Umrüstung von Euro rot auf Euro grün

  • Hallo liebe T4 Freunde,


    meinem T4 CE droht neuer Ungemach. Wiesbaden wird eine Umweltzone einführen. An sich eine gute Idee aber für mein Fahrzeug könnte es das Aus bedeuten. Ich habe im Schein bei der Ziffer 14 "S-arm EURO 2 G:92/97" stehen. Mein Fahrzeug ist aufgelastet und am 9. Mai 96 erstmalig zugelassen. Bei 14.1 steht bei mir die Kennziffer 0426 (Meiner Meinung hätte die umgetragen werden müssen in 0427). Kann ich den CE durch RPF zu einer grünen Plakette verhelfen?
    Wer kennt sich damit aus?
    Danke Thomas

  • Wiki sagt;
    0427/0633 (Abgasnorm: 96/69/EG I)


    Diese Abgasnorm gilt für ACVs welche zwischen dem 01.01.1997 und dem 31.12.1999 hergestellt worden sind. Es ist eine Euro 2 Einstufung und man erhält die rote Plakette. Mit der Schlüsselnummer 0427, der Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über 2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette.




    0426/0660 (Abgasnorm: S-ARM EURO 2, G: 92/97)


    Diese Abgasnorm haben ACVs welche vor dem 01.01.1997 gebaut wurden. Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung, da für Fahrzeuge über 2500 kg Gesamtgewicht (fast alle T4) die Abgasnorm 0427 eingeführt wurde, jedoch erst zum 01.01.1997. Somit galt die 0426/0660 bis dahin als Ersatz. Es handelt sich um eine Euro 2 Einstufung, womit man die rote Plakette erlangt. Mit RPF die Gelbe. Allerdings gibt es eine Möglichkeit grün zu bekommen. Man verändert das zulässige Gesamtgewicht um 1kg beim TÜV, somit darf die 0426 nicht beibehalten werden und muss in 0427 geändert werden. Mit einem RPF ist daraufhin grün möglich. Diese Regel befindet sich beim TÜV/Dekra in der ständig aktualisierten Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden).

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Hallo liebe T4 Freunde,


    meinem T4 CE droht neuer Ungemach. Wiesbaden wird eine Umweltzone einführen. An sich eine gute Idee aber für mein Fahrzeug könnte es das Aus bedeuten.


    :) Nicht, wenn es ein Motor mit Kennbuchstaben "ACV" ist.


    Leider ist dein FZ-Profil sehr unvollständig.


    Zitat


    Ich habe im Schein bei der Ziffer 14 "S-arm EURO 2 G:92/97" stehen. Mein Fahrzeug ist aufgelastet und am 9. Mai 96 erstmalig zugelassen. Bei 14.1 steht bei mir die Kennziffer 0426 (Meiner Meinung hätte die umgetragen werden müssen in 0427).


    Wann denn?
    Und: Ja, es muss spätetstens bei einer erneuten Änderung in 0427 geändert werden.


    Zitat

    Kann ich dem CE durch RPF zu einer grünen Plakette verhelfen?


    Ja, aber nur wenn der ACV-Motor verbaut ist.

  • Danke für die Info!
    Bei Wiki habe ich schon nachgeschaut - aber den Inhalt nicht vollständig begriffen.
    Durch Eure Hilfe, wird mir jetzt Einiges klarer. In der Motorentabelle finde ich meinen bei 75 Kw , 3500 Umdrehungen und 2461 ccm somit folgt für mich - es müsste ein ACV sein. Morgen, wenn es hell ist, werde ich am Motorblock nachschauen.
    Was mir noch nicht klar ist - muss er abgelastet werden oder kann das Gewicht bei 2810 kg verbleiben?
    Die Förderung durch das BAFA kann ich ja nur erreichen, wenn er abgelastet und als Pkw versteuert wird. Ist doch richtig - oder?
    Gruß
    Thomas

  • ACV ? Schau doch einfach auf den Datenträger im Serviceheft, oder in den Sicherungskasten des Fahrzeuges....Oder wurde der Motor mal gewechselt?


    Deine Aussagen stimmt nicht ganz. Ablasten ja.(Wegen Schlüsselnummer) Aber Förderung gibt es auch für Womos


    Außerdem, wenn du als PKW versteuern würdest, steigen die Steuern !


    Fördervoraussetzungen


    Die Förderung kommt in Betracht für:


    PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
    Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und
    Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Genau, 10kg ablasten, neue Schlüsselnummer 0427 eintragen lassen. Niemals abweisen lassen, Du bist mit der Änderung der Schlüsselnummer 100% im Recht. Viele Prüfstellen kennen sich nicht aus. Ggf. Prüfstelle wechseln wenn die auf stur schalten.


    Deine 0426 hatten sowieso nur die ACV im Bj 96-97. Das war eine vorläufige Einstufung damals, die darf jetzt nicht erneut vergeben werden. Jüngere ACV hatten schon bei Zulassung die 0427, die Du jetzt bei einer Gewichtsänderung bekommen musst.


    Du bleibst WoMo. rüstest den DPF nach und beantragst gleich den staatlichen Zuschuss (dieser kann auch jederzeit wieder beendet werden).

