Wohnmobilzulassung leicht gemacht??

  • Hi Nachdem ich nun einen Neuzugang im Fuhrpark habe, habe ich nun wieder folgendes Problem:


    Multivan ohne Hubdach.


    Will unbedingt WOMO Versicherung und habe deshalb erneut recherchiert.Dabei bin ich auf folgendes gestoßen:


    http://www.adac.de/infotestrat…=34433&SourcePageId=49382


    Gemäß der Rahmenrichtlinie für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ wird der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wie folgt definiert: Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:a) Tisch und Sitzgelegenheitenb) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen könnenc) Kochmöglichkeitd) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein.Ich bin mal vorsichtig fröhlich, da für mich die Sache soweit klar ist. Kocher rein, festschrauben, als Wohnmobil zulassen und freuen Da hat sich wohl was Ende 2013 geändert.Wer kann mir hierzu nähere Infos geben?

  • Hi Nachdem ich nun einen Neuzugang im Fuhrpark habe, habe ich nun wieder folgendes Problem:


    Multivan ohne Hubdach.
    .......
    festschrauben, als Wohnmobil zulassen und freuen Da hat sich wohl was Ende 2013 geändert.Wer kann mir hierzu nähere Infos geben?


    Hej Deniz,


    Die Änderung fand schon im letzten Quartal 2012 statt .....


    Schön, für dich, du brauchst tatsächlich nur den Kocher festmachen bei nem Multivan.
    Viel Spass mit dem Auto!

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Danke :thumbup:
    Hatte bis vorgestern noch einen T3, den ich im November 2012 zum Wohnmobil umgebaut hatte. Da war Stehhöhe Küche usw Pflicht...
    Super ich freu mich. Wissen die TÜVLER das auch? Oder muss ich mir da was ausdrucken?

  • Danke :thumbup:
    Hatte bis vorgestern noch einen T3, den ich im November 2012 zum Wohnmobil umgebaut hatte. Da war Stehhöhe Küche usw Pflicht...
    Super ich freu mich. Wissen die TÜVLER das auch? Oder muss ich mir da was ausdrucken?


    Hej Deniz,



    das war auch vorher keine Frage des TÜV, sondern nur des Finanzamtes.


    Zur Wohnmobilzulassung (und der entsprechenden Versicherung) genügten die oben genannten Kriterien auch vorher schon.
    Und alle die ihr Wohnmobil so eingetragen hatten und die letzen Jahre PKW Steuern bezahlen mussten wurden vom Finanzamt mit der Änderung automatisch umgestuft und bekamen das zu viel gezahlte Geld zurück oder für die Zukunft angerechnet.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo in die Runde,
    ich frag jetzt einfach noch mal nach, weil ich T4-Neuling bin, der ebenfalls seinen Multivan Generation (wegen geringerer Versicherungskosten) als WoMo zulassen möchte.
    Der T4 lief beim Vorbesitzer als Pkw und ist seit dem Kauf derzeit abgemeldet - wird am Mittwoch überführt und dann geht's los mit dem kleinen "Umbau" = ein Einzelsitz raus und Küchenmodul an die Stelle montiert + hinten links schmales Seitenregal rein.
    Was wäre dann der nächste Schritt, bzw. Schritte?
    Muss ich das erst beim TÜV vorführen, die mir dann den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen/eintragen?
    Oder direkt zu Kfz-Zulassungsstelle - dort sagen "hallöchen, den hier hätte ich gerne als WoMo angemeldet"?
    Ich hab schon Ewigkeiten nichts mehr in der Richtung gemacht - deshalb die Schritt-für Schritt-Nachfrage.

  • Muss ich das erst beim TÜV vorführen, die mir dann den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen/eintragen?


    Ja genau.
    Wenn der TÜV dir den Wohnmobilstatus bestätigt hat, mußt du anschließend zur Zulassungsstelle. Da werden dann die Daten geändert und du bekommst einen neuen Fahrzeugschein.


    Allerdings nur Küchenblock reicht nicht für Wohnmobil.
    Lese hier:
    http://www.dekra.de/de/1479

  • Hallo in dieser Runde,


    um wieviel ermäßigt sich denn die KFZ Steuer bei einer Umrüstung von einem T4 Multivan auf ein Wohnmobil?


    Macht es wirklich Sinn umzurüsten?


    Gruß, Wolfgang

    :) Wer später bremst ist länger schnell!

  • transarena : Das gilt nicht für den TÜV sondern nur DEKRA.
    der Tüv hat andere Richtlinien:


    Wohnlicher Charakter, Gardinen
    Schlafmöglichkeit
    Tisch
    Staufacher
    Fest installierte Kochgelegenheit (hier wirds kritisch)

  • eine Kochgelegenheit habe ich mir aus dem B2B Sitzgestell und einem einfachen Kartuschenkocher realisiert. Das ganze fest verschraubt hinter dem Fahrersitz und gut. Der Prüfer hats kopfschüttelnd eingetragen. Es gibt keine genaue Definition von Kochgelegenheit. Auch eine Mikrowelle wäre laut Aussage des Prüfers möglich, sofern am CP mittels Aussensteckdose versorgt...

  • Ich entschuldige mich schonmal, dass ich so blöd frage, aber ich kann die Sache irgendwie nicht glauben. Ich habe einen T4 Syncro Multivan, der im Moment als normaler PKW eingetragen ist.. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich nur einen Kocher fest installieren muss und ihn als WoMo umtragen lassen kann? Ohne Stehhöhe? Würde mich nähmlich sehr über eine kleine Steuerersparnis freuen!! (Im Moment über 600€) Danke schomal!


    Grüße Raphi

  • Hallo! Bin gerade ganz frisch dazugestoßen, wir haben unseren T4 mit PKW-Zulassung seit 1995 und in 2010 mit einem oxi-kat von oberland nachgerüstet - dann gelbe Plakette.
    Bekommt man beim umswitchen auf WoMo irgendwie eine grüne Plakette?
    Für den AAB soll es zwar wohl aus Italien einen sauteuren Partikelfilter geben - lohnt sich wohl nicht.
    Weiß da wer was?
    Gute Nacht!

  • Ich entschuldige mich schonmal, dass ich so blöd frage, aber ich kann die Sache irgendwie nicht glauben. Ich habe einen T4 Syncro Multivan, der im Moment als normaler PKW eingetragen ist.. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich nur einen Kocher fest installieren muss und ihn als WoMo umtragen lassen kann? Ohne Stehhöhe? Würde mich nähmlich sehr über eine kleine Steuerersparnis freuen!! (Im Moment über 600€) Danke schomal!


    Grüße Raphi


    Hallo bin auch Neu...
    Betr. Stehhöhe. .nein brauch man nicht mehr....
    OXIKAT von 817 € auf 378 €..Steuern,was die "Auflastung in Verbindung mit WoMo bringt,....bin ich noch in Verhandlung mit VW u Vers. u mit dem Zollamt"!
    Ob sich es finanziell lohnt...
    Lg

  • Wenn Womo ....
    Dann sind das nur 10 Euro Unterschied. (Steuer)


    das heisst: Aufgelastet 10€ mehr als ohne Auflastung :(

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo Allerseits,
    das ist ein interessantes Thema, da ich meinen Transporter ja auch selbst ausgebaut habe.
    Stehhöhe habe ich keine, aber die braucht man ja nicht mehr,
    Schlafen, sitzen, verstauen und kochen können wir alles.


    Meine Frage ist aber die: Ich habe einen zwei-Brenner Kocher von Campingaz (die blauen dinger aus Blech) auf die "Arbeitsplatte" neben dem Waschbecken festgeschraubt und im Schrank darunter habe ich eine 12kg Gasflasche. WENN ich jetzt auf WoMo zulassen wöllte, muss ich dann eine Gasprüfung machen? Momentan (laut TüV) transportiere ich lediglich gesicherte Gasflaschen, da ich das Gas immer vom Kocher trenne wenn wir fahren.


    Also --> Gasprüfung notwendig oder nicht ist hier die Frage.


    Grüße,
    Heinz