T4 Caravelle LKW Zulassung, Frage zu Umbau

  • Hallo zusammen,


    bin schon etwas länger hier am mitlesen doch nun wurde es zeit zum Anmelden da ich ab heute Abend auch ein T4-Besitzer sein werde. Habe mir einen T4 Caravelle Baujahr 1992 zugelegt. Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug als LKW zugelassen. Nun möchte ich mir das fahrzeug als "kleines Wohnmobil" umbauen (Nur Staufächer und Schlafmöglichkeit, kein Herd, Spüle). Da ich in verscheiden Threads auf die Sache mit dem Finanzamt gestosssen bin ist nun meine Frage was an baulichen Veränderungen machbar ist um die LKW Zulassung behalten zu können bzw. keine Strafe zu kassieren bei einer Kontrolle. Ist, sobald eine Schlafmöglichkeit verbaut ist, die LKW Zulassung schon hinfällig?


    Danke für Antworten und Anregungen!
    MfG Horst

  • Nein.
    Du kannst ja auch eine Matratze in den LKW werfen und darin schlafen. Darum ist es immer noch ein LKW.
    Es ist so, wenn das Fahrzeug innen aussieht wie ein Wohnmobil (Kochstelle-Spüle...etc) das es dir dann passieren kann den LKW Status zu verlieren.
    Die Optik macht`s.

  • Danke zuerstmal für Deine Antwort. Das wird ja das Problem sein, es wird schon eine optische Veränderung für die Schlafmöglichkeit sein, aber ich verstehe was Du mir damit sagen willst. Wie angesprochen wird kein Herd und Spüle verbaut, jedoch soll ein rahmen für das bett enstehen was ja ein Großtel der Ladefläche des "LKW" einnehmen würde.


    Diese Aussage habe ich in einem anderen Thread gefunden:


    Es ist zwischen der WoMo-Zulassung gemäss STVO und steuerrechtlicher Anerkennung als WoMo zu unterscheiden.
    Für die steuerrechtliche Anerkennung als WoMo ist zusätzlich die Stehhöhe im FZ vom mind. 170 cm massgeblich.
    Es soll inzwischen auch Fälle geben, wo ein entfernbares Glasdach mit ausreichender Grösse ausgereicht hat.
    Die Ausrüstung mit einem Oxikat (EUR2 oder EUR3) bringt auch schon deutliche steuerliche Entlastung.


    Mit welchen Kosten ist denn zu rechnen bei der WoMo Zulassung? Macht es viel aus wenn das fahrzeug auf Saison angemeldet ist (8 Monate)? Kann ich die unterschiedlichen Preise der verschiedenen Anmeldetypen irgendwo einsehen? EUR2 ist derzeit eingetragen bei dem Fahrezug!
    MfG Horst

  • Wohnmobil zulassen geht. --- Aber, da du keine Stehhöhe im Fahrzeug hast, wird es dann als PKW versteuert. Dann bist du sehr schlecht dran bei deinem AJA Diesel....und darfst das Finanzamt bereichern.

  • Hej Horst,


    als Wohnmobil bekommst du das Auto eventuell angemeldet ohne Hochdach und Spüle usw..
    Abwer dann zahlst du auf jeden Fall die PKW Steuern und die sind für nen 1992 er T4 Diesel so um die 800@ pro Jahr.
    Das wirst du nicht anstreben wollen.


    Were hindert dich denn in deinen LKW Schränke und Betten zu transprotieren?
    Und wenn du auf nem doppelten Boden im LKW gelegentlich eine Matratze transportierst, was solls?

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo,
    wow also mit 800€ hab ich da wirklich nicht gerechnet das ist schon einiges, logo das will ich nur ungern zahlen. Ich merke schon das alles eine Sache der "Definition" ist. Wie gesagt habe ich bedenken gehabt die Ladefläche zu verbauen und somit keine Argumente mehr zu haben das ich hier was transportire. Dann werde ich den Umbau mal bedacht angehen und hoffe das alles gutgeht.
    Wäre nett noch kurz zu erfahren mit was ich preislich rechnen kann an Steuern, wie gesagt soll auf Saison angemeldet werden (8 Monate) mit LKW Zulassung.


    Ein weiterer Punkt wäre das Sonntagsfahrverbot, greift das bei dem T4 dann? Dürfte ich damit auf der Autobahn Sonntags fahren oder gilt das erst ab 7,5 Tonnen?
    Danke Euch
    MfG Horst

  • Danke transarena für Deine Antworten, leider hab ich wenig Erfahrungen, meine Fragen wurden bestimmt auch schon des öfteren beantwortet umso mehr Danke ich für die Geduld :) eine letzte Frage hätte ich noch bezüglich einer WoMo Anmeldung, wie teuer wäre diese ca. für die von mir angestrebten 8 Monate Nutzung im Jahr? Was kostet eine Eintragung als WoMo?


