Zulassung Zusatzscheinwerfer für Fernlicht

  • Hallo zusammen,


    am Wochenende habe ich es endlich geschafft, mir die Halter für meine Zusatzscheinwerfer für die Stoßstange zu bauen.


    Da ich das Projekt schon seit über 3 Jahren machen wollte, weiß ich nicht mehr genau, wie das mit der Zulassung der Zusatzscheinwerfer ist. Ich habe Hella Rallye 3000 FF, die ich gern verbauen will. Leider habe ich dazu keine ABE und im Glas steht auch nicht E9. Muss ich die Zusatzscheinwerfer prinzipiell vom TÜV eintragen lassen, oder langt es, wenn ich mir eine ABE zulege, woher auch immer?


    Hat jemand schon mal Zusatzscheinwerfer fürs Fernlicht angeschlossen?
    Wie habt Ihr das gemacht?


    Gruß, Anton

    T4 California Beach Bj.97 2,5 TDI 75KW, ACV

  • Da ich das Projekt schon seit über 3 Jahren machen wollte, weiß ich nicht mehr genau, wie das mit der Zulassung der Zusatzscheinwerfer ist. Ich habe Hella Rallye 3000 FF, die ich gern verbauen will. Leider habe ich dazu keine ABE und im Glas steht auch nicht E9. Muss ich die Zusatzscheinwerfer prinzipiell vom TÜV eintragen lassen, oder langt es, wenn ich mir eine ABE zulege, woher auch immer?


    Hat jemand schon mal Zusatzscheinwerfer fürs Fernlicht angeschlossen?
    Wie habt Ihr das gemacht?


    Gruß, Anton


    Zustzscheinwerfer fürs Fernlicht dürfen nur alleine oder in Kombination mit dem Abblendlicht betrieben werden und nur so schaltbar sein.
    2x Fernlichtscheinwerferpaar darf nicht sein.
    Das kombinierte Fernlicht im "normalen" Scheinwerfer muss dann deaktiviert werden.
    Wenn eine ABE vorhanden ist, ist eine Eintragung nicht erforderlich.


    Ich wage aber zu bezweifeln dass die o.g. Scheinwerfer StVO-tauglich sind.

  • Moin!


    Wenn die von Hella sind,dann sollte es keine Probleme geben!!!
    Auf Fernscheinwerfer steht eine kennzeichnung wie z.b. 17,5
    Dafür brauchst du keine ABE und keine Tüv-vorführung!!!
    Einfach anbauen,dabei aber alle maße einhalten!!!
    Anklemmen erfolgt über ein Arbeitsstromrelais.
    Müßte doch eine Einbauanleitung beiliegen,oder?


    MFG Harry B)


  • 2x Fernlichtscheinwerferpaar darf nicht sein.
    Das kombinierte Fernlicht im "normalen" Scheinwerfer muss dann deaktiviert werden.


    So ein schwachsinn... :wall:


    Bis 12,5 To zGG duerfen 2 Paar Fernscheinwerfer verbaut sein (die originalen und ein Paar zusaetzliche), die jedoch beim abblenden abschalten müssen!


    Zusaetzlich ist zu beachten, dass die maximale Referenzzahl aller Scheinwerfer 75 nicht ueberschreiten darf.


    link 1: http://t4-wiki.de/wiki/Zusatzscheinwerfer
    link 2: http://t4-wiki.de/wiki/Scheinwerfer#Fernlicht

  • Danke für Eure Antworten.


    Das mit der Referenzzahl nicht größer 75 hab ich verstanden. Muss ich kontrollieren. Wenn die Referenzzahl also nicht größer 75 und alle Anbaumaße eingehalten wurden, braucht man die Scheinwerfer somit nicht eintragen lassen. Hab ich das so richtig verstanden?


    Parallel dazu hab ich noch ein Anfrage bei Hella gestellt, habe aber noch keine Resonanz bekommen.


    In wie fern spielt das E9 im Lampenglas ein Rolle? Bei mir ist zwar kein E9 im Glas eingelassen, aber wofür steht das generell?



