T4 kaufen und wie zulassen ?

  • Hallo an Alle !
    Ich bin neu hier und möchte mir einen T4 kaufen. Dazu habe ich Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen:


    VW T4 Baujahr 8/2000, Personenwagen Transporter (0200)
    Typ T4 TDI 7DB1Y2, 75 KW bei 2461 cm³, Schlüsselnummer 442 08J7
    GG 2700 Kg, 9 Sitzplätze, Winterpaket 2, 2 Hecktüren, AHK, Nebelscheinwerfer,
    seitliche Schiebefenster, ABS mit EDS, 175.000 KM, usw.


    TÜV fällig, fahrbereit, Kaufpreis Euro 4000,-


    das besondere ist, der T4 wurde als Werkstattwagen genutzt, Die letzte Sitzbank ist
    ausgebaut und liegt neuwertig bei, hinten war ein Werkstattkoffer mit Gurten befestigt
    und auf dem Dach ist eine gelbe Rundumleuchte.


    Nun meine Fragen:


    Ist der angemessen ?
    Wie hoch ist die Steuer bei PKW - Zulassung ?
    Könnte man ihn sonst als Werkstattwagen oder LKW zulassen, was wäre dafür zu machen ?


    Hoffentlich kann mir jemand helfen, ich muß mich bis Sonntag zum Kauf entscheiden.


    Grüße


    Uwe

  • Hallo!
    Was möchtest Du denn?
    PKW- Zulassung mit viel Sitzen, oder LKW, max 5 Sitze.
    Wie möchtest Du den Bus nutzen?
    Und Vollverglast bekommst Du eh keine LKW- Zulassung.
    Werkstattwagen, brauchst Du meiner Meinung nach nen Nachweis das er so genutzt wird, und gelbe Rundumleute, Sondersignal! , braucht man auch ne gesonderte Zulassung um diese in Betrieb nehmen zu dürfen.
    Bzw.: ne Schulung!
    Sag doch mal wonach Dir der Sinn steht!
    Gruß, Otto1992!


  • Und Vollverglast bekommst Du eh keine LKW- Zulassung.


    Das lässt sich nicht pauschal sagen.


    Vor allem heisst LKW-Zulassung nicht automatisch LKW-Steuer.


    Die LKW-Besteuerung hängt oftmals nur an der Sitzplatzzahl von maximal 3 Sitzplätzen in der Fahrerreihe und unbrauchbar gemachten Gurtaufnahmen im "Laderaunm".

  • Das alte Thema mit den sich schnell ändernden Gesetzen in Deutschland!
    Das es auch mit 5 Sitzen als LKW geht zeigt Otto.
    Meines Wissens nach darf hinter der C- Säule kein Fenster mehr sein.
    Die Deutsche Post lieferte hierfür genügend Beispiele als sie ihre alte Flotte verkauft hat.
    Sie haben alles auf LKW- Zulassung gefahren. Wer solch ein Auto kaufte, wurde beim Finanzamt eines besseren belehrt.
    Ein Thema ohne Ende. Und jeder hat seine eigenen Erfahrungen damit gemacht.
    Gruß, Otto1992!

  • Das alte Thema mit den sich schnell ändernden Gesetzen in Deutschland!
    Das es auch mit 5 Sitzen als LKW geht zeigt Otto!



    Eine Zulassung als LKW geht beim langen Radstand verkehrsrechtlich problemlos. Die Besteuerung ist eine ganz andere Geschichte.


    Die Besteuerung eines 5-Sitzer T4 als LKW ist nicht unbedingt der Normalfall und oft vom (Un-)Wissesnstand des gerade eingesetzten Sachbearbeiters abhängig.


    Bei einem teilverglasten Kastenwagen ist die Chance, auch steurechtlich mit 5 Sitzen als LKW durchzugehen, sicher grösser, aber das ist nicht das rechtliche Argument.

