Breite unserer T4 - Bußgeld

  • Hallo,
    ich habe heute in einer dortmunder Zeitung einen Artikel gelesen.


    Es wird von Autobahnbrücken auf die 2m-Spur in Baustellen gefilmt. Die T4 und wahrscheinlich auch alle anderen, mehr als 2m breiten Autos, bekommen dann automatisch Post.


    Es wurde von einem Mann berichtet, der nicht glauben wollte, dass sein T4 2,20m breit ist (Kfz.-Schein 1,85m usw.).
    War ja schon mal Thema im letzten Jahr, ist bestimmt ja auch sinnvoll.


    Kostet übrigens 20€.


    Viele Grüße uind gute Fahrt in den Urlaub,
    Jürgen


  • Mich würde halt interessieren, auf welcher Datenbasis die Rennleitung die "Strafbarkeit" des Linksfahrens gründet. Beim KBA sind doch nur die Daten aus der Zulassung "offiziell" bekannt. Wenn zwei Scherrifs an ihrem betagten T4 den Meterstab angelegt haben sollten, müssten sie doch erst mal den Zulassungsstellen und dem TÜV ins Hemd treten. Als einfacher "nur- Benutzer" muss man sich doch eigentlich auf die Daten im Fahrzeugschein verlassen können. Dann werden diese Daten eben falsch ermittelt... TobiasABL;-)
    edit: und was ist mit den neuesten Modellen der fraglichen Fahrzeuge, bei denen die Spiegel elektrisch anklappbar sind, werden solche Fahrer dann nicht bestraft die an der Einfahrt zur Baustelle "die Ohren anlegen"??

    Multivan I ACV Typ: 7DCMK2 Modelljahr 1999 Produktionsdatum 09.09.1998 seit 01/2018 Kastenwagen Wohnmobil Pössl 2WinVario auf 2,0 HDI Citroen Jumper EZ 08/2017 Euro6 SCR Filter


  • Hallo, habe eben in meiner Sammlung im T4 Prospekt Ausgabe Oktober 1999 nachgesehen. Fz- Breite (Karosserie)ist 1840mm, mit Außenspiegeln 2175mm. Also Vorsicht:-D

    Multivan Classic,(Personal Edition),10/97,ACV, 70X02B,SKN ECO75,

  • Hallo,
    in der Zeitung wurde folgendes beschrieben:
    Im Kfz-Schein ist die Breite ohne Anbauten angegeben, soweit auch richtig.
    Die Anbauten, wie Spiegel, müssen hinzugerechnet werden, dann kommt man auf die tatsächliche Breite und die zählt.


    Die Rennleitung wird ja die Maße ihrer eigenen Fzg. kennen. ;)


    Gruß
    Jürgen

  • Von einem so breiten Fahrzeug geht auch eine erhöhte Betriebsgefahr aus
    in dieser speziellen Gefahrenlage aus.
    Es ist mbE also ein Unding, mit so einem Fahrzeug einen Überholvorgang
    in dieser Situation durchzuführen.
    Also gute Sache, da unfallvermeidend.
    Man sollte sich so was einfach abgewöhnen.


    Servus


    Adi

  • Hast ja recht!


    Aber manchmal mache ich es dann doch.


    2m sind in der heutigen Zeit einfach zu schmal, die Autos werden immer breiter.
    Sieht man auch an den Parkboxen.


    Bis dann,
    Jürgen

  • Das ist natürlich Unsinn. Der T4 ist ein sehr schmales Auto! Manche haben wegen der Höhe offenbar die Einbildung zu fett zu sein;-) .


    Selbt ein VW Golf hat mit Spiegeln 2048cm Breite und dürfte nach dieser abenteuerlichen Theorie die linke Baustellenspur nicht befahren. Wie schätzungsweise rund 80% alles PKW.


    Die Messung wäre ansonsten kein Problem. Geht mit Lasercan vor Ort Millimeter genau.


    Auf Baustellen links fahren ist natürlich sowieso gefährlicher.

  • 2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
    § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen.


    (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:


    1. allgemein 2,55 m,
    2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung



    3,00 m,
    3. bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00 m,
    4. bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind 2,60 m,
    5. bei Personenkraftwagen 2,50 m.


    Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:- Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
    - Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
    - vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),
    - lichttechnische Einrichtungen,
    - Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
    - Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
    - Reifenschadenanzeiger,
    - Reifendruckanzeiger,
    - ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und
    - die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.