Reifengröße 225/55/16 Gutachten ?

  • Hallo Leute,
    hat zufällig jemand Reifen der Dimension 225/55/16 auf den originalen Stahlfelgen eingetragen, oder gibt es ein Gutachten oder Datenblätter dazu oder oder?
    Ich hatte mal Ronal Felgen mit ABE, in 7,5 x 16, darauf konnte ich wahlweise die 55er oder die 60er Serie fahren.
    Jetzt habe ich noch neuwertige Winterreifen in 225/55/16 und würde die gern auf den Serien Stahlfelgen fahren, bzw. fahre ich schon damit, aber jetzt muß ich zur HU und da sehe ich schwarz ...
    Notfalls muß ich nochmal die Sommerreifen drauf bauen...
    Aber vielleicht hat ja einer von euch was für mich !?
    Danke im vorraus und nen prima Tag noch Frank...

  • Grundsätzlich sollte das kein Problem darstellen.Es sei denn die 225er sind auf 6Zoll Felgen.Ich glaubedas geht nicht.
    Mit dem Radumfang sollte es passen.Somit keine Tachoangleichung nötig.Hab meine 16er auch gleich bei der HU eintragen lassen.(tÜVer hats bemerkt,kam um die 30 euro)

  • Hallo Frank,


    ich hätte da noch ein Gutachten für den T 3 von Azev, bringt aber sicher nichts. Vom Umfang her müsste das gehen, Dein Tacho zeigt dann halt schon mehr an. Nur auf den 6 Zoll Felgen lässt das der Tüv sicher nicht zu. Zum Vergleich, mein Sohn hat 6 J Alufelgen und fährt damit 175er Reifen. 7 Zoll sollten es schon sein.


    Sorgen über den Tüv würde ich mir dann eher mit Deiner Standheizung machen. Die müsste doch jetzt so um die 10 Jahre alt sein, dann kommt das "Übel" mit dem Wärmetauscher !?


    Oder sollen die Reifen von diesem Punkt ablenken ?



    LG.


    Harald


    P.S. Die Reifen haben aber eine 99er Traglast ?

    Grün - Rot find ich gut ! Caravelle Bj. 12/1981 von 9/1990 - 10/2003 Multivan Bj. 5/1989 von 6/2003 - 10/2008 Caravelle Comfortline Bj. 12/2000 von 6/2008 - 10/2018 Multivan Highline 4 Motion Bj. 04/2007 von 07/2018 - heute

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  • Hi Harald, da kann ich nicht ganz zustimmen, denn ab 2002 hat sich ein EU Recht vor ein Länder Recht gestellt. Bei Kennzeichnung mit e1 fällt die gesetzliche Grundlage zum Wärmetauscherwechsel weg.
    Standheizungen die bis 2002 hergestellt wurden und nicht das neue e1 Prüfzeichen haben unterliegen weiterhin einer Wechselpflicht!
    Aber mal im ernst, wenn so eine Standheizung jeden Herbst und Winter jeden Tag 10 Jahre lang laufen würde und dann erst geprüft werden muß, dann würde ich sagen ist meine mit möglicherweise 40 Betriebstunden wohl als neuwertig anzusehen... (Ich habe einen CO- und einen Rauchwarner im Bus.)
    Da gibt es ja noch so ein tolles EU-Gesetz, was mich viel mehr verwirrt, demnach fallen Flüssiggastanks nicht mehr unter zu prüfende Druckbehälter und müssen bei Kraftfahrzeugen nicht mehr geprüft werden, das sehe ich als bedenklicher an, Unterflur Tanks rosten schon im Katalog :lol: ...
    Werde morgen mal schauen ob meine Standheizung so ein e1 Prüfzeichen hat ....
    Und zur HU gehts morgen mit den Sommerschlappen :whistle: , 245/45/18, dann können die auch gleich eingetragen werden...


    Ich sach mal bis morgen.. schönen Abend Frank


    Ach ja, das mit den Gastanks ist glaube ich auch mit irgend welchen zulassungen verbunden, also der Einbau vor und nach einem bestimmten Datum, möglicherweie bestimmtes Prüfzeichen am Tank ...

    Einmal editiert, zuletzt von aetvollgas ()

  • Hallo Frank,


    das mit der Standheizung klingt ja interessant. Ich hab nämlich nächsten Juni meinen ersten Tüv über 10 Jahre. Der Prüfer hat beim letzten Mal auch schon vorsorglich auf dem Tüv Bericht vermerkt, dass bei der nächsten Prüfung das Einbaudatum kontrolliert werden muss.


    Ich hab mir auch schon den Nachweis zurecht gelegt, dass bei meinem Bus ja durch die lange Standzeit von 6,5 Jahren auch die Standheizung nicht benutzt wurde, auch unter dem Aspekt, dass die Zweitbatterie, als der Bus von VW zum Händler kam, ohne Funktion war.


    Die 10 Jahre gelten ja angeblich nur, wenn man das Ding auch in 10 Jahren kontinuierlich bzw. regelmäßig nutzt.


    Hast Du das mit dem EU Recht denn irgendwo auch noch schriftlich ? Nicht für mich, sondern für den Tüv.


    Ich halte das mit den pauschalen 10 Jahren nämlich auch für Schwachsinn.


    Bei meinem ersten T 3, ein Lufti, da war Standheizung quasi Pflicht, wurde das Ding in 23 Jahren nie getauscht oder von Eberspächer überprüft, es hat aber bis zum Verkauf immer funktioniert. Schließlich lebe ich ja noch. Beim Verkauf habe ich sie dann durch die Elektrik lahmgelegt und als defekt mitverkauft.


    LG.


    Harald

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  • Hi Harald,
    also das keine Schwarze ist heute mit geringen Mängeln drüber, inkl. Reifeneitragung, die 245er ...
    Die Traglst der WR ist übrigens 100 ..
    Nach der Standheizung hat er nicht geschaut.. ich aber auch noch nicht, werde bei gelegenheit mal nachsehen ...
    Es ist komischerweise schwierig im Net vernünftige, brauchbare Infos zum Thema Standheizung und Gastanks etc. zu finden...
    Ich werde bei gelegenheit mal beim TÜV vorbei fahren, wir haben hier in OB einen echt guten Prüfer, der hat Ahnung und ist auch gut drauf, was nicht geht, geht nicht, aber er ist nicht einfach "DAGEGEN" :lol: ....
    .... schönen Abend Frank

  • Hallo Frank,



    gratuliere zur "orangenen". Vorne müsste ja jetzt "gecleant" sein ?!


    Falls der Tüv Süd bei mir im nächsten Juni zu "kleinkariert" sein sollte, kann ich ja einmal die Pfingstferien mit 1-2 Tagen in NRW einplanen.



    LG.


    Harald

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