    Gruß, Anton

    T4 California Beach Bj.97 2,5 TDI 75KW, ACV


  • Zusaetzlich ist zu beachten, dass die maximale Referenzzahl aller Scheinwerfer 75 nicht ueberschreiten darf.
    link 1: http://t4-wiki.de/wiki/Zusatzscheinwerfer
    link 2: http://t4-wiki.de/wiki/Scheinwerfer#Fernlicht


    Nein! Die erlaubte Gesamtreferenzzahl ist seit über einem halben Jahr 100. So steht es in der ECE-Regel, die am Ende des Artikels verlinkt ist.
    Ich hatte vor einiger Zeit die Gesamtreferenzzahl auf 100 im Artikel inkl. Link zur ECE R-48 korrigiert, aber irgendein Bratbär hat in blindem Aktionismus wieder den alten Stand zurückverändert. :wall:


    Ahoi
    Pom

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  • Das heißt also, ich fahre doch mal beim TÜV vorbei und zeige denen die Scheinwerfer, bevor ich sie anbaue.
    Dann bin ich auf der sicheren Seite. Scheinbar sind hier die Richtlinien nicht ganz klar. Ich finde auch im Internet hier keine 100%ig klaren Aussagen.

    T4 California Beach Bj.97 2,5 TDI 75KW, ACV

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  • Klick!
    Das entscheidende ist das "E1" im Kreis. Rechts daneben auf dem Beispielbild die Referenzzahl.


    Scheinbar sind hier die Richtlinien nicht ganz klar. Ich finde auch im Internet hier keine 100%ig klaren Aussagen.


    Doch, die Regelung ist eindeutig.
    1. E mit Zahl im Kreis -> Scheinwerfer ist zugelassen.
    2. Maximal 2 Fernscheinwerferpaare gleichzeitig.
    3. Alle Referenzzahlen addieren, wenn max. 100, dann erlaubt.


    Ahoi
    Pom

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  • Hallo zusammen,


    nachdem ich beim TÜV war und auch noch Kontakt mit dem technischen Support von Hella hatte, darf ich die Scheinwerfer definitiv nicht im deutschen Straßenverkehr fahren. Die sind auchschließlich für den Motorsport konzipiert worden.
    Schade. Dann werde ich sie wieder verkaufen müssen.


    Der TÜV meinte noch, die Fernscheinwerfer müssen auch noch ein HR-Zeichen besitzen, für Halogen/Road. Haben sie aber auch nicht gehabt.


    Noch mal an alle, danke für die Tipps.


    Gruß, Anton

    T4 California Beach Bj.97 2,5 TDI 75KW, ACV

  • Eine Möglichkeit wäre noch, die Lampen als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren. Die benötigen keine E-Nummer. Allerdings dürftest Du Arbeitsscheinwerfer auch nur bei stehendem Fahrzeug einschalten. Ob's jemand kontrolliert, ist aber etwas anderes. ;)


    Ahoi
    Pom

  • war das nicht so, dass man davon nur einen haben darf?
    und der beweglich sein muss?

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hej Fridi,


    nein, da gibt es keine Vorgaben.
    Leider habe ich bislang noch keine aktuelle ECE-R48 auf Deutsch im Netz gefunden.
    Deshalb nur in Englisch unter "6.24. EXTERIOR COURTESY LAMP"*.
    http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs/r48r6e.pdf


    Ahoi
    Pom


    * Wobei das englische Wort dafür putzig ist, heißt es wortwörtlich übersetzt doch "äußere Innenleuchte". :blink:

    Hashtag der Woche: #AFDerjucken

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  • bei diesen Spiegeln siehst du noch eher die eigentliche Bedeutung von "courtesy" := "Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Gefälligkeit" ...
    diese Spiegel nutzt mancher ja auch nur aus Gefälligkeit den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber ;)
    Die Innenbeleuchtung ist genauso eine freundliche Geste den Passagieren gegenüber, und die Arbeitsleuchte ist eben eine Hilfestellung für die Außenarbeiter, während der Fahrer im Warmen sitzt und ihnen zuschaut.

