Noch eine Frage im zusammenhang mit meinem Neuen:
im Brief meines V6 ist die Reifengr. 225/60/16 eingestellt (meine ich zumindest)
Ich fahre 235/45/18 v und 255/45/18 h auf 8*18 Rial.
Damit dürfte meine Betriebserlaubnis erloschen sein! Oder????
In den mitgereichten Unterlagen des Vorbesitzers fand ich eine TüV- Abnahme für 235/45/18 mit den besagten 8*18 von Rial. Darin sind aber nicht die 255er für hinten angeführt! Allem Anschein nach ein Fehler des Prüfers! Bekomme ich das noch irgendwie korrigiert, ohne eine neue Abnahme/Vorführung mit entsprechenden Kosten machen zu müssen?
In dem als Grundlage für die Abnahme dienenden Gutachten von Rial wird für die abgenommenen Felgen eine Reifenkombi 235er v und 255er hinten vorausgesetzt. Insofern scheint es wirklich nur vergessen worden zu sein in der Abnahme unter Ziffer 15.1^/2 mit aufzunehmen.
Weiter bekam ich auch einen WR-Satz auf Stahlfelge. Größe meine ich 205/60/16! Auch die sind nirgends eingetragen, obwohl die bei VW gekauft und auf das Fahrzeug nachweislich per Rg verbaut wurden. Müssen die trotzdem jetzt noch nachgetragen werden im Brief???
ich meine mich zu erinnern, dass es häufig Probleme mit der Einführung der neuen Briefe/Scheine gab, dass pötzlich Rad/Reifenkombinationen des alten Briefes nicht übertragen wurden. habt ihr dazu Erfahrungen????
Gruß
ralle