Umschlüsselung / Filter / Plakette... alles ne Definitionssache?

  • Moin,
    wohl zum X ten Mal... Abgasreinigungssystem / Umschlüsselung / grüne Plakette usw....


    Das Grundprinzip ist mir ja generell klar- grüne Plakette gibt`s wenn die Kombination aus bestimmten Schlüsselnummern, dem richtigen Reinigungssystem und dem zulässigen Gesamtgewicht / Zulassungsart stimmt.
    Irgendwie scheint das aber nicht so einfach zu sein- bzw- es leuchtet entweder den amtlich anerkannten "Sachverständigen" oder mir nicht ganz ein...


    Meine Situation (jetzt):
    T4, Ez 99, 65Kw / 88 PS (AJT) So KFZ Wohnm. ÜBER 2,8 T (damals aufgelastet auf 2810 Kg), D.3 Transporter, Nr 14: 96/69/EG I , 14.1 0633, Nachrüstabgasreinigungssystem: Typ OM- PMS06, Stufe PMK1 eingebaut und festgestellt am 30.12.2010.


    Ok- soweit klar: Nutzfahrzeug bis 3,5 T. Auf Grund des Gewichts scheinbar LKW / Womo ÜBER 2,8 T- gibt PMK1- macht GELBE Feinstaubplakette. Steht auch so in der Typgenehmigung von OM.


    Natürlich möchte ich, legal, ne GRÜNE Plakette (illegal kann ja jeder...).


    Jetzt kommt`s:
    Ich habe also mit meinem TÜVer gesprochen und der meint, das es ich da nie nicht ne GRÜNE bekomme.
    Er / wir haben versucht, irgendwie auf die (dafür erforderliche) 0427 zu kommen. Er hat dann den T4 "in den Urzustand" zurück versetzt- dann ist das Gewicht "nur" noch 2730 Kg (also unter 2,8 T)- bleibt / ist dann aber (Ziffer 5): LKW GESCHLOSSENER KASTEN.
    So- und genau da wird`s ja jetzt komisch...
    Ich habe mal versucht rauszufinden, wie denn nun genau die Definition(en) von LKW und "geschlossener Kasten" sind.
    LKW wird, grob, so definiert: LKW ist ein LastKraftWagen (in der Schweiz auch LW: LastWagen) der zum gewerblichen Transport von Gütern genutzt wird....
    Wird meiner ja nicht- geht auch nicht, weil da Bett, Küche, Schrank usw drin verbaut sind (So KFZ Womo...).
    Geschlossener Kasten: ein von ALLEN SEITEN FEST UMBAUTER RAUM mit Dach.
    Wo ist jetzt der "Haken"? Scheiben sind auch relativ fest ;-). Mein T4 hat 1 Scheibe in der Schiebetür, 1 Scheibe auf der linken Seite (gegenüber der Schiebetür) und in der Heckklappe. Ausserdem zur Fahrerkabine komplett offen. Ist das nun "fest umbauter Raum"? Falls NEIN- dann ist`s auch kein "geschlossener Kasten".
    Ich kombiniere: ich laste ab auf 2790 Kg und habe dann WEDER n LKW noch n "geschlossenen Kasten"- WAS ist das denn dann????
    Ok- nun sind hinten Fenster drin- aber keine "Sitzplätze" (weil- keine Gurte)- aber das wäre auch so, wenn ich zB den Ka von Frauchen nehme und die Sitzbank umklappe... Fenster, aber keine Sitzplätze- selbst wenn ich die hintere Sitzbank ausbauen würde und als "Anzahl der Sitzplätze 2" eintragen lassen würde, würde sich nix ändern... dann wäre es ein PKW mit 2 Sitzplätzen und Scheiben hinten...
    War es nicht so, das man, wenn man ein Fahrzeug zum LKW umbauen wollte, die Scheiben "dicht machen" musste?


    Also- was ist mein T4 denn jetzt bzw wenn er auf 2790 Kg abgelastet ist?


    Ein PKW? Ein "geschlossener Kasten" der nicht wirklich geschlossen ist? Ein LKW mit dem ich, ausser meiner Küche und dem anderen Gerödel, nix transportiere?
    Welche Schlüsselnummer muss er dann bekommen? Doch die 0427 für "PKW / Womo leicht BIS 2,8 T"???


    Gruß
    Mike

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten

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  • Hallo



    Zitat

    Doch die 0427 für "PKW / Womo leicht BIS 2,8 T


    Genau so ist es.
    Wenn du ein sontiges KFZ Wohnm. mit der Schlüsselnummer 06xx über 2,8T auf unter 2,8T ablastest, bekommt es die Schlüsselnummer 04xx.


