Steuerbescheid für ACV BJ 2001 mit DPF

  • Habe Heute einen neuen Steuerbescheid für das Jahr 2013/2014 bekommen Neuer Betrag 290,00 pro Jahr laut § 12 Abs.2 Kraftfahrzeugsteuergesetzt ab dem 12.12.2012 Besteuerung nach kg. Für die ersten 2000kg ja angefangene 200kg 24,00€
    für 2001kg bis 2810kg ja angefangene 200 kg 10€.......

    VW T4 MV II Generation ACV 75KW BJ 2001 205 Tkm Verbrauch 7,8 L/100Km DPF + Grün + Chip....VW T4 Doka Pritsche AJT 68KW BJ 2001 240Tkm

  • Habe Heute einen neuen Steuerbescheid für das Jahr 2013/2014 bekommen Neuer Betrag 290,00 pro Jahr laut § 12 Abs.2 Kraftfahrzeugsteuergesetzt ab dem 12.12.2012 Besteuerung nach kg. Für die ersten 2000kg ja angefangene 200kg 24,00€
    für 2001kg bis 2810kg ja angefangene 200 kg 10€.......


    LKW oder WoMo-Zulassung ? ;)

  • Womozulassung aber er hat keine Stehhöhe von min 1,7m im innenraum und der erste steuerbescheid lautet 401,00€ wegen PKW nur womo in Versicherung.

    VW T4 MV II Generation ACV 75KW BJ 2001 205 Tkm Verbrauch 7,8 L/100Km DPF + Grün + Chip....VW T4 Doka Pritsche AJT 68KW BJ 2001 240Tkm

  • Ebenso bei mir. Heute ist das Schreiben vom FinAmt ins Haus geflattert: aus PKW wurde rückwirkend zum 12.12.12 ein WoMo - Stehhöhe interessiert wohl nicht mehr ;) Tja, da waren´s nur noch 280 EUR/Jahr (ursprüngl. ebenfalls 401 EUR, Rückzahlung folgt). Solche Post erhält man doch gerne :lol:

  • Hallo zusammen,


    da werden doch evtl. viele Multivan Fahrer jetzt wieder dazu ermuntert auf WoMo umschreiben zulassen - ich vieleicht auch ? :)


    Wie sind denn jetzt die neuen Mindestanforderungen ? - einfach nur eine mobile kleine Kücheinheit ? oder Riesenprogramm mit Standheizung, fester Küchenzeile, Gasanlage, Abwassertank u.s.w. ???


    Viele Dank für Infos sagt:


    Edgar


  • Hallo Edgar


    Das sollte der TÜV beantworten können. Allerdings sind die im Moment auch total unwissend.
    Ich hatte letzte Woche den (DEKRA) - Mitarbeiter mal zur Frage der nicht mehr erforderlichen Stehhöhe gefragt. Da hatte der noch garnichts von gehört.


    Mir hat auch noch niemand zeigen können, wo nachzulesen ist, das die Stehhöhe für ein Wohnmobil nicht mehr erforderlich ist.(Gesetzestext)
    Selbst im Netz...ADAC,....KFZ-Steuer.de,....Finanzämter....findest du nichts zu diesem Thema.
    Überall nur die Regelung von 2006, das eine Stehhöhe erforderlich ist.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Natürlich steht es jetzt eindeutig im Gesetz.


    Änderungen §2 KraftstG


    Das Finanzamt ist jetzt an die Festlegung der Fahrzeugart durch die Zulassungsstelle gebunden, um es mal grob zusammenzufassen.


    Ebenso sollte man bei der ganzen Freude mal nicht vergessen, dass der Verbrecherverein vorher die Steuern für die meisten oder zumindest viele T4, von 172 Euro erhöht hat - RÜCKWIRKEND, auf über 400 Euro und dies auch lange Zeit kassiert hat. Die neue Änderung ist natürlich nicht rückwirkend passiert (logisch, der Staat kriegt ja hier kein Geld) sondern ab Datum der Änderung des Gesetzes.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • wie sind denn wohl bitte die Vorgaben für Leichenwagen? Schwarz ist mein Caravelle ja schon ... und folierte Scheiben sind auch drin.

    Gruß
    MiKo
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    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 73 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 181Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • wie sind denn wohl bitte die Vorgaben für Leichenwagen? Schwarz ist mein Caravelle ja schon ... und folierte Scheiben sind auch drin.


    wenn du hinten alle Sitze rausmachst und den Boden regelmässig nass wischst ......

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • [quote='Matthias','http://vwbuswelt.de/index.php/Thread/?postID=2687314#post2687314']Natürlich steht es jetzt eindeutig im Gesetz.


    Änderungen §2 KraftstG


    Das Finanzamt ist jetzt an die Festlegung der Fahrzeugart durch die Zulassungsstelle gebunden, um es mal grob zusammenzufassen.



    Hallo
    Also was bitteschön ist jetzt ein Wohnmobil?


    http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnmobil#Kfz-Steuer

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Ich würde gerne mal so einen aktuellen Steuerbescheid mit entsprechender Rechtsgrundlage (§ 12 Abs.2 Kraftfahrzeugsteuergesetz?) sehen...

    2003 - 2008: ABL MV 1998 2008 - 04/2013: AXG MV 2002 04/2013 - : Passat ATJ 2000 Bald wieder Bus

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  • Habe auch bescheid bekommen, dass ich jetzt nur noch 290€ zahlen muss.


    Hab ihr denn großartig Änderungen machen müssen um WoMo zu werden?
    Ich habe damals (2005) gar nichts geändert. Staufächer sind unter der Rücksitzbank, Schlafplatz ist vorhanden und eine Sitzgelegenheit mit Tisch hat er ja auch.


    Ich muss dazu sagen, dass der TÜV Prüfer auch nicht wirklich Ahnung von WoMo Zulassung hatte und mir das Ding so eingetragen hat.