Umschlüsselung / Filter / Plakette... alles ne Definitionssache?

  • [/quote]


    Wer hat denn einen Ursprungs - LKW zum Womo geschlüsselt, dann abgelastet und und 04xx bekommen?
    Bitte melden.[/quote]


    Oder in etwas anderer Reihenfolge... erst abgelastet und dann umgeschlüsselt.
    Theoretisch müsste man, bei nem original T4 Transporter / Kasten nix UMlasten... Bei meinem ist original (Ziffer F.2) 2730. Das ist ÜBER 2,5 aber BIS 2,8 T.
    Aufgelastet wurde "damals" ja nur um LKW-KFZ Steuern zu zahlen.


    Irgendwie ist das doch tatsächlich ne Definitionssache... N Kumpel von mir hatte früher mal n Dodge W 200 Pick-Up von der US Army. Den hat er auch als LKW zugelassen (Steuern), hat aber, bei der Zulassung nur 1 JAHR TÜV bekommen (war ja LKW). Wenn jetzt n T4 (wie bei mir im original Zustand ein, (Ziffer 5), LKW GESCHL. KASTEN war und nun n Transporter mit der Zusatzeintragung (Ziffer 5) So KFZ Wohnm ueb 2,8 T, was ist denn das jetzt??? Transporter oder Womo ÜBER 2,8 T??? Und- was ist das Fahrzeug, wenn ich den auf 2795 Kg ablasten lasse???
    Merkt ihr, auf was ich hinaus will? Es ist ein ??? Jedenfalls, rechtlich gesehen, KEIN Transporter (ich kann nix damit transportieren- weil ja n Schrank, Küche usw drin ist), LKW? Kann auch nicht- müssen LKW´s nicht jährlich zur HU? Und- ich transportiere damit keine Lasten / Güter und erst recht nicht gewerblich...
    Bleibt da noch das Womo (z.Z. ÜBER 2,8 T), dann BIS 2,8 T. Somit bleibt doch nix anderes übrig als in die Klasse PKW / Womo ÜBER 2,5 und BIS 2,8 T zu fallen.


    Warum tun sich die Prüfer so schwer damit, das zu kapieren???


    Gruß
    Mike


    Und nochmal hinterher gefragt: WER vergibt die Schlüsselnummer(n)? FA, TÜV, Zulassungsstelle, KBA???
    Und was ist dran, das ich was davon gelesen habe, das die "1,70 Meter Klausel" seit XX / 2012 wieder hinfällig ist???

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten

  • Vergiss doch mal den PKW-"Quatsch".
    WoMo ist doch schon eine eigene FZ-Gattung.


    Nur Steurtertechnisch. (Finanzamt) Es gibt 04xx und 06xx = 04 PKW 06 LKW


    Mike
    Was stand denn als erstes in den Orginalpapieren? (Erster Fahrzeugbrief)
    Und ja, das mit der 1,70 Meter Klausel für echte Womos ist seit XX / 2012 wieder hinfällig.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • "Sowas" kann man sicher ablasten- allerdings geht es ja um die Klasse: NutzFahrZeuge BIS 3,5 T. Was soll man da ablasten um auf BIS 3,5 T zu kommen? Mit Helium füllen? *g*


    Mein "Zitat" wurde hier nur "teilrichtig" verstanden / kommentiert...
    Mit "in den Urzustand zurück versetzt" meinte ich, das der TÜVer, anhand der alten Schlüsselnummern, einen "original KFZ Brief" aus`m PC gezaubert hat. Dort steht "LKW GESCHL. KASTEN". Das ist ja jetzt nicht mehr. Ich hatte ja schon geschrieben, das ein "geschl Kasten" ein VON ALLEN SEITEN FEST UMBAUTER RAUM MIT DACH ist ( <- kein Geschrei *g*). Mein "Geschl. Kasten" ist aber zur Fahrerkabine hin OFFEN (das ist ja das Gegenteil von geschlossen). Und, wo vorher "Geschl Kasten" stand (Ziffer 5) steht JETZT So KFZ WOHNM. ÜBER 2,8 T.
    Zum Thema "wenn man/n was umbaut / ablastet, wird auf mal n PKW draus":
    Ja- ich glaube das!
    Ich dreh die Sache mal um... N Kumpel hatte einen Chevy Kombi (so`n Ding mit den "Holz"Türen), Damals: Steuern (als PKW) sauteuer... Er hat die hinteren Sitze austragen lassen, musste ne Trennwand zwischen "Kofferraum" und vordere Sitze bauen, Fenster mit Blech dichtmachen und Zapp... war`s n LKW.
    Hätte ich das Auto gekauft, die Wand wieder rausgenommen, Fenster und Rückbank wieder rein- was hätte ich dann gehabt? Richtig- n PKW... mit 4 oder 5 Sitzplätzen. Man/n kann sicher mit den technischen Gegebenheiten spielen.


