheriger Kat muß raus.
    Meiner Meinung nach ist These 5 die Richtige. Du lastest ab. Aus 0633 wird 0427. Damit Grüne Plakette.

  • Zitat

    (These 5) Laste ich das Ausgangsfahrzeug allerdings ab auf 2,79t, behalte
    die Womo-Zulassung und rüste ich einen DPF der Klasse PM1 nach, wird die
    Plakette grün - aufgrund der Ausnahmegenehmigung des Verkehrsministeriums
    zu Schlüsselnummer 427 wird die gelbe Stufe übersprungen.


    Hej Chris,


    genau so ist es. Auch für Deinen Bus. 2,8 t zGG wären als WoMo mit 27 auch möglich. Da würdest Du 10 kg weniger verlieren (1 Kiste Bier).


    Zitat

    (These 6) Es gibt derzeit keine Möglichkeit auch mit 2,81 t zGG,
    Womo-Zulassung (günstigere Versicherung) und RPF-Nachrüstung eine grüne
    Plakette zu bekommen.


    Vielleicht bekommst Du auf dem Flohmarkt eine grüne Plakette. ;)


    Zitat

    (Letzte Frage) Wenn ich auf 2,79 t ablaste, die Womo-Zulassung behalte und
    den RPF nachrüste - wird das steuerlich teurer als vorher?


    Nein, wie denn auch? WoMo-Steuer geht nach Gewicht und Schadstoffklasse.


    Zitat

    Mein Kat ist erst zwei Jahre alt - gibt´s keine günstigere
    RPF-Nachrüstlösung als die Kombiversion Kat + RPF von kat-versand.de?


    Für meinen ACV im CC vom Juni 1997 habe ich auch nichts Günstigeres gefunden.


    Ahoi
    Pom

  • Zitat

    Meiner Meinung nach ist These 5 die Richtige. Du lastest ab. Aus 0633 wird
    0427. Damit Grüne Plakette.


    "Krümelkackmodus an"


    Mit Ablastung auf zGG. bis 2800 kg wird (nur) bei WoMo aus 0633 die 0427.
    Dafür gibt es zunächst dieselbe rote Plakette welche auch mit 0633 möglich ist.


    Dank einer Ausnahmeregelung(!) bekommt man mit der Schlüsselnummer 0427 plus Partikelfilter aber direkt die grüne Plakette und nicht -wie sonst- nur die gelbe Plakette.


    "Krümelkackmodus aus"



  • richtig




    du bekommst mit dem filter und der 0633 die gelbe plakette



    Zitat


    (These 3) Laste ich das Ausgangsfahrzeug ohne RPF-Nachrüstung auf 2,79t
    zGG ab, unter Beibehaltung der Zulassung als Womo (versicherungstechnisch
    ja wesentlich günstiger), wird die Schlüsselnummer zu 427; Fahrzeuggruppe
    ist dann nicht mehr N sondern M1, die Plakette bleibt rot.


    jau


    ja




    gilt für alle fahrezuege mit 0427, also womos unter 2,8t und pkw


    Zitat


    (These 6) Es gibt derzeit keine Möglichkeit auch mit 2,81 t zGG,
    Womo-Zulassung (günstigere Versicherung) und RPF-Nachrüstung eine grüne
    Plakette zu bekommen.


    nicht wenn du den alten acv mit 0427/0633 hast. ab herstellungswoche 36 in modelljahr 00 (war es glaub ich) hat der acv die schadstoffeinstufung 0451/0654 mit norm 98/69/EG III A; die acvs bekommen mit beiden schlüsselnummer gelb ohn filter und grün mit


    Zitat


    (These 7) Der RPF Klasse PM1 von kat-versand.de hat in jedem Falle (egal
    ob für über oder unter 2,8t zGG) die Bestellnummer 02.37.045. Alternativen
    dazu gibt es nicht.


    bei oberland mangold direkt


    Zitat


    (Letzte Frage) Wenn ich auf 2,79 t ablaste, die Womo-Zulassung behalte und
    den RPF nachrüste - wird das steuerlich teurer als vorher?


    steuer wird sogar 10 euro günstiger, da die steuer berechnet wird aus:


    du zahlst bis 2000kg für jede angefange 200kg 24 euro (also 10 X 24 euro = 240 euro) und dann noch (als womo über 2,8t mit zgg 2805 kg) 5 X 10 Euro. Als womo unter 2,8t kommen (mit zgg 2799 kg) kommen nur 4 X 10 euro dazu. Also 280 euro statt jetzt 290


    [quote]
    Ich danke Euch wirklich sehr!


    Beste Grüße
    Chris

  • Supergut; ich danke Euch allen nochmal herzlich. Da fahre ich doch morgen mal zur Zulassungsstelle und gucke, ob die ohne weiteres Gutachten um 10kg ablasten -ich hab´ vor acht Jahren aus Steuergründen aufgelastet...
    Und damit Ihr auch alle was zum Freuen habt, werde ich gleich eine wunderbare Busreinigungsmethode posten....


    Beste Grüße rundum
    Chris

  • Zitat

    Und damit Ihr auch alle was zum Freuen habt, werde ich gleich eine
    wunderbare Busreinigungsmethode posten....


    Oh, ich freu mich so, dass Dein Bus sauber ist.


