Noch eine Frage zur grünen Plakette

  • Hallo,


    ich habe jetzt recht lange im Netz gesucht, finde aber leider nicht heraus, ob folgender Bus irgendwie
    durch Nachrüstung oder Umschlüsselung eine grüne Plakette bekommen kann. Wir wollen den evtl. kaufen


    Es ist ein T4 TDI 75kw, Zulassung 30.05.1997


    Im Fahrzeugschein steht nur in der ersten Zeile 30.5.97 | 0603 | 30203T9
    und im Feld 14.1 die Nummer 0661


    Danke schon einmal in Voraus Borris



  • 0661 ist die LKW, bzw. WoMo (schwer) - Zulassung.
    Falls der T4 als Pkw bzw. unechtes WoMo gilt, kannst du beim Anmelden gleich umschlüsseln lassen (TÜV).
    Aus 0661 wird 0426. (So wird auch besteuert).
    Dann kann man von 0426 auf 0427 umschlüsseln lassen.
    Dann den DPF einbauen.
    Dann GRÜN.


  • Danke schon einmal für die Antwort. Es handelt sich um ein Wohnmobil mit Hochdach.
    Was ist ein unechtes WoMo bzw. wie kann ich es zu einem machen?


    gruss Borris

  • Danke schon einmal für die Antwort. Es handelt sich um ein Wohnmobil mit Hochdach.
    Was ist ein unechtes WoMo bzw. wie kann ich es zu einem machen?


    gruss Borris


    Hallo, du hast ein "echtes" Wohnmobil über 2,8T. Unechtes Womo hat kein Hoch oder Aufstelldach, ist aber in den Papieren als Wohnmobil eingetragen.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Bei einem echten WoMo > 2.8t und 0661 wird es schwierig mit der GRÜNEN Plakette.
    Man müsste auf 0633 umschlüsseln, die Ausnahmeregel funktioniert - meines Wissens - aber nur bei 0426 auf 0427.
    Also nur als PKW bzw. WoMo, leicht.


    Aber frag mal beim TÜV o.ä., ob die 0426/0427 Regel auch auf 0661/0633 Anwendung findet.


    Falls nicht: Ablasten - WoMo, schwer zu WoMo, leicht -> dann kommt 0426.


  • Falls nicht: Ablasten - WoMo, schwer zu WoMo, leicht -> dann kommt 0426.


    Sorry für die Nachfrage. Was heisst das im Detail? Und darf ich den DPF erst einbauen lassen,
    wenn ich all diese Schritte durchhabe? (wir könnten den DPF jetzt schon vom Vorbesitzer einbauen lassen)


    Danke & Gruss Borris

  • Sorry für die Nachfrage. Was heisst das im Detail? Und darf ich den DPF erst einbauen lassen,
    wenn ich all diese Schritte durchhabe? (wir könnten den DPF jetzt schon vom Vorbesitzer einbauen lassen)


    Danke & Gruss Borris


    Hallo,


    Du mußt zum TÜV und dein Fahrzeug auf unter 2800Kg ablasten. Normalerweise geht das ganz fix und es müssen keine Veränderungen vorgenommen werden. Dann bekämest du die 0426 als Schlüsselnummer. Dann auf 0427 umschlüsseln. Dann DPF einbauen.
    Auf Grund einer Ausnahmeregelung des Bundesverkehrsministeriums erhält ein PKW mit der Schlüsselnummer 0427, der Klartextangabe für die Abgasnorm 96/69/EG I, einem Partikelminderungssystem der Stufe PM1 und einem zGG über 2500 kg die grüne Feinstaubplakette, so dass ein alter ACV Motor (vor Planungswoche 36/00) diese erhält. Damit überspringt der ACV Motor die gelbe Plakettenstufe, denn ein Motor ohne PM1 erhält nur die rote Plakette. .


    http://www.vwbuswelt.de/forum/…ner-plakette.html#2661067


    Erst wenn du mit Schlüsselnummer 0427 einen DPF einbaust, bekommst du die grüne Plakette.


    Hatte Klaus-TDI aber alles schon geschrieben ;)

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Sorry für die Nachfrage. Was heisst das im Detail? Und darf ich den DPF erst einbauen lassen,
    wenn ich all diese Schritte durchhabe? (wir könnten den DPF jetzt schon vom Vorbesitzer einbauen lassen)


    Danke & Gruss Borris


    Ist der Vorbesitzer eine AU-berechtigte Werkstatt?
    Die Einbaubescheinigung macht nur wirklich Sinn wenn das FZ den "Endzustand" hat.
    Sonst gibt es nur unnötige Verwirrungen auf den Ämtern.
    Der Einbau selber kann natürlich schon vorher erfolgen wenn dies preislich sehr attraktiv ist.

  • Alles klar jetzt. Wir schauen uns den Bus heute an (dank möglicher grünen Plakette)


    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.


    An die Moderatoren:
    Evtl. würde sich für das Thema ein "sticky" Eintrag lohnen, da das wohl doch immer wieder gefragt wird


    Gruss Borris


  • Hallo, ich würde das aber alles vorher mit dem TÜV abklären.Steht schon alles in der Datenbank:
    http://www.t4-wiki.de/wiki/Dat…norm:_96.2F69.2FEG_I.29_3


    Diese Regel befindet sich beim TÜV/Dekra in der ständig aktualisierten Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden).

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()