  • Hallo,
    mein CE (ACV) hat 2,89 to. eingetragen. :( Dann frage ich mal die CE-Experten: was bietet sich denn für eine Ablastung auf 2,8 to. an ?
    Glück haben und ehrliche Prüfer finden :) - oder Teile ausbauen ? Dabei frage ich mich ganz ehrlich, was ich ausbauen sollte, denn ich habe keinerlei Schnickschnack eingebaut/angebaut.
    Die staatl. Förderung interessiert mich wenig, 'grün' dafür umso mehr.
    Schöne Grüße
    vom
    Roadrunner346

    Gruß, Stefan. VW T4 California Exclusive, Bj. 1999, 135.600 km

  • du kannst ihn auch auf 2.9 t auflasten.


    Ein kg Änderung der zulässigen Gesamtmasse erfordert schon automatisch die neue Schlüsselnummer, da die alte für dein Auto falsch ist. (.... ja ich weiss dass es 10 sind :pinch: )
    Die behalten die nur aus Bestandsschutzgründen und weil es keine Bedeutung hat(te).

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo Fridi,


    das ist ja nicht mein Problem, 2,89 to. oder 2,9 to.
    Mit der Schlüsselnummer 0633, der Emissionsklasse 96/69/EG I und (derzeit) keinem DPF bekomme ich ja nie die grüne Plakette.
    Und nur darauf kommt es mir an.
    Daher wollte ich nur wissen, wie man einen CE auf 2,8 to. ablastet, um mit DPF die "grüne" zu erhalten.
    Grüße vom
    Roadrunner346

    Gruß, Stefan. VW T4 California Exclusive, Bj. 1999, 135.600 km

  • Hallo


    Zum TÜV fahren. Sagen du willst auf 2,8 ablasten. Dann wird abgelastet.
    Am Fahrzeug wird nichts verändert.
    Allerdings bein CE-Exclusive ist das wohl nicht sinnvoll. Was hat de denn für ein Leergewicht?


    !!! Das verringerte zulässige Gesamtgewicht muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Da das Fahrzeug technisch unverändert bleibt, sinkt die Nutzlast um den Betrag der Ablastung. Es ist darauf zu achten, dass auch nach der Ablastung noch eine sinnvolle Nutzlast erhalten bleibt. !!!

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • . Es ist darauf zu achten, dass auch nach der Ablastung noch eine sinnvolle Nutzlast erhalten bleibt.[/b] !!!


    Hej Roadrunner,



    deshalb ja mein Hinweis auf die auch mögliche Erhöhung.


    Es kommt nur darauf an, eine eintragungspflichtige Veränderung zu erreichen.
    Denn jede Veränderung erfordert eine Anpassung der Fahrzeugpapiere an die jetzt gültige Norm.


    Aus dem was weiter oen steht entnehme ich, dass Wohnmobile bis zu 3500 kg grundsätzlich in die selbe Kategorie fallen.
    Du kannst also auch erhöhen.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

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  • Es hilft hier allerdings nicht, wenn die "04xx" verloren geht bei zGG. über 2800kg. Da sind "06xx" angesagt und nix ist mehr mit der "Sonder-" Umrüstung von rot auf grün.
    Und bei Änderung der Schlüsselnummer wird dann da auch genau(er) hingeschaut.
    Denn eigentlich müsste bei WoMo-Zulassung jetzt schon die "06xx" vergeben sein. Nur als PKW bleibt die "04xx" erhalten bei zGG bis 3500kg. Bei anderen leichten Nutzfahrzeugen (LKW-Zulassung oder So.-KFZ) ist die Grenze zwischen "04xx" und "06xx" schon bei 2500kg. Nur bei WoMo ist diese Grenze bei 2800kg zGG.


  • Hallo Fridi...


    Das Problem dabei ist aber, das er mit 06xx nicht auf die 0427er Schlüsselnummer kommt. Und diese muß er zwingend haben um mit DPF auf Grün zu kommen. 0427 gibt es eben nur unter 2,8T. Über 2,8t wird 06XX vergeben....aber keine 27er Nummer.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • OK, aber die 100 kg machen den Kohl ja auch nicht fett (schiefes Bild ich weiss, es geht ja um abnehmen um 100 kg)

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Fahrzeuge über 2,8t werden schlechter gestellt. Dann gibt es keine Grüne, nur die Gelbe. Weil was schwer ist bläst auch mehr hinten raus. Sollte kein Problem sein soviel abzulasten.


    Wir können da noch von Glück sagen, dass VW die Ausnahme in der Regelung hat. Gute Lobbyarbeit. Beim Ford Transit macht es glaube ich Unterschiede ob das Fahrzeug Scheiben hat oder geschlossen ist---:silly:

  • Hallo,
    die Leermasse meines CE beträgt 2,3 to. Bei einer Ablastung auf 2,8 to (+DPF=grün) bleibt eigentlich noch genügend Nutzlast übrig.
    der
    Roadrunner

    Gruß, Stefan. VW T4 California Exclusive, Bj. 1999, 135.600 km

  • Hallo screwdriver,


    den Wert habe ich den Fahrzeugpapieren entnommen (genau: 2360 kg). Ich werde ihn mal auf die Waage fahren.


    Wenn du aber schon so fragst ... ;)
    was wird denn aus deiner Erfahrung wohl eher das Ergebnis sein: mehr oder weniger ? (Im Alltag fahre ich mit leeren Wassertanks, ohne Markise, nix in den Schränken, ...)
    Und angenommen, der dann gemessene Wert weicht von dem Eintrag in den Papieren ab - ist dann eine Änderung der Fahrzeugpapiere sinnvoll (bzw. was meinst du, ab welcher Abweichung ist er sinnvoll ?) ?
    der
    Roadrunner

    Gruß, Stefan. VW T4 California Exclusive, Bj. 1999, 135.600 km