Steuerbescheid für ACV BJ 2001 mit DPF

  • Ich habe dazu nochmal eine Frage.
    Bei dem Gesetzestext wird mir mal wieder ganz schwindelig.


    Ist bei einem Wohnmobil jetzt noch eine Küchenzeile/Kochgelegenheit notwendig?


    Das steht nicht (mehr) im Gesetzestext.


    Das steht jetzt:
    1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;


    2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.


    Es ist wohl so, das der TÜV entscheiden kann, was denn ein Wohnmobil zu sein hat. Also alles wieder Wischi-Waschi.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Wieso das denn??? Womo Versicherung is doch günstiger Haftpflicht + Vollkasko 45 euronen im Monat.

    VW T4 MV II Generation ACV 75KW BJ 2001 205 Tkm Verbrauch 7,8 L/100Km DPF + Grün + Chip....VW T4 Doka Pritsche AJT 68KW BJ 2001 240Tkm

  • michael1962


    Ja man kann ihn als Womo anmelden und als PKW versichern. Habe ich gerade gemacht.
    Bei mir wird es 40 Euro billiger im Jahr, weil ich mehrere Versicherungen dort habe, wo mein Wagen versichert ist und dadurch einen Bonus bekomme.
    Nachteil ist wieder, dass ich angeben musste wieviel Kilometer ich im Jahr fahre, das war bei Womo nicht nötig.

  • Ich werde noch nicht ganz schlau aus den Beiträgen....habe ich eine Chance, meinen originalen Multivan (also ohne irgendwelche zusätzlichen EIN-/
    Umbauten) als Wohnmobil zugelassen und damit besteuert zu bekommen? Ich habe gerade meinen aktuellen Steuer Bescheid über 401€ bekommen (2001er 2,5tdi, 111kw AXG Motor, Multivan).
    Was muss ich tun, um auch in den Genuss einer Wohnmobil ZULASSUNG zu kommen?

  • Ich werde noch nicht ganz schlau aus den Beiträgen....habe ich eine Chance, meinen originalen Multivan (also ohne irgendwelche zusätzlichen EIN-/
    Umbauten) als Wohnmobil zugelassen und damit besteuert zu bekommen? Ich habe gerade meinen aktuellen Steuer Bescheid über 401€ bekommen (2001er 2,5tdi, 111kw AXG Motor, Multivan).
    Was muss ich tun, um auch in den Genuss einer Wohnmobil ZULASSUNG zu kommen?


    Den Wagen zum Wohnmobil umbauen. Was du dafür haben mußt, sagt dir der TÜV.

  • Hallo,
    ich habe gestern mein Steuerbescheid bekommen und ich bezahle 401€ habe aber auch keine Womo Zulassung.Wie kriege ich diese Womo Zulassung wenn ich keine Stehhöhe von 1,70m habe, meine Dekra Mann sagt das ich die auf jeden fall brauche sonst geht das nicht.(habe einen Multivan)
    Hat er einfach keine Ahnung und ist noch nicht auf dem neusten Stand?


  • Hat er einfach keine Ahnung und ist noch nicht auf dem neusten Stand?


    er ist nicht auf dem neuesten Stand,


    Die Änderung die es ermöglicht ist erst seit letzten Dezember gültig und wurde nicht gross angekündigt.
    In Fakt haben di ersten Leute hier es erst realisiert als sie unvermittelt neue Steuerbescheide und Rückzahlungsankündigungen vom Finanzamt erhielten.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • kann mir jemand sagen wo das steht, das ich meinen Dekra Mann was zeigen kann?


    Hej Störenfried,



    benutz mal selbststäbndig die Suche.
    Min destens in einem der letzten Threads dazu wurde der link auf den Gesetzestext gepostet.
    Ich hab gerade keine Zeit (und Lust) dir diese Arbeit abzunehmen ;) .

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hab ich schon versucht aber sehe da nicht durch, aber mein Dekra Mann ist jetzt dran bin gespannt was dabei raus kommt.