    Ein PKW (Gewicht egal) und ein Wohnmobil mit zGG unter 2,8t zählen hierbei zur Klasse der Personenkraftwagen M1 (dies ist in den neuen Fahrzeugpapieren unter 14.1 an der Schlüsselnummer 04XX zu erkennen. XX entspricht hierbei der Emissionsschlüsselnummer)


    Auf Grund einer Ausnahmeregelung des Bundesverkehrsministeriums erhält ein PKW mit der Schlüsselnummer 0427, der Klartextangabe für die Abgasnorm 96/69/EG I, einem Partikelminderungssystem der Stufe PM1 und einem zGG über 2500 kg die grüne Feinstaubplakette

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • So weit ich weiss gab es den AJT nie (ab Werk) mit der Schlüsselnummer 0427.
    Das waren bisher immer "nur" die ACV.
    Oder liege ich falsch?


    DIe Umtypisierung auf LKW ist da sowieso völlig kontraproduktiv.
    Denn dann hat man ab 2501kg zGG IMMER die 06xx.


    Das ist konträr zur Forderung PKW über 2500kg zGG für 0427.


    Die anderen erfordrerlichen technischen Rahmenbedingungen (Motor/ Abgassystem) mal ganz aussen vor gelassen.

  • Hallo


    Doch...laut Wiki für AJT die bis 31.12.1999 hergestellt wurden.
    http://www.t4-wiki.de/wiki/Dat….28RPF_erh.C3.A4ltlich.29


    OK, dann sind das die (relativ wengen?) AJT vor BJ 2000.
    Lt. Profil ist auch das "normale" Schaltgetriebe drin.
    Dann sollte doch ein fähiger Prüfer die Daten finden.


    Wenn derzeit die 0633 vergeben ist kommt für PKW über 2500kg zGG oder "leichtes" WoMo (über 2500 bis 2800 kgzGG) nur die 0427 in Frage


    Nur, dass der derzeitige RPF evtl. nicht der "Richtige" ist?
    Ich weiss jetzt den Unterschied zwischen PM1 (die für "grün" erforderlich sind) und (dem vorhandenen) PMK1 nicht.
    Evtl. liegt da der Hase im Pfeffer.


    Den vorhandenen RPF sollte man für die Recherche (virtuell) mal "rausnehmen".

  • DIe Umtypisierung auf LKW ist da sowieso völlig kontraproduktiv.
    Denn dann hat man ab 2501kg zGG IMMER die 06xx.


    Das ist konträr zur Forderung PKW über 2500kg zGG für 0427.


    Das ist das Problem. Der T4 war ein LKW, niemals ein PKW.
    Bei Ablasten bleibt also 0633 erhalten, da er ja immer noch ein (leichter) LKW ist.
    Und damit GELB, kein GRÜN.

  • Moin,
    wird alles schön?
    Ich bin da ja guter Dinge :) .
    Die Äusserung, das T4 bis 31.12.1999 hergestellt wurden, stimmt mich schon mal froh. Meiner ist EZ 2/1999.


    Der Unterschied zwischen PM1 und PKM1 ist, das es PM1 nur für PKW und Womo leicht- über 2,5 bis 2,8 T gibt (ich denke, wenn es ein "echtes Womo" ist). Der Rest (LKW) bekommt, mit dem selben Abgassystem PMK1 und somit nur GELB. Letzten Endes kommt aber immer das selbe hinten raus.


    Den Link mit den AJT bis 31.12.99 guck ich mir gleich mal an.


    Ansonsten bräuchte ich evtl mal etwas Hilfe (erstmal nur in Form von Info(s)...).


    Hierzu mal eben meine Bitte:


    Wer hat einen T4, der auf 0427 umgeschlüsselt ist und kann seine Werte für U.1, U.3, S.1 und evtl noch 14 posten????


    Momentan liegt der nette Mann von der DEKRA ganz weit vorne- denn... er schließt das nicht aus, das Fahrzeug, GANZ LEGAL, umzuschlüsseln.


    Gruß
    Mike

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten

  • wozu brauchst Du denn Stand- und Fahrgeräusch?


    Ist ganz einfach... Schlüsselnummer 0427 ist quasi für PKW. Und wenn ich einen Transporter / LKW auf PKW umschlüsseln lassen will, dann muss der auch "wie n PKW" sein... ;)


    Interessant wäre die 88 PS AJT Version. 7 Sitzer, Campingbus... what ever.


