Saisonkennzeiche

  • Hallo!


    Ich habe mal eine Frage zum Thema Saisonkennzeichen, mein Wohnwagen hat April bis November Saison und steht dann unterm Dach über die restliche Zeit.
    Wenn ich den Wowa nun doch in der Zeit nutzen will was gibt es da möglichkeiten ihn zubewegen ? Ostern fällt genau auf ende März anfang April da wollten wir wieder nach Cuxhaven fahren.




    Grüße Arnd


    PS: Ich hatte im Vorum was über VWbuswelt Aufkleber gelesen, wo bekomme ich die?

  • Hallo


    Es gibt ja die Möglichkeit des Kurzzeitkennzeichens. (5-Tage) Allerdings kostet das mit Versicherung wohl so um die 50 - 70 Euro.


    Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet.


    Bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen ist Folgendes zu beachten:


    1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
    2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA,
    GTÜ, KÜS), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeuges) und
    Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines außer Betrieb gesetzten
    Fahrzeuges) verwendet werden.
    3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des
    Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit
    Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem
    Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die
    Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zum Ablaufdatum (höchstens fünf Tage
    ab Zuteilung) beschränkt.
    4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der
    Fahrzeugschein ist, wenn nicht bereits vom Straßenverkehrsamt geschehen,
    vor Antritt der Fahrt in deutlicher und dauerhafter Schrift auszufüllen und mit
    Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten
    mitzuführen.
    5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwaige
    vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
    6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein
    müssen nicht zurückgegeben werden.
    7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen
    benötigt:


    Pass oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit einer gültigen Meldebestätigung)
    Bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
    Versicherungsbestätigung gem. §23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen) / eVB-Nummer
    Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
    Bedarfsnachweis (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief, Kaufvertrag, Rechnung)



    Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine
    weitere Versicherungsbestätigung gem. §23 FZV / eVB-Nummer.


    Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • 2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA,
    GTÜ, KÜS), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeuges) und
    Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines außer Betrieb gesetzten
    Fahrzeuges) verwendet werden.


    dieser Punkt schliesst ja dann schon mal die Verwendung zu einer Urlaubsfahrt aus.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • dieser Punkt schliesst ja dann schon mal die Verwendung zu einer Urlaubsfahrt aus.


    Nein, das ist doch keine Urlaubsfahrt, sondern eine Überführungsfahrt zum Campingplatz. Dort will sich doch ein Käufer den Wohnwagen anschauen und den probefahren...:whistle:

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • ach so !

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Ebend. Der WW bleibt ja so lange auf dem Campingplatz stehen, bis er eine reguläre Zulassung hat. :lol:


    @ Arnd: Auf welchen Camper fahrt Ihr? Bei der Wahl des Saisoneröffnungsreiseziels steht Spieka-Neufeld bei uns immer mit ganz oben.


    Ahoi
    Pom

    Hashtag der Woche: #AFDerjucken

    Einmal editiert, zuletzt von pom ()

  • Hallo!


    Ich habe mal eine Frage zum Thema Saisonkennzeichen, mein Wohnwagen hat April bis November Saison und steht dann unterm Dach über die restliche Zeit.


    Mal eine andere Frage: Warum hast Du ein Saisonkennzeichen?
    Hast Du eine versicherung, die tatsächlich auch nur Saisonweise versichert?


    Bei meinen Anfragen haben alle Versicherungen bei denen ich gefragt hatte keinen unterschied gemacht.
    Sprich bei Wohnwagen gilt die Versicherung immer fürs ganze Jahr.
    Gespart hätte ich nur bei der Steuer.
    Und die Ersparnis war lächerlich.


    Ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage kostet mehr, als ich an Steuern überhaupt zahle.


    Kurz: wenn Du eine Versicherung hast, die tatsächlich nur Saisonweise versichert - könntest Du mir bitte sagen welche?
    Ich würde da gerene mal anfragen.


    Bislang hiess es immer: Beim Wohnwagen nur ganzjährig oder An- und Abmelden (Was Zeit und Geld kostet).

  • Hallo Pom !


    Waren dies Jahr das erste mal Ostern mit dem Wowa unterwegs waren in Cuxhaven Sahlenburg
    auf dem kleinen Campingplatz vom Hotel Muschelgrund
    http://www.campingplatz-muschelgrund.de/ mal erfahreungen sammeln und schauen was noch alles im Wowa fehlt, fanden wir ganz in Ordnung.
    Habe vom Schrauber meines Vertrauens schon mal Spieka Neufeld gehört die haben ein Fewo da.
    Mal sehen wo es nächstes Jahr hin geht.


    Arnd

  • Hallo Willy !


    Habe meinen Wowa beider DEVK versichert ist das ganze Jahr versichert nur ich spare da etwas an Steuern.
    Hatte mit ein paar Leuten mit Wowa gesprochen bevor wir ihn gekauft hatten, die sind keine Wintercamper und haben auch alle Saisonkennzeichen dran.
    Muß die Tage mal rausfinden was es mich kostet wenn ich ein kurzzeitkennzeichen mit Versicherung hole oder ihn auf 03 bis 11 ändere.
    Kann ich den Wowa auch mit einer roten Nummer "überführen" ?



    Arnd

  • Können ja, aber hast Du rote Kennzeichen liegen? Die Kurzzeitkennzeichen haben für gelegentliche Benutzer die roten Nummern abgelöst.
    Wenn Du Dich wirklich für die "Überführung" entscheidest, frag doch einfach mal Deine Versicherung, wie Ihr das mit der Versicherungsbestätigung macht. Meine ist da bisher recht kulant gewesen und ich habe da wenn überhaupt nur wenig für bezahlt.
    Spieka-Neufeld ist auf jeden Fall mal einen Ausflug wert. Ein kleiner Kutterhafen, ein Fischrestaurant, eine endlos lange Mole für Fußgänger ins Watt, Strand, Wattwanderungen, Deichwanderungen und ein Mal im Jahr Osterfeuer.


    Ahoi
    Pom

    Hashtag der Woche: #AFDerjucken

    Einmal editiert, zuletzt von pom ()

  • Hallo!


    Habe mal bein Finanzamt gefragt, momentan zahle ich für die Saison 34€ für das ganze Jahr wären das 68€ an Steuern. An Versicherungen habe ich 90€ im Jahr.


    Das Ändern für 1 Monat nach vorne kostet noch mal ca 60€ für Gebühren und neue Schilder
    bei Kurzzeit sieht es fast geauso aus nur die Versicherung kommt dazu.
    Also kann ich ihn schon fast auf eni normales Kennzeichen ummelden oder kann wirklich erst ab April fahen.


    Grüße Arnd