    Danke
    MfG Horst

  • Danke transarena für Deine Antworten, leider hab ich wenig Erfahrungen, meine Fragen wurden bestimmt auch schon des öfteren beantwortet umso mehr Danke ich für die Geduld :) eine letzte Frage hätte ich noch bezüglich einer WoMo Anmeldung, wie teuer wäre diese ca. für die von mir angestrebten 8 Monate Nutzung im Jahr? Was kostet eine Eintragung als WoMo?


    Danke
    MfG Horst




    Wurde schon von Fridi beantwortet.


    Wohnmobil = PKW = Ca 800 Euro Steuer pro Jahr !!!
    ---- Außer du baust ein Hoch oder Aufstelldach drauf. Dann ist es ein "echtes Wohnmobil" und kostet Ca 290 Euro Steuer pro Jahr.
    Eintragung als Wohnmobil , denke ich mal kostet so um die 50 Euro plus neuer Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle.


    Wenn du die 800 Euro zahlen willst, hast du zwar im Fahrzeugschein Wohnmobil stehen, aber für das Finanzamt bist du ein "unechtes Wohnmobil", das wird versteuert wie PKW.


    800 : 12 x 8 = ???
    Rechne selbst !
    http://www.kfz-steuer.de/

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Hallo die Runde!
    Bei T4 mit LKW- Zulassung greift die 7,5t Regelung nicht.
    Hier fällst Du unter das Fahrverbot sobald Du einen Lastenanhänger hinter Dir herziehst.
    Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken darfst Du im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichtes auch am Sonntag ziehen. Sprich: Wohnwagen, Bootstrailer, aber keinen Abschleppanhänger auf dem Dein Porsche zu Rennzwecken steht!
    Das ist dann wieder ein Lastenanhänger!
    Ich finde das auch immer schön. Aber der Gesetzgeber möchte das so.
    Gruß, Otto1992!


  • aber da mit den Anhängern zu Freizeitzwecken ist noch relativ neu.


    Ich habe dafür schon Bussgeld bezahlt...........


    Der Regelsatz ligt bei 75 € und einem Punkt.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Fridi ()


  • Definiere "Abschleppanhänger" oder "Lastenanhänger". :whistle:


    Ein Autotransportanhänger kann natürlich(!) auch zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt werden.
    Und ganz typisch hierfür sind eben auch Rennveranstaltungen. Wenn dann auch noch das typische andere Gerödel mitgeführt wird (z.B. Werkzeuge, diverse Ersatzteile, Pavillonzelt....) oder das aufgeladene FZ gar nicht für den öffentlichen Strassenverkehr tauglich ist, ist die Lage doch eindeutig.
    Wobei hier doch Sport UND(!) Freizeit sinnfällig zusammenfallen.
    Bei einem Anhänger voll Campniggerödel ist die Sache grenzwertig. Da ist zwar der Freizeitzweck eindeutig erkennbar aber wo ist der Sport?


    Das ist bei einem Wohnwagen ist das doch eher nicht zwingend der Fall - ausser man will Skat oder Matratzensport gelten lassen. :silly: Deswagen sind Wohnwagen ja auch schon seit jeher nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffen. :evil:


    Es ist hier der Zweck massgeblich und nicht die Ausführung des Anhängers.

  • Hallo Fridi!
    So neu kann das nicht sein!
    Ich hätte Otto vor vier Jahren nicht gekauft wenn ich nicht diese Auskunft erhalten hätte.
    Wie hätte ich sonst meine Nußschale am Wochenende an die Ostsee zum Angeln kriegen sollen, wenn der Gesetzgeber das von vornherein verbietet?
    Ich denke mir mal das Du an Ort und Stelle der Strafe zugestimmt hast, und auf diese Art und Weise die Strafe zu stande kam.
    Auch kontrollierende Polizisten wissen nicht alles!
    Und es lohnt sich gegen den Bescheid Wiederspruch ein zu legen.
    Berufserfahrung!
    Aber darüber können wir am Biggesee sinnieren!
    Gruß, Otto1992!


  • aber da mit den Anhängern zu Freizeitzwecken ist noch relativ neu.


    Ich habe dafür schon Bussgeld bezahlt...........


    Der Regelsatz ligt bei 75 € und einem Punkt.


    Freizeitzweck alleine reicht ja eben nicht.


    Die Regelung gibt es seit etwa 5-6 Jahren.
    In manchen Bundesländern offiziell mit öffentlicher Anordung der Länderinnenminister, in anderen Bundesländern (wie Brandenburg) nur als interne Dienstanweisung.


    Ich hab mich da mal bis zur obersten Polizei-Dienststelle im Land Brandenburg durchgefragt.
    Man bekommt im Zweifelsfall vom unwissenden Polizisten ein Ticket, aber das Verfahren wird bei Widerspruch (und nur dann!) eingestellt.