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 73 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 181Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Man, man, man, was auch in diesem Forum an Halbwissen unterwegs ist; erschreckend.


    pom
    Da hat jemand Deinen Hinweis auf die Ref.100 wieder geändert? Wie schlau ist das denn?


    Fridi
    Vielleicht Arbeitsscheinwerfer mit Suchscheinwerfer verbuchselt?


    @TÜV
    Die Kennzeichnung HR ist bei älteren Scheinwerfern noch nicht vorhanden.
    Dennoch sind die Dinger nach wie vor zugelassen.


    font2004
    Ich weiß gar nicht, was ihr immer alle mit dem eintragen habt.
    Eine ABE gibt es niemals für Zusatzscheinwerfer, allenfalls liegt mal eine Anbauanweisung dabei.
    Es gab die HELLA Rallye 3000 auch mit den erforderlichen Prüfzeichen, aber wohl auch eine Wettbewerbsversion.
    Nur weil die Dinger Rallye heißen bedeutet das nicht automatisch, dass die unzulässig sind.


    Es gibt ganz eindeutige Richtlinien, was an Scheinwerfern und anderem Zeugs an einem Auto montiert sein darf und was davon erst nach der Abnahme durch einen aaS zulässig ist.
    Zusatzfernscheinwerfer müssen in keinem Fall eingetragen werden; entweder sie sind zulässig oder nicht.
    Auch wenn sie die Fahrzeuglänge verändern sind sie nicht eintragungspflichtig, weil Scheinwerfer genauso wenig wie Antennen oder Außenspiegel in den Fahrzeugabmessungen berücksichtigt werden.


    Ansonsten hat POM hier alles notwendige dazu geschrieben und verlinkt, und ich schließe mich seinen Gesamtausführungen an.


    CU, Axel

  • Hallo Axel,


    ja, im Nachhinein ist man immer schlauer, dass Hella Rallye 3000 nicht die reine Produktbezeichnung ist sondern, dass man auch noch auf die Seriennummer achten muss.
    Jedenfalls habe ich die Dinger wieder verkaufen können und habe mir gleich Neue bestellt, schließlich habe ich schon die Halter am Bus angebaut.
    Hab natürlich vorher bei Hella angerufen und gefragt, ob die Neuen mit entsprechender Seriennummer auch die erforderlichen Prüfzeichen haben und für den Straßenverkehr zugelassen sind - sie sind.


    Die alten waren wirklich nur für den Motorsport produziert worden und werden schon lang nicht mehr hergestellt.
    Es waren "Pencel Beam" Punktscheinwerfer. Wahrscheinlich hätte ich damit dem Gegenverkehr die Netzhaut verbrannt ;)


    Gruß, Anton

    T4 California Beach Bj.97 2,5 TDI 75KW, ACV

  • Man, man, man, was auch in diesem Forum an Halbwissen unterwegs ist; erschreckend.


    Ruhig, Brauner! ;)
    Wir beide wissen doch, dass man in diesem Forum in technischen Fragen weit vorne ist.


    Zitat von "font2004"


    Es waren "Pencel Beam" Punktscheinwerfer. Wahrscheinlich hätte ich damit dem Gegenverkehr die Netzhaut verbrannt


    Nicht nur das. Mit den Funzeln könntest Du vermutlich knapp einen Kilometer geradeaus gucken. Aber sobald Du in eine Kurve fährst, bräuchtest Du ein zweites Paar Zusatzscheinwerfer, die breiter zur Seite strahlen, damit die Fahrbahn nicht dunkel bleibt.


    Kleiner Tipp: Sinnvoll und explizit legal (R48) ist das Schielen eines Zusatzscheinwerferpaares. Damit erreichst Du eine bessere Ausleuchtung in Kurven, insbesondere in langezogenen. Meine schielen "über Kreuz". Der linke etwas nach rechts, der rechte etwas nach links. Zusammen mit dem Serienfernlicht ergibt sich so eine gleichmäßige Ausleuchtung.


    Ahoi
    Pom

    Hashtag der Woche: #AFDerjucken

    Einmal editiert, zuletzt von pom ()