    Gruß
    Mike

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten

    Einmal editiert, zuletzt von Mike ()

  • Und nochmal die Frage:


    Was stand denn als erstes in den Orginalpapieren? (Erster Fahrzeugbrief) -- LKW, geschlossener Kasten? Als was hat der Wagen das Werk verlassen?


    Du schreibst:

    Zitat

    das der TÜVer, anhand der alten Schlüsselnummern, einen "original KFZ Brief" aus`m PC gezaubert hat. Dort steht "LKW GESCHL. KASTEN".


    Was waren denn die alten Schlüsselnummern?

  • Ich vergleiche gerade mal, was "verändert" ist...


    Vorher war anders:


    J: alt= 10. Jetzt: 21 Hinten steht J=Fahrzeugklasse
    4: alt= 0300 Jetzt: 0500 4= Art des Aufbaus
    3: alt= - Jetzt: 6 3= Prüfziffer zur FIN


    die 96/69 EG I steht in beiden, ebenso die 0633.


    Frag mich aber nicht, was die Ändereungen bedeuten... ich weiß es nicht :unsure:


    Gruß
    Mike

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten

  • Du hast meine Frage nicht beantwortet.
    1. Was stand denn als erstes in den Orginalpapieren? (Erster Fahrzeugbrief) -- LKW, geschlossener Kasten? Als was hat der Wagen das Werk verlassen?
    2. Alter Schein Schlüsselnummer zu 1 (6-Stellig)

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Meine alten Brief habe ich nicht.
    Der Mann vom TÜV hat sich, wohl aus FIN, Bj, TYP und was weiß ich, eine "Fahrzeugauskunft" (nur für interne Zwecke) ausgedruckt.
    Da gibt`s keine Ziffer 1
    Aber ja- es WAR ursprünglich ein LKW GESCHL. KASTEN (Ziffer 5).

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten

  • also mal meine 2 Cent zur Richtigstellung.


    1.:
    Geschlossebner Kassten benennt nicht die Geschlossenheit zur Fahrerhauzs hin.
    Es bedeutet lediglich, dass es ein geschlossener Aufbau ist im Unterschied zur offenen Ladefläche die beim T4 eben die Pritsche hat.


    Ob da ne Trennwand drin ist oder nicht interessiert nicht.
    Es muss lediglich eine Abgrenzung da sein, als solche reicht schon die Stufe zum Fahrerhaus.


    2.:
    Kleintranporter bis 3.5 Tonnen bekommen auch zwei Jahre TÜV, wenn sie eine LKW Zulassung haben.
    Wieviel Gesicht so ein Ddge hat weiss ich nicht.
    Was aber stimmt:
    Nur PKW bekommen bei der Erstzulassung als Neuwagen drei Jahre TÜV und erst danach zwei; LKW bekommen direkt nur zwei Jahre wie alle anderen Fahrzeugklassen auch.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Ich geb noch nicht auf... :lol:
    Vielleicht habe ich ein winziges Detail (in Form einer 6) Fußnote) nicht genügend Beachtung geschenkt.


    Der Reihe nach...


    Ich erlaube mir mal, T4 Wiki zu zitieren:


    Zu beachten bei der Zuordnung ist, dass ein T4 in jeweils beiden Klassen (Fahrzeuge der Klasse M1 oder der Klasse N) zugelassen sein kann. Ein PKW (Gewicht egal) und ein Wohnmobil mit zGG unter 2,8t zählen hierbei zur Klasse der Personenkraftwagen M1 (dies ist in den neuen Fahrzeugpapieren unter 14.1 an der Schlüsselnummer 04XX zu erkennen. XX entspricht hierbei der Emissionsschlüsselnummer). Ein LKW und ein Wohnmobil über 2,8t zählen hierbei zur Klasse der Nutzfahrzeuge N (dies ist in den neuen Fahrzeugpapieren unter 14.1 an der Schlüsselnummer 06YY zu erkennen. YY entspricht hierbei der Emissionsschlüsselnummer) XX und YY sind nicht gleich, somit wird aus 0451 nicht 0651, sondern 0654.