    Schriftlich wollte und konnte man mir das allerdings nicht geben, weil es eben nur eine "interne" Anweisung ist.


    Besonders betroffen wäre nämlich z.B. der Reiseverkehr von Berlin an die Ostsee und vor allem zurück.
    In Berlin und Mecklenburg gilt diese Anweisung offiziell.

  • Maßgebend für die Einschätzung, oder Rechtsregel- rechtliche Handhabe, ist die Zulassung des Anhängers.
    Was da in der Zulassung steht ist entscheidend über Fahren oder stehen bleiben.
    Pferdeanhänger, Hundetransportanhänger, Bootstrialer, Kart- Transportanhänger, sind alle vom Sonntagsfahrverbot ausgeschlossen.
    Kastenanhänger, mit oder ohne Plane, Autotransportanhänger, sind von dieser Regel betroffen.
    Egal ob Du Dein Renngerät darauf transportierst. Dann mußt Du das Zugfahrzeug ändern.
    Und Wohnwagen können ja nur zu Freizeitzwecken sein!
    Die heißen ja nicht umsonst, unter Fernfahrern, Bumskontainer!
    Gruß, Otto1992!

  • Und mal zurück zum Thema:


    Ein LKW bleibt solange ein LKW, wie die von Dir einzubauenden Womo-Komponenten ohne Werkzeug (z.B. Flügelmuttern) oder lediglich mit Bordmitteln (Kreuzschlitz- und Schlitzschraubendreher sowie Schraubenschlüssel SW 19) zu entfernen sind.


    Ahoi
    Pom



  • Einspruch euer Ehren :P


    Die Zulassung des Anhängers ist völig schnuppe.
    Es entscheidet alleine die Art der Nutzung.


    Habe in meinem Umfeld jmd, der mit richtig grossem Anhänger mit geschlossenem Planenaufbau Sonntags in Berlin unterwegs war und ein Ticket bekam.


    Der eifrige Staatsdiener versäumte es allerdings die Ladung(!) zu checken.


    Ende der Geschichte: Widerspruch und Einstellung des Verfahrens da kein Verstoss NACHGEWIESEN wurde.


    Egal, ob der Sport- und Freizeitzweck der Fahrt (Fahrrädertransport) nur eine Schutzbehauptung war oder nicht.

  • Einspruch stattgegeben!
    Was zählt mehr als die Praxis.
    Ich hänge mir trotzem nichts anderes dahinter was nicht eindeutig zu Freizeitzwecken dient.
    Denn wie man an der Diskusion schon merkt, es ist mal wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Oder von Kontrolle zu Kontrolle?
    Ich weiß nur, das mal einer mit nem Transporter mit LKW- Zulassung einen Aufsatz gebaut hat um auf einem 750 Kg Kastenanhänger sein Kart zu transportieren.
    Die Polizei hat nur die Zulassung des Anhängers interessiert. Nicht das damit transportierte Sportgerät.
    Aber ab jetzt halte ich mich zu diesem Thema, ich hänge mir Sonntags nur Sachen dahinter bei denen der Verwendungszweck eindeutig ist.
    Und die Schlafplattform in Otto bleibt die Transportplattform für ein Kart.
    Das Luftbett kommt erst da drauf wo ich mich dann betten möchte. So denke ich, gehe ich jedem Streit aus dem Weg. Hoffe ich!
    Gruß, Otto1992!

  • Einspruch stattgegeben!
    Was zählt mehr als die Praxis.
    Ich hänge mir trotzem nichts anderes dahinter was nicht eindeutig zu Freizeitzwecken dient.
    Denn wie man an der Diskusion schon merkt, es ist mal wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Oder von Kontrolle zu Kontrolle?...
    Gruß, Otto1992!


    Eher sind es die Kontrolleure, denen der richtige Durchblick fehlt.


    Ab und an musste ich auch schonmal darauf beharren dass die sich entsprechend kundig machen.
    Vor allem in ländlichen Gegenden.
    In Berlin sind die Jungs und Mädels der Rennleitung in aller Regel doch recht gut unterrichtet oder wissen genau wo die sich umgehend schlau machen können. Manchmal wollten die nur nicht.
    Wenn die zu lange rumzicketn half ich gerne schonmal nach indem ich dann extra freudlich bat, mir doch ihre Dienstnummer zu geben um mich beim Dezernatsleiter lobend äussern zu können. ;)


    Aber in den letzten Jahren - eigentlich seitdem ich T4 fahre ;) - hatte ich keine echten Probleme mit der Rennleitung.
    Als wenn die ahnen, dass ich da jmd. persönlich bei der internen Dienstaufsicht kenne... :whistle: