Felgen eintragen oder nicht?

  • Moin,


    ich bin nach Internet-Recherche nicht wirklich schlauer; glaube aber, dass die Antwort auf die Frage unten 2x nein ist. Aber zur Sicherheit nachgefragt ;)


    Ich habe für den neuen Zweitwagen Alu-Kompletträder gekauft, die hoffentlich morgen ankommen. Verfügbar ist über den Händler (derzeit) nur ein
    Gutachten yxz zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022.
    Die ABE 48022 habe ich bislang nicht gefunden und ich weiß nicht, ob sie Teil der Lieferung sein wird. Vermutlich wohl nicht.


    Der Zeitwagen ist im o.a. Gutachten mit der richtigen Reifengröße und der korrekten Betriebserlaubnis-Nr. aufgeführt und es gibt keine "Auflagen zu Reifen". In den Kfz-Papieren sind identische Felgen-/Reifendaten eingetragen.


    Müssen die (angebauten) Räder durch den TÜV begutachtet und später in die Papiere eingetragen werden?



    Danke und

  • Hallo,



    die ABE müsste mit den Reifen mitgeliefert werden,wenn wieder erwarten nicht, kann dir jeder
    Tüv-Prüfer über die ABE Nummer diese heraussuchen und ausdrucken.
    Brauchst die ABE ja sowieso,spätestens bei der Hauptuntersuchung.


    mfg Carsten



  • Du meinst bestimmt die KBA Nummer und nicht ABE
    Die KBA Nummer steht auf den Felgen und wenn keine ABE vorhanden ist, bekommt man die Unterlagen auch vom Bundeskraftfahrzeugamt in Flensburg. Ich meine sogar um sonst.


    Gruß Winni

    Man darf ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. (Walter Röhrl)

  • Moin,


    die Felgen müssen nicht beim TÜV vorgeführt und in die Papiere eingetragen werden.
    Die 'Grund-ABE' mit dem erwähnten Nachtragsgutachten reicht aus und muss ständig mitgeführt werden. Grund: es enthält keine zutreffenden Auflagen, die einen TÜV-Vorstellung erforderlich machen würden.