    Auf was wartest du ? Für die Zulassung zum Wohnmobil brauchte es noch nie eine Stehhöhe, diese wurde seit 2006 nur für die steuerliche Einstufung gefordert, und genau das fällt nun weg.
    Jeder Prüfer hat bei den Anforderungen zur Umschreibung etwas andere Vorstellungen, gebunden sind sie dabei an das Merkblatt VdTÜV Nr. 740.
    (Sitz- und Schlafgelegenheit, Küche, Tisch, Stauraum, Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten Raumes)


    Wenn sich "dein" Prüfer weigert, fahre in die nächste Prüfstelle (im Osten zu DEKRA, im Westen zum TÜV)

  • Also in Brandenburg muss man laut Finanzamt keine Mindeststehhöhe haben aber die Dekra in Brandenburg schreiben eine Stehhöhe vor.Wenn ich also eine Womo Zulassung haben will, dann muss ich in ein anderes Bundesland fahren um das da umschreiben zu lassen.


    Hat irgend jemand schonmal einen Multivan als Womo zugelassen bekommen und was musste dafür getan werden?

  • Das ist doch totaler Quatsch.
    Eine Stehhöhe war noch nie vorgeschrieben um die Zulassung als Wohnmobil zu bekommen.
    Ein Wohnmobil ohne Stehöhe war eben für das Finanzamt ein "unechtes Wohnmobil" - und diese Regelung ist jetzt weggefallen.


    Wo steht denn hier etwas von Stehhöhe?
    http://www.dekra.de/de/1479
    Die Dekra muß auch das Merkblatt 740 vom TÜV nutzen, wie sie ja sogar selber auf ihrer Webseite schreiben.



    Und im Merkblatt steht drin:


    Ausstattung des Wohnteils
    Folgende Mindestaustattung muss vorhanden sein:


    Sitzgelegenheit mit Tisch;
    Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgebaut werden können, ausreichend sind
    Küche bzw. Kocheinrichtung
    Schrank bzw. Stauraum.


    Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein. Volle Stehhöhe ist nicht erforderlich.



    Hier Das Merkblatt 740 bei Reimo:
    http://www.reimo.com/de/fahrzeugbau/ausbau_02_tuev.html










    Hast du es schon mal beim TÜV versucht?

  • Guten Abend!


    Habe ebenfalls eine kurze Frage zu dem Thema. Vielleicht passt es ja hier rein:


    Habe heute meinen seit November 2012 abgemeldeten 2002er AXG Generation wieder angemeldet. Das Fahrzeug läuft seit vielen Jahren schon als sonstige KFZ-WoMo. Steuerlich wurde er stets als PKW und seitens der Versicherung als WoMo betrachtet.


    Nun habe ich mich heute gewundert, warum das Finanzamt Hamburg meinen Bus steuerlich wieder als PKW eingestuft hat. Ich war nach der Änderung fest von der WoMo-Steuer ausgegangen...


    Weiß jemand, was man tun kann? Z.B. Einspruch gegen den KFZ-Steuerbescheid erheben?


    Danke für eine kurze Info und Hilfe!


    Viele Grüße aus Hamburg


    André


  • Genau.
    Einspruch einlegen.
    Stehhöhe ist nicht mehr erforderlich. Also müssen sie eingetragenes Wohnmobil auch als Wohnmobil versteuern.
    Finanzamt ist ja Ländersache.
    Vielleicht hat das Hmburger Finanzamt das noch nicht mitbekommen. ;)

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • habe auch 401 Euro Kfz-Steuer ans Finanzamt bez. aber ich hätte auch nur 150 bez. können, wenn ich ben California als WoMo umschreiben lassen würde
    jetzt hat ER ab Werk eine PkW Zulassung
    aber die Teilkasko würde sich beim WoMo mehr als verdoppeln
    kommen dann noch die TÜV Extrakosten fürs umschreiben hinzu
    später mal wenn ER nicht mehr Wert ist mach ich die WoMo Umschreibung


    Karl - T4 California ACV Motor EZ Mrz2000 190.000 km