Hallo,
ich habe bei meinem neuen Pfadfinderbus (Bj 2000, Benziner 116 PS) eine erhöhte Anhängelast von 2.500 kg bei max.8% Steigung eingetragen bekommen. Schon vorher stand ohne Steigungsbegrenzung 2.000 kg in den Papieren. Aber grundsätzlich steht die Beschränkung "Gesamtzuggewicht max. 4.500 kg" dabei.
Heißt dann ja rechnerisch, wenn ich meine 2,5to Anhängelast ausreizen will, muss der T4 ziemlich leer bleiben.
Was steht da für ein Sinn dahinter?
Und gibt es eine Möglichkeit, ein Gesamtzuggewicht das die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Auto und Hänger ist legal fahren zu können?