  • Hallo screwdriver!
    Die Besteuerung bei LKW- Zulassung bleibt.
    Ich weiß noch wie lange der Behördenangestellte vom Finanzamt durch Otto geschlichen ist bis er ihm die Zulassung für das neue Bundesland erteilt hat.
    Und was meinst Du mit " rechtlichem Argument " ?
    Gruß, Otto1992!

  • Hallo screwdriver!
    Die Besteuerung bei LKW- Zulassung bleibt.


    Wie "bleibt"?
    Die Besteuerung ist von der Zulassungsart völlig unabhängig zu betrachten.
    Die Zulassungsart ist nur ein Indiz für die mögliche Besteuerung..


    So ist die verkehrsrechtliche Zulassung als LKW an die fläche des Laderaums im Verhältnis zum Passagierraum gekoppelt.
    Die steurrechtliche Zulassung bei LKW bis 3,5t zGG macht sich u.a. an der Zahl der Sitzplätze (maximal 3 in der Fahrerkabine) fest.


    Bei WoMos ist es ähnlich.


    Die verkehrsrechtliche Zulaasung macht sich an der entsprrechenden Ausstattung fest, die ggf. ein Sachverständiger Prüfer bei einer Prüforganisation bescheinigt.
    Die steuerrechtliche Anerkennung als WoMo zusätzlich an der Stehhöhe im FZ.


    So wird z.B. ein Fenstertrapo mit PKW-Zulassung und mit Anhänger trotzdem als LKW "behandelt" wenn damit gewerblich Ladung transportiert wird und es greift dann z.B. das Sonntagsfahrverbot.


    Das das alles sehr undurchsichtig ist, ist mir klar.
    Klar ist auch, dass es kaum "sichere" Massnahmen gibt, die einem die LKW-Besteuerung garantieren, selbst wenn das FZ als LKW zugelassen ist.


    Im Zweifelsfall sind die Voraussetzungen VORHER mit dem zuständigen FA zu klären.


    Zitat


    Ich weiß noch wie lange der Behördenangestellte vom Finanzamt durch Otto geschlichen ist bis er ihm die Zulassung für das neue Bundesland erteilt hat.



    Bite nicht die Zuständigkeiten durcheinanderwerfen.
    Für die "Zulassung" ist das Kraftverkehrsamt zuständig :)


    Die halten sich idR. an die Voragben des Herstellers oder die Ändrungsgutachten der technischen Prüfstellen.


    Zitat


    Und was meinst Du mit " rechtlichem Argument " ?
    Gruß, Otto1992!


    Dass auch Finanzbeamte zugunsten des Bürgers irren können.

  • Hallo noch einmal,
    vielen Dank für Antworten, ich habe mit dem Wagen folgendes Problem:
    Ein Bekannter sagte mir, der T4 würde wohl ca. 900 Euro an Steuern kosten. Ich findes das eigentlich zu viel, er meinte dann, einfach als LKW zulassen und dann sind es nur noch ca. 180 Euro.
    Daher meine Fragen. Die Schlüsselnummer aus dem Feld 14.1 habe ich leider nicht, ich muß mich bis heute entscheiden, ob ich den Wagen dfür Euro 4000 kaufen möchte, sonst ist er morgen weg.


    Die Schlüsselnummer kann ich auch nicht mehr erfahren, der Betrieb öffnet erst morgen.......

  • moin,


    schau Dir doch den Link von transarena an, da steht doch alles drin, auch ohne Nummer,


    2500 ccm³, PKW alein schon wegen mehr als 3 Sitzen beim KR, Euro 2 ohne Partikelfilter


    macht 401,-€


    Als LKW mußte Sitze raus, Gurtaufhängungen zuschweißen und das am besten vorher mit den Behörden klären.


    LKW - Steuer 160,€


    dafür ist die Versicherung teurer und Schadensfreiheitsrsabatt geht nur bis 40% runter


    und sonntags ohne Hänger....


    Lohnt das den Aufwand?


