neuer Steuerbescheid (Bayern) // Steuertarif Hubraum --> Gesamtmasse

  • Hallo zusammen,


    hab heute einen neuen Steuer bescheid bekommen und eine erfreuliche Nachricht .... ich muss in Zukunft weniger Steuer bezahlen weil angeblich die Versteuerung von Hubraum auf Gesamtmasse geändert wurde bzw. von Personenkraftwagen auf Wohnmobil.


    Ab 12.12.2013 muss ich meinen dicken Multivan über das Gesamtgewicht versteuern.
    Hierzu eine Frage:
    Macht es Sinn meinen dicken abzulasten von 2801kg auf 2000km um sich nochmal im Jahr 50 Euro zusätzlich zu sparen oder eher einfach so lassen?


    Wie macht ihr das??


    Gruß madows

    "Ein hoch auf unsern Busfahrer, Busfahrer.......\"

    VW T4 Multivan 2,5 TDI AXG 2001 (grün),

  • Hallo


    Als was ist der Wagen denn eingetragen? PKW?


    weil angeblich die Versteuerung von Hubraum auf Gesamtmasse geändert wurde ...
    Wo kann man das nachlesen?


    Es werden doch nur Nutzfahrzeuge nach Gewicht besteuert ???

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Morgen,
    Im Fahrzeug Schein eingetragen?


    Ich habe nur den Bescheid bekommen da steht drauf das die besteuerung von hubraum auf Gesamtmasse geändert wird.
    Ich zahle über 2000kg zusätzlich 50€ für die Auflastung auf 2810 kg die ich eigentlich garnicht benötige ist immer noch von damals als sonderkfz wohnmobil.


    Deshalb meine Frage ob ihr eure Multivan wieder ablastet. Um euch noch ein bisschen Steuer zu sparen.
    Gruß madows

    "Ein hoch auf unsern Busfahrer, Busfahrer.......\"

    VW T4 Multivan 2,5 TDI AXG 2001 (grün),

  • Morgen,
    Im Fahrzeug Schein eingetragen?


    Ja genau! Schein/Brief.. Was steht da?
    Steht da PKW oder steht da Wohnmobil oder steht da Sonstiges KFZ?



    Kopievonfahrzeugbriefschlsselnummer.jpg




    So nun zu deiner Frage.
    Es kann durchaus sein, das wenn du unter 2800 ablastest, er wieder wie PKW nach Hubraum versteuert wird, da mit der Ablastung der Nutzfahrzeugstatus entfällt.
    Du somit wieder den alten (teureren) Steuerbetrag zahlst.


    Ich bezweifele ja noch, das es alles richtig ist so.
    Die Finanzämter haben im Moment mal wieder Ärger mit ihrer Software. Da läuft alles falsch.
    Uns wurde mitgeteilt, wir sollen unsere Steuererklärung 2012 bitte noch nicht einreichen, da die im Moment sowiso nicht bearbeitet werden könne, weil es Softwareprobleme gibt. ;)

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Hallo
    Ich bin neu hier und kann gleich mit Freude verkünden :
    Auch wir in Niedersachsen haben nen neuen Steuerbescheid nach Gesamtmasse bekommen .
    Bis 2000 kg je angef. 200kg 24.- Euro und ab 2000kg je angef. 200kg 10.- Euro .
    Macht ab sofort 280 Euro statt 401.- Euro jährlich !!
    Wohnmobilzulassung Gesamtmasse 2680kg


    :ok: :ok: :ok: :ok: :ok: :woohoo: :woohoo: :woohoo: :woohoo: :woohoo:


  • Dazu die Frage, habt ihr ein "echtes" Wohnmobil --- mit Hoch oder Aufstelldach?