    Bei mir ist: 77 und 74.
    Sitzplätze... ansich egal, oder? Ich kann doch jedes "normale"Auto zum Zweisitzer machen- oder etwa nicht?


    Gruß
    Mike

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten


  • So wie ich das sehe wird dein WoMo "schwer" mit Schlüsselnummer 0633 bei Ablastung unter 2800kg zGG (2795kg zGG reicht) automatisch und sozusagen zwangsweise zum WoMo "leicht" mit Schlüsselnummer 0427 weil es gar kene andere Schlüsselnummer für diesen Motor bei diesem Baujahr gab.


    Für die Umwidmung zum "WoMo leicht" erstmal "so tun" als ob der RPF gar nicht vorhanden wäre.
    Die eingetragene Sitzplatzzahl ändert sich ja nicht und ist dafür völlig irrelevant.


    Wie sich das DANN mit dem verbauten RPF darstellt, muss sich aus der ABE ergeben.
    Die sollte für den TÜVer recherchierbar sein falls die nicht mehr im Original vorliegt.

  • Moin,


    in BEIDEN FÄLLEN steht in 14: 96/69 EG I
    Mit meinem System wird dann, bei Nummer 0633 PMK1 und bei 0427 PM1... Steht so im Gutachten. Bei PMK1 GELB und PM1 GRÜN.
    Der Haken ist die Schlüsselnummer.
    Um den zB als PKW umschlüsseln zu können, dürfen sich Abgas und Geräuschwerte NICHT VERSCHLECHTERN. Wenn es also einen T4 mit 88 PS als Womo (leicht) oder PKW (zB 7 Sitzer oder so) gab, der, wie bei mir, die 77 / 74 Geräusche nicht "unterbietet" sondern genau so oder noch "lauter" ist, kann ich n PKW von machen- also 0427. DANN ändert sich, automatisch, PMK1 in PM1 und wird GRASGRÜN :)


    Gruß
    Mike


    PS: die Typgenehmigung liegt, als Original, hier bei mir.
    Und- das mit den (zusätzlichen) Sitzplätzen hab ich auch (noch) nicht verstanden...

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten

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  • Heißt also in deinem Fall...



    Du mußt aus deinem LKW mit Gutachten ein PKW machen. (Umschlüsseln)
    Von Wohnmobil schwer (LKW) auf Wohnmobil leicht (PKW) umschlüsseln geht nicht, da dein T4 immer ein LKW war. (Bei Erstzulassung)


    Berichte weiter, wie es gelaufen ist.

  • Und warum sollte "WoMo leicht" mit Schlüssel-Nr 04xx nicht gehen?
    Das will mir nicht einleuchten.


    mir auch nicht ?

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Weil der Wagen als LKW gebaut wurde, das Werk mit den Papieren und 06xx Schlüsselnummer verlassen hat. ( Damals sicher andere LKW Schlüsselnummer)


    Wenn ihr einen LKW kauft, den auflastet und als Wohnmobil umbaut, dann kann man nicht erwarten, wenn er wieder abgelastet wird, es plötzlich ein PKW ist.
    Und Womo leicht 04xx ist ein PKW. (Schlüsselnummermäßig)
    Der Wagen hatte vor der Auflastung 06xx und wird nach der Ablastung auch 06xx haben.


    Im Eingangspoting hat der TE ja schon geschrieben...
    Er hat dann den T4 "in den Urzustand" zurück versetzt- dann ist das Gewicht "nur" noch 2730 Kg (also unter 2,8 T)- bleibt / ist dann aber (Ziffer 5): LKW GESCHLOSSENER KASTEN.


    Oder meint ihr wenn manSOWAS ablasten könnte würde es automatisch ein PKW ?

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Was ist an einer Umwidmung zum "WoMo leicht" mit "Ablastung ohne technische Änderung" nun so ungewöhnlich?


    Das wurde doch schon unendlich oft gemacht.
    Egal ob des FZ vorher ein "LKW" war oder ein "PKW".


    Wobei die Umwidmung von LKW zum WoMo (leicht) sogar viel häufiger der Fall sein dürfte.


  • Das wurde doch schon unendlich oft gemacht.
    Egal ob des FZ vorher ein "LKW" war oder ein "PKW".


    Ein geschlossener Kasten, der als LKW das Werk verlässt, kann doch nicht ohne technische Änderung nur durch umschlüsseln irgendwann zum PKW werden.


    Wer hat denn einen Ursprungs - LKW zum Womo geschlüsselt, dann abgelastet und und 04xx bekommen?
    Bitte melden.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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