Hi Nachdem ich nun einen Neuzugang im Fuhrpark habe, habe ich nun wieder folgendes Problem:
Multivan ohne Hubdach.
Will unbedingt WOMO Versicherung und habe deshalb erneut recherchiert.Dabei bin ich auf folgendes gestoßen:
http://www.adac.de/infotestrat…=34433&SourcePageId=49382
Gemäß der Rahmenrichtlinie für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ wird der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wie folgt definiert: Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:a) Tisch und Sitzgelegenheitenb) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen könnenc) Kochmöglichkeitd) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein.Ich bin mal vorsichtig fröhlich, da für mich die Sache soweit klar ist. Kocher rein, festschrauben, als Wohnmobil zulassen und freuen Da hat sich wohl was Ende 2013 geändert.Wer kann mir hierzu nähere Infos geben?