  • Sorry, ich muß das Thema noch mal hochholen. Im Wiki lese ich immer "unter 2,8t" gibt´s die 427, "über 2,8t" gibt´s die 0633. Mein Verständnis ist jetzt, daß genau 2,8t auch noch die 0427 geben; jedenfalls hat´s der TÜV so gesehen, als er die Berichtigung ohne technische Änderung ausgestellt hat. Damit sollte ich doch nach Nachrüstung die grüne Plakette bekommen, oder muß ich noch mal hin und auf 2,799 Tonnen runter?
    Jetzt ist nur noch mein Freundlicher der Auffassung, daß die 0427 mit DPF gelb gibt, nicht grün. Den muß ich also auch noch überzeugen.
    Das bei Oberland verfügbare PDF DPF-Zuordnung ist leider in der Fußnote 6 abgeschnitten - genau diejenige, welche die Zuordnung erklärt. Oben drüber steht "bis 2,8t", in Spalte 427 "<2,8t" - hat jemand zufällig die komplette Broschüre?
    Danke, Grüße
    Chris
    Grüße
    Chris

  • ...Noch mal hochhol´.......



    Sorry, ich muß das Thema noch mal hochholen. Im Wiki lese ich immer "unter
    2,8t" gibt´s die 427, "über 2,8t" gibt´s die 0633. Mein Verständnis ist
    jetzt, daß genau 2,8t auch noch die 0427 geben; jedenfalls hat´s der TÜV
    so gesehen, als er die Berichtigung ohne technische Änderung ausgestellt
    hat. Damit sollte ich doch nach Nachrüstung die grüne Plakette bekommen,
    oder muß ich noch mal hin und auf 2,799 Tonnen runter?
    Jetzt ist nur noch mein Freundlicher der Auffassung, daß die 0427 mit DPF
    gelb gibt, nicht grün. Den muß ich also auch noch überzeugen.
    Das bei Oberland verfügbare PDF
    DPF-Zuordnung
    ist leider in der Fußnote 6 abgeschnitten - genau diejenige, welche die
    Zuordnung erklärt. Oben drüber steht "bis 2,8t", in Spalte 427 "<2,8t" -
    hat jemand zufällig die komplette Broschüre?
    Danke, Grüße
    Chris
    Grüße
    Chris


  • Genau 2800kg ist grenzwertig.
    Es gibt T4-2800kg-Fahrzeugscheine mit 0427 und 0633.
    Eben je nach Prüfermeinung.
    Aber Dein ACV hat doch 0427 erhalten, dann passt es doch.


    Zitat

    Damit sollte ich doch nach Nachrüstung die grüne Plakette bekommen,
    oder muß ich noch mal hin und auf 2,799 Tonnen runter?


    Nein.


    Zitat

    Jetzt ist nur noch mein Freundlicher der Auffassung, daß die 0427 mit
    DPF
    gelb gibt, nicht grün. Den muß ich also auch noch überzeugen.


    Das ist jetzt - nach diesem langen Ausnahmeregelgültigkeitszeitraum - schon peinlich.
    Wo wohnt Dein Freundlicher ?
    Im bayrischen Wald, hinter den Bergen, bei den 7 Zwergen ?


    Zitat

    Das bei Oberland verfügbare PDF


    DPF-Zuordnung
    ist leider in der Fußnote 6 abgeschnitten - genau diejenige, welche die
    Zuordnung erklärt. Oben drüber steht "bis 2,8t", in Spalte 427 "<2,8t" -
    hat jemand zufällig die komplette Broschüre?


    Hilft Dir dieser Link ?
    ADAC



    Zitat

    Danke, Grüße
    Chris



    Grüße
    Klaus-TDI

  • Zu guter Letzt: Es ist vollbracht.


    Abgelastet ohne technische Änderung beim TÜV von 2810kg auf 2800kg und Umschlüsselung von 0633 auf 0427. Oberland-Mangold DPF/Kat Stufe PM1 einbauen lassen, alles bei der Zulassungstelle eintragen lassen, Förderantrag gestellt, fertig.
    Kleiner Hinweis noch für ähnliche Fälle: Erst ablasten und umschlüsseln beim TÜV, dann die TÜV-Bescheinigung der Einbauwerkstatt vorlegen und die Einbaubescheinigung ausstellen lassen. Bei einem der Werkstatt vorliegenden Fahrzeugschein mit Schlüsselnr. 0633 wird nämlich von der Werkstatt in der Einbaubescheinigung der Typ PMK1 (PartikelminderungsKLASSE 1) für >2800kg angekreuzt; für die grüne Plakette braucht´s aber in den Fahrzeugpapieren den Typ PM1, der nur bei 0427 angekreuzt wird. Steht erst mal PMK1 in der Einbaubescheinigung der Werkstatt (die bei der Zulassungstelle vorzulegen ist), wird´s bei der Zulassungsstelle vermutlich ernsthaft erklärungsbedürftig. Ablastung und DPF gemeinsam einzutragen ist sinnvoll, um Gebühren zu sparen.


    Zweite Anmerkung: Im Wiki steht zum Thema Feinstaub / DPF manchmal "unter 2800kg", manchmal"bis 2800kg". Es gibt in der Zulassungsbescheinigung nur So.KFZ Womo (das bedeutet einschließlich exakt 2800kg) und "So. KFZ Womo über 2800kg". Über 2500kg bis einschließlich exakt 2800kg gibt also grün bei Schlüsselnummer 427. Allerdings vorher mit dem TÜV sprechen, der ein oder andere Prüfer vergibt die 0427 nur "unter 2800kg", so daß man entweder einen anderen Prüfer sucht oder noch weiter abspeckt. Mir ist jedes Kilo wichtig...


    Und jetzt: Bordsteinparken olé!


    Danke noch mal für Eure Hilfe!!
    Chris