  • Die Regelung "echtes Wohnmobil" und "unechtes Wohnmobil" entfällt dabei - also spielt die Stehhöhe ab sofort keine Rolle mehr --> ein Tarif für alle mit der Klasse "Wohnmobil"


    Aber Achtung:
    Es kann sein, dass man jetzt Nachteile hat durch die neue Regelung, Beispiel:


    ein "unechtes" sonst. KFZ Wohnmobil Benziner: vorher als PKW versteuert (ich glaube das waren 180 Euro) jetzt als Wohnmobil (nach Gesamtmasse, ca 280 Euro)!!!!


    Vorteil für alle "unechten" sonst KFZ Dieselfahrer: z.B. ACV sonst KFZ Wohnmobil, vorher 401 Euro, jetzt ca. 280 Euro.
    Das betrifft mich, daher ist also Freude angesagt :silly: :woohoo:


    Außerdem betrifft es auch die LKW-Zulassung...

  • Die Regelung "echtes Wohnmobil" und "unechtes Wohnmobil" entfällt dabei - also spielt die Stehhöhe ab sofort keine Rolle mehr.


    @all


    Stehhöhe spielt ab sofort keine Rolle mehr ???


    Wo kann man das nachlesen?
    Kann man jetzt auch wieder Geländewagen als Wohnmobil zulassen und versteuern?

  • @all


    Stehhöhe spielt ab sofort keine Rolle mehr ???


    Wo kann man das nachlesen?
    Kann man jetzt auch wieder Geländewagen als Wohnmobil zulassen und versteuern?


    Wenn mich nicht alles täuscht naczulesen §9 Abs. 1 Nr 2a Buchst. b KraftStG.
    Es gilt:


    Zitat von "Finanzamt"

    § 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden


    Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
    Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
    richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
    sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.


    Soweit ich das richtig verstanden habe, heißt das, dass sich das Finanzamt von nun an bei der Besteuerung der Fahrzeuge an die jewelige Klasse halten muss. Das heißt, ist es ein Wohnmobil, egal ob echt oder unecht, wird es als Wohnmobil versteuert.
    Daher auch eventuell Nachteile für Benziner-WoMos...


    Hoffe ich konnte helfen!

  • Wonmobile wurden doch extra als eigene Klasse eingestuft.
    Hat man doch deshlb gemacht, weil Jeder Geländewagenfuzzi (Landrover..etc) sein Fahrzeug als WOMO versteuert hat, obwohl es eigentlich ein PKW war.
    Wenn das so wäre wie du sagst, haben sich ja wieder hunderte von Leuten ein Aufstelldach nachrüsten lassen....um Steuern zu sparen.....und jetzt ist wieder alles anders?


    Ja und das ist dann hinfällig ???


    Ab dem 1. Januar 2006 werden Wohnmobile
    nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen
    besteuert.
    Wohnmobile sind im KraftStG nun als eigenständige Fahrzeugart definiert (§ 2 Abs. 2b KraftStG). Als
    Wohnmobile gelten – unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht – Fahrzeuge
    der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse M (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute
    Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) mit besonderer, grundsätzlich fest eingebauter
    Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum
    vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den
    überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe
    von mindestens 1,70 Meter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.

    Wohnmobile müssen mindestens über folgende Ausrüstung verfügen: Tisch und Sitzgelegenheiten,
    Schlafgelegenheiten (können gegebenenfalls tagsüber auch als Sitze dienen), Kücheneinrichtung mit
    Spüle und Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen
    Gegenständen (Schränke beziehungsweise Stauraum). Diese Ausrüstungsgegenstände müssen im
    Wohnbereich fest angebracht sein, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann.


    Jedenfalls auf www.kfz-steuer.de steht davon nichts.
    http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobile-text.php

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Moin,


    @all


    Stehhöhe spielt ab sofort keine Rolle mehr ???


    Wo kann man das nachlesen?
    Kann man jetzt auch wieder Geländewagen als Wohnmobil zulassen und versteuern?


