TÜV-Hinweis: "Zusatzluftheizung - Wärmetauscher 10 Jahre". Und nun???

  • Im Alter von 10 Jahren hat unser Schätzchen(California Exclusive) heute abermals den Segen des TÜV erhalten. So weit so gut! Aber es steht folgender Hinweis auf dem Prüfbericht: "Zusatzluftheizung - Wärmetauscher 10 Jahre". Wir haben schon davon gehört, dass der Wärmetauscher der Standheizung wohl - ähnlich wie die Schläuche der Gasanlage - nach 10 Jahren ausgetauscht werden muss. Wir ahnen aber Schlimmes. So wie VW die passenden Gasschläuche (Sonderanfertigung Westfalia) nicht mehr vorrätig hat (aber noch die Teilenummer :evil: ) vermuten wir hier dasselbe Problem - kein Wärmetauscher mehr für eine 10 Jahre alte Standheizung.


    [ul]
    [li]Hatte schon jemand dasselbe Problem? [/li]
    [li]Wie hat er/sie es gelöst?[/li]
    [li]Wurde den TÜV-Hinweis geflissentlich ignoriert? Wie lange?[/li]
    [li]Wenn nicht, wie findet man heraus, um welchen Hersteller und welches Modell es sich bei der Standheizung handelt?[/li]
    [li]Ist vielleicht wegen dieser starren Regelung (da unser CE ein Sommer-Auto ist, lief die Heizung sehr, sehr selten) eine komplett neue Standheizung erforderlich? :wall: [/li]


    [/ul]


    Bitte nur gute Nachrichten :ohmy:
    Wir benötigen unser Geld noch für die bevorstehende Reise(-kasse)...


    Pontis

    T4 California: Schlafen, wenn man müde ist. Bleiben, wo es schön ist. Weiterziehen, wenn es Zeit ist.

  • Hallo Friedrich
    Ich würde sagen: nochmal Glück gehabt.
    Viele Prüfer verweigern die Plakette bei alten Wärmetauschern. Hier hat sich der Prüfer wohl mit dem Vermerk schadlos halten wollen. Von vielen Forenmitgliedern wird bei nicht erteilen der Plakette das Wechseln der Prüfstelle empfohlen, bis diese dann erteilt wird.
    Und wo wir gerade beim Empfehlen sind, ein co-Warngerat für alle Fälle wäre auch nicht schlecht, damit man bei laufender Standheizung morgens wieder wach wird
    Gruß Bernd

  • Hallo,


    unser Bus ist inzwischen fast 15 Jahre alt und bisher hatte der TÜV bzgl. des Wärmetauschers bzw. Standheizung keine Beanstandung. Ich habe beim letzten Mal nur den Hinweis erhalten, die Standheizung mal überprüfen zulassen (z. B. bei Bosch).


    Bei Recherchen im Internet ist mir allerdings anliegendes Fax der Firma Eberspächer in die Hände geraten, in an alle Vertreibspartner von Eberspächer gesendet wurde:


    Ein Auswechseln des Wäremtauschers ist lt. EG-Heitgeräterichtlinie 2001/56/EG nicht vorgeschrieben, aber Eberspächer empfiehlt den Wechsel nach 10 Jahren aus Sicherheitsgründen.


    Gruß Martin:)



    [attachment]C:\fakepath\Wärmetauscher.pdf[/attachment]


    Da das Hochladen des pdf-Fioles bei mir nicht funktioniert hat, hier der Link:


    http://www.motor-talk.de/forum…lc-erneuern-t3745560.html


    Ungefähr in der Mitte des Beitrags ist der Verweis auf den Artikel.


  • Ein Auswechseln des Wäremtauschers ist lt. EG-Heitgeräterichtlinie 2001/56/EG nicht vorgeschrieben, aber Eberspächer empfiehlt den Wechsel nach 10 Jahren aus Sicherheitsgründen.


    Das Wichtige steht hier jetzt nicht dabei: Diese Regelung gilt nur für Luftheizungen mit E-Zulassung. Hat die Heizung eine nationale Zulassung ("Prüfschlange"), gilt weiterhin die alte 10-Jahre-Regel.


    Ahoi
    Pom