    Dieselfahrzeuge können zu Verbesserung der Schadstoffklasse mit einem sogenannten Partikelminderungssystem (PMS) nachgerüstet werden. Abhängig von dessen Wirksamkeit ist das PMS wiederum in unterschiedliche Stufen (PM 1 bis 4) eingestuft.


    So viel zu dem Teil.
    Klar- mein T4 mit der Eintragung SO KFZ WOHNM UEBER 2,8 T hat ist folglich und zu recht Nutzfahrzeug N und mit 06YY (0633) geschlüsselt. Alles i.O. und rechtens.


    Zum zweiten Teil des Zitats- vonwegen Partikelminderungssystem usw. Jepp- hab ich... und auch dieses PMS ist, nach Schlüsselnummer richtig (mit PMK1) zugeordnet und eingetragen.


    Auch folgende Regelung ist ja fast jedem bekannt:


    Auf Grund einer Ausnahmeregelung des Bundesverkehrsministeriums erhält ein PKW mit der Schlüsselnummer 0427, der Klartextangabe für die Abgasnorm 96/69/EG I, einem Partikelminderungssystem der Stufe PM1 und einem zGG über 2500 kg die grüne Feinstaubplakette


    In meinem "Fahrzeugschein" steht ja die Abgasnorm 96/69/EG I


    Aber- das hatten wir ja schon alles.
    Ok- wie genau man den "wichtigen", unterstrichenen und die "fetten" Teile aus dem Zitat nehmen kann, weiß ich nicht.
    Ich deute das jetzt aber so, das, wenn ich meinen T4 wieder auf BIS 2,8 T ablasten lasse, ich eben genau da hin komme, wo ich hin will.


    Jetzt knüpfe ich an das Ende des Freds hier an, in dem Rufe laut wurden, das ich ja aus nem LKW kein PKW machen kann.... Und jetzt kommt "meine" Fußnote aus der Typgenehmigung. Da steht:
    Fahrzeugtyp (und n klitzekleine Fußnote 6)
    In der Spalte darunter: 70X02A (H325). Das steht auch in meinen Papieren. Motortyp: AJT (hab ich)
    Die Fußnote 6) bedeutet:
    Zitat: Auch *SO. KFZ Wohnmobil bis zu einem zGG von 3,5 T, die auf Grundlage dieser Basisfahrzeuge nach §21 StVZO zugelassen sind und alle im Verwendungsbereichgenannten Einschränkungen (Spalte 6-10) einhalten.


    Aha... die Eintragung SO KFZ WOHNM habe ich und das Basisfahrzeug ist wie angegeben- 70X02A/ H325 / AJT


    Vielleicht sollte ich die PKW-Sache einfach vergessen... denn wenn ich T4 Wiki glauben darf, gehören ja auch Womos bis 2,8 T zur Klasse M1 und werden mit 04XX geschlüsselt.
    Die Eintragung SO KFZ WOMO ist in Ziffer 5 eingetragen.
    Das Womo ist auf Basis, wie in der Tpygenehmigung angegeben.
    Der erforderliche RPF ist verbaut, festgestellt und eingetragen.


    Laste ich jetzt also auf 2795 Kg ab, habe ich ein SO KFZ WOHNM BIS 2,8 T (und nicht PKW bis 2,8 T). Das würde bedeuten, das ich, auf die 04XX kommen muss.
    Der Rest ist bekannt- 96/69/EG I in Verbindung mit 0427 macht mit meinem RPF: PM1 (oder wohl auch M1 genannt). Lt Typgenehmigung: GRÜN


    Gruß
    Mike

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten


  • Genau DAS meine ich die ganze Zeit. :ok:


    Es ist nun das "Problem" des TÜVers wie er das hinkriegt.
    Aber um die 04xx kommt er nicht herum.
    Bleibt nur zu hoffen, dass er die xx als 27 erkennt.
    Denn einen anderen Emissionsschlüssel als 0633 und 0427 gab es für den AJT-Motor (dieser Baujahre) nicht.
    Zumindest nicht bei Ausrüstung mit normalem 5-Gang- Schaltgetriebe.