    Grundsätzlich ja. Relevant ist nun wieder, was TÜV und Konsorten festlegen. Erfüllt ein GW oder ein anderes Fahrzeug die 'TÜV-Voraussetzungen' für die Zulassung als Wohnmobil, muss er auch so besteuert werden. Die zusätzlichen Bestimmungen der FA (z.B. Stehhöhe) sind hinfällig. Vergleichbares gilt z.B. auch für die leidigen T4-als-LKW-vs-PKW-Geschichten.

  • Moin,



    Grundsätzlich ja. Relevant ist nun wieder, was TÜV und Konsorten festlegen. Erfüllt ein GW oder ein anderes Fahrzeug die 'TÜV-Voraussetzungen' für die Zulassung als Wohnmobil, muss er auch so besteuert werden. Die zusätzlichen Bestimmungen der FA (z.B. Stehhöhe) sind hinfällig. Vergleichbares gilt z.B. auch für die leidigen T4-als-LKW-vs-PKW-Geschichten.


    Udo erst mal danke für die Aufklärung.


    Ist ja toll...............
    Da können ja dann alle die ihr "unechtes" Diesel Wohnmobil zum PKW haben umschlüsseln lassen, jetzt wieder zurückschlüsseln..
    Erst schafft man ein eigenes Gesetz was ein Wohnmobil zu sein hat, (Stehhöhe) um es dann wieder zu kippen.
    Verstehe einer unseren Staat.....ich jedenfalls nicht. :unsure:

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Entschulgigung für die späte Antwort.
    Bei mir ist im Schein Sonder KFZ Womo eingetragen noch von damals u er ist als LKw Schlüsselnr. (Glaub 06 ) eingetragen mit 2810 kg.


    Ich hab aber den gleichen t4 als syncro benziner noch mit 2600 kg u wahrscheinlich pkw schlüsselnr. 04 macht es da sinn den jetzt umschlüsseln zu lassen?
    Ist auch ein multivan, erreicht aber auch die 1,70m stellhöhe.

    "Ein hoch auf unsern Busfahrer, Busfahrer.......\"

    VW T4 Multivan 2,5 TDI AXG 2001 (grün),

  • Entschulgigung für die späte Antwort.
    Bei mir ist im Schein Sonder KFZ Womo eingetragen noch von damals u er ist als LKw Schlüsselnr. (Glaub 06 ) eingetragen mit 2810 kg.


    Ich hab aber den gleichen t4 als syncro benziner noch mit 2600 kg u wahrscheinlich pkw schlüsselnr. 04 macht es da sinn den jetzt umschlüsseln zu lassen?
    Ist auch ein multivan, erreicht aber auch die 1,70m stellhöhe.


    Wie du ja schon vorher lesen konntest, ist Stehhöhe ab sofort hinfällig und interessiert nicht mehr.
    Auf was willst du denn umschlüsseln? Das ist doch alles ein reines Rechenexempel. Was zahlst du denn jetzt an Steuer ?


  • Na ja, Küchenblock, Kocher und Spüle wird der Tüv sehen wollen, aber grundsätzlich sollte das gehen.

  • Moin,


    mal sollte vielleicht auch zunächst bei der Versicherung nachfragen, was es kostet/bringt. Meine Versicherung, zum Beispiel, würde sich um einen Betrag erhöhen, der etwas über der Steuerersparnis liegt. Liegt auch an der deutlichen, wohnmobilbedingten Verschlechterung der SF-Klasse. Lohnt sich also nicht.

  • Zitat

    mal sollte vielleicht auch zunächst bei der Versicherung nachfragen, was es kostet/bringt. Meine Versicherung, zum Beispiel, würde sich um einen Betrag erhöhen, der etwas über der Steuerersparnis liegt. Liegt auch an der deutlichen, wohnmobilbedingten Verschlechterung der SF-Klasse. Lohnt sich also nicht.


    Richtig. Macht man natürlich. Aber vorab ist es halt interessant obs mit einem normalen Multivan überhaupt geht.