    Wo hat Dein Kollege das mit den 900,- her


    Bei Bussen mit Euro 1 ohne Kat (teuerster der AAB 2,4er) sinds 656,-€


    tschö, Rainer

  • Hallo noch einmal,
    vielen Dank für Antworten, ich habe mit dem Wagen folgendes Problem:
    Ein Bekannter sagte mir, der T4 würde wohl ca. 900 Euro an Steuern kosten. Ich findes das eigentlich zu viel, er meinte dann, einfach als LKW zulassen und dann sind es nur noch ca. 180 Euro.
    Daher meine Fragen. Die Schlüsselnummer aus dem Feld 14.1 habe ich leider nicht, ich muß mich bis heute entscheiden, ob ich den Wagen dfür Euro 4000 kaufen möchte, sonst ist er morgen weg.


    Die Schlüsselnummer kann ich auch nicht mehr erfahren, der Betrieb öffnet erst morgen.......


    "Einfach" als LKW zulassen kann (ziemlich sicher, muss aber nicht) mit der Entfernung sämtlicher Sitze im "Laderaum" und Unbrauchbarmachung der Gurtaufnahmen einhergehen.
    Willst du das?


    Um wirklich genaueres sagen zu können fehlen die Daten.
    Der Motor mit 75KW bekommt normalerweise (mit Werks-Oxikat) die rote und späte Modelle die gelbe Plakette.


    Mit der Nachrüstung eines Partikelfilters dann (manchmal mit Hindernissen) die grüne Plakette.


    Voraussetzung: SCHALT-Getriebe und die "richtige" Schlüsselnummer zu 14.1


    Über die Besteuerung gibt click mich Auskunft.
    Lektüre zur Nachrüstung mit OxiKat: click mich


    Über die Beiträge zur Haftpflichtverscherung sollte man sich auch VORHER informieren.
    Die sind zu individuell um die hier behandeln zu können.
    Dafür gibt es spezielle Portale.

  • moin,


    Sitzplätze ist egal,


    wesentlich ist in Deinem Fall als PKW, und das isser definitiv: welcher Motor


    und der ACV als TDI hat immer mindestens Euro 2, vor allem bei dem Baujahr;


    steht alles in transarenas Link, vielleicht mal selber recherchieren..... :ok:


    tschö, Rainer

  • moin,


    Motorkennbuchstaben,


    2,5 TDI mit 75 KW bis 2000 glaub ich ACV, später hieß er anders und war nach DPF Nachrüstung Euro 4-fähig (oder so, im Detail kennen sich da Fridi und andere besser aus, fahre selbst nen Schiffsdiesel, selbst der hat schon Euro 2 als LKW)
    Hat der Automatikgetriebe und oder synro (Allrad)
    Hat der Automatikgetriebe oder syncro (Allrad)?
    Vielleicht auch noch interessant. Wenner Automatikgetriebe hat, ist Vorsicht geboten, damit gibts öfter mal kostspieligen Ärger,


    tschö, Rainer


  • Steuer 401.- € p.a., als PKW, egal ob "alt" oder "modern".
    Zulassungsdatum grenzwertig, sollte aber schon der "moderne" ACV sein:
    Als LKW Schlüsselnummer: 0654
    Als PKW Schlüsselnummer: 0451
    Abgasnorm: 98/69/EG III; A
    => Plakette GELB, mit DPF GRÜN


    Falls doch der "alte" ACV:
    Als LKW 0633
    Als PKW 0427
    Abgasnorm: 96/69/EG I
    => als PKW: Plakette ROT, mit DPF GRÜN
    => als LKW: Plakette ROT, mit DPF GELB

  • ACV ist der Motorkennbuchstabe für den 75 KW TDI Diesel.


    Dieses Auto kostet dich 401€ Steuer im JAhr bei PKW Zulassung, wenns kein Automatik ist und kein Syncro vor 08/2000 .


    Glaub es einfach.


    Und:


    Sag uns ob du ihn gekauft hast, das interessiert natürlich nach der ganzen Diskussion.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Fridi ()