    Im Zweifelsfall mal woanders hin fahren.


  • Genau DAS meine ich die ganze Zeit. :ok:


    Es ist nun das "Problem" des TÜVers wie er das hinkriegt.
    Aber um die 04xx kommt er nicht herum.
    Bleibt nur zu hoffen, dass er die xx als 27 erkennt.
    Denn einen anderen Emissionsschlüssel als 0633 und 0427 gab es für den AJT-Motor (dieser Baujahre) nicht.
    [/quote]


    Naja- in meiner Typgenehmigung sind bei AJT folgende Möglichkeiten aufgelistet:
    - 0633
    - 0427
    - 0644
    - 0449
    - 0654
    - 0451


    wobei nur 27, 49 und 51 PM1 ergeben.
    Ich hatte eben noch was gelesen von 0451- bei nem T4. Das soll aber nicht mein Problem sein.


    Ich denke, ablasten auf 2795 Kg. Dann ist`s ein Wohnmobil bis 2,8 T. Und auf der VW Nutzfahrzeugseite wird der TÜV Nord zitiert und zwar so, das PKW und Womos BIS 2,8 T bei der Zuteilung von Plaketten als M1 einzustufen sind.
    Womos und andere SO KFZ ÜBER 2,8 T in Klasse N (Nutzfahrzeug).


    Laut HP TÜV wird der RPF geprüft und eingetragen und mit den Papieren muss man zur Zulassungsstelle- DIE teilen einem dann die entsprechende Schlüsselnummer zu, tragen die ein und informieren das FA.
    Da mein RPF ja (wegen ÜBER 2,8 T) schon mit PMK1 eingetragen ist, müsste sich diese dann, bei SO KFZ WOMO BIS 2,8 T automatisch in PM1 ändern (zusammen mit der Schlüsselnummer).


    Praktisch müsste die Eintragung NACH DEM ABLASTEN so aussehen:
    SO KFZ WOHNM BIS 2,8 T


    Und selbst wenn sich da noch jemand quer stellt.... In der Typgenehmigung steht... auch für Womos, die auf Basis des 70X02A... AJT... 65 KW / 88 PS


    Ich werd`noch bekloppt..... :woohoo:

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten


  • Die 0654 korreliert mit der 0451 und wurde für den AJT ab Baujahr 2000 vergeben.
    Die 0633 korreliert mit der 0427 und wurde für den AJT vor Baujahr 2000 vergeben.


    Welche AJT mit 0644 oder 0449 rumfahren, weiss ich nicht.

  • In der Typgenehmigung des RPF steht:


    Baujahr von / bis


    08.98/-


    Ok- das mag einfach die MÖGLICHEN Baujahre beschreiben für die der RPF überhaupt zulässig ist.... Was nun seitens der Zulassungsstelle ,oder so gemacht wird, weiß ich nicht.


    Gruß
    Mike

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten

  • Langer Rede kurzer Sinn:


    Du hast recht.
    Ablasten unter 2.8t und das "Sonstige Kraftfahrzeug Wohnmobil" bekommt die Schlüsselnummer 04yy .
    Also mit dem PM1 die grüne Plakette.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Fridi ()

  • Um das Thema jetzt zu beenden:


    T ist auf 2799 Kg ABGELASTET (Womo BIS 2,8T) , auf 0427 UMGESCHLÜSSELT, PM1 EINGETRAGEN und


    SOWAS VON GRÜN!!!!!!!


    Ging über TÜV NORD in Delmenhorst über HAUPTSTELLE in HANNOVER und da zu nem Mokel, der für Emissionsschutz zuständig ist. Also sowas von amtlich!


    DANKE AN ALLE die mich "aufgeklärt" haben (ohne das Wissen, würde ich nächste Woche wohl noch telefonieren und fragen)!


    Gruß
    Mike

    2,5 TDI, 5 Zylinder, 65KW/88PS AJT, 5 Gang Schaltgetriebe, Ez: 2/99, langer Radstand, KM-Stand (03/13): 200.000, So KFZ Womo (2799 KG), RPF: OM-PMS06, GRÜN, Klimaautomatik, ABS, AHK, el. verstellbarer Fahrersitz mit Lendenwirbelstütze, Tempomat, 2te Batterie, 8x18 ET35 Rondell Alus, 245/40-ZR18 Reifen, 35er Technix Federn hinten