Frage zu Anhängelast und Gesamtzuggewicht 4.500 kg

  • Hallo,
    ich habe bei meinem neuen Pfadfinderbus (Bj 2000, Benziner 116 PS) eine erhöhte Anhängelast von 2.500 kg bei max.8% Steigung eingetragen bekommen. Schon vorher stand ohne Steigungsbegrenzung 2.000 kg in den Papieren. Aber grundsätzlich steht die Beschränkung "Gesamtzuggewicht max. 4.500 kg" dabei.
    Heißt dann ja rechnerisch, wenn ich meine 2,5to Anhängelast ausreizen will, muss der T4 ziemlich leer bleiben.


    Was steht da für ein Sinn dahinter?
    Und gibt es eine Möglichkeit, ein Gesamtzuggewicht das die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Auto und Hänger ist legal fahren zu können?

    Familienkutsche: Ex-Polizeibus Rosenheim (grün), Benzin 2,5l APL 85 kW / 116 PS, 5Gang, Schiebetür li+re, AHK, LPG, EZ 08/1999 (MJ 2000), aktuell 300Tkm

  • Hi,


    beim T4 bekommst Du max. 5.000kg Gesamtzuggewicht eingetragen. ABER nur bei passendem Motor und Bremsen. Mehr geht nicht.


    Gurß, Uwe

    Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98


  • Was steht da für ein Sinn dahinter?
    Und gibt es eine Möglichkeit, ein Gesamtzuggewicht das die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Auto und Hänger ist legal fahren zu können?


    Hallo, der Sinn besteht in erster Linie darin, dass bei Überschreitung des Zuggesamtgewichts nicht mehr sichergestellt ist, dass der Zug an der gegebenen Steigung wiederholt angefahren werden kann (z.B. Stausituation auf Bergstrecke). Legal fahren darfst du 2500kg Anhängelast bei 2000kg tatsächlichem Fahrzeuggewicht, es gibt keine Vorschrift welche fordert, dass das Zugfahrzeug schwerer als der Anhänger sein muss. Einwandfrei funktionierende (Anhänger-)Bremsen vorausgesetzt stellt das auch überhaupt kein fahrdynamisches Problem dar.

  • quote='Homer','http://vwbuswelt.de/index.php/Thread/2697263-Frage-zu-Anhängelast-und-Gesamtzuggewicht-4-500-kg/?postID=2700148#post2700148']


    Was steht da für ein Sinn dahinter?
    Und gibt es eine Möglichkeit, ein Gesamtzuggewicht das die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Auto und Hänger ist legal fahren zu können?


    Hallo, der Sinn besteht in erster Linie darin, dass bei Überschreitung des Zuggesamtgewichts nicht mehr sichergestellt ist, dass der Zug an der gegebenen Steigung wiederholt angefahren werden kann (z.B. Stausituation auf Bergstrecke). Legal fahren darfst du 2500kg Anhängelast bei 2000kg tatsächlichem Fahrzeuggewicht, es gibt keine Vorschrift welche fordert, dass das Zugfahrzeug schwerer als der Anhänger sein muss. Einwandfrei funktionierende (Anhänger-)Bremsen vorausgesetzt stellt das auch überhaupt kein fahrdynamisches Problem dar.[/quote]


    Hmm - natürlich geht man immer von einwandfrei funktionierender Technik aus.
    Es ist aber durchaus sinnvoll nicht ein leeres oder leichtgewichtiges Zugfahrzeug mit einem schweren im zulässigen Gewicht befindlichen Hänger auf die Strasse zu bringen.


    Das ist nicht nur eine Frage der Bremsen sondern der Stabilität insgesamt.


    Es ist sehr schwer mit einem leichten Zugfahrzeug einen grossen schweren Hänger fahrstabil in Grenzsituationen zu halten.
    Ich habe das selbst erlebt!


    Ein schwerer Hänger auf abschüssiger feuchter Fahrbahn, leeres Zugfahrzeug und dann Seitenwind und ein mich abdrängender LKW.
    Ich habe gebremst, das war kein Problem und dann :ist der Hänger ins Schlingern gekommen.
    Ich möchte es nicht noch einmal erleben, dass das Ding da hinten macht was es will und schliesslich den ganzen Zug um 180° herumreisst und dann kippt und quer auf der Autobahn liegt, das Auto mit dem Heck in der Luft in der Kupplung hängend, der linke vordere Kotflügel unter der rechten Leitplanke ; Standstreifen und rechter Fahrstreifen blockiert und das nachts um drei.


    Hätte ich das Zugfahrzeug ordentlich beladen wie sonst wäre das wohl nicht passiert.
    Aber ich wollte ja nur mit dem Wohnwagen in die Werkstatt und nicht in den Urlaub...... weil die Heizung kaputt war.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • @Fridi : Ein wenig Erfahrung und fahrdynamisches Verständnis sollte schon vorliegen, wenn man mit Zugfahrzeug und schwerem Hänger unterwegs ist. Wer ein fahrdynamisches Verhalten wie bei einem ESP-PKW erwartet sollte das Ganze von vorne herein besser bleiben lassen. Von einem LKW-Hängerzug erwartet man ja schließlich auch nicht, dass er unter allen widrigen Umständen fahrstabil bleibt. Übrigens, ein als Zugmaschine(hier wären 120PS nötig) oder beliebiger LOF zugelassener 3,5to Unimog darf 36,5to ziehen, und kann das auch, Kompetenz des Fahrers vorausgesetzt.

  • Hallo Homer,
    woraus schließt Du, dass er nicht genügend Erfahrung oder fahrdynamisches Verständnis hätte? Das zu unterstellen, weil ein Hänger ins Schlingern gekommen ist, finde ich deftig. Der Vergleich zum LKW-Zug oder Unimog passt auch nicht ganz - oder gibt es Dein fahrdynamisches Verständnis her, dass Auflaufbremse und Druckluftbremse gleichgestellt werden? ;)


    Genau aus dem ungünstigen Verhältnis bei zu leichtem Zugfahrzeug und schwerem Hänger fand ich die Gesamtzugbegrenzung auf 4,5to merkwürdig. Aber Anfahren am Berg, gut, das ist unglücklich wenn das mal nicht mehr geht.

    Familienkutsche: Ex-Polizeibus Rosenheim (grün), Benzin 2,5l APL 85 kW / 116 PS, 5Gang, Schiebetür li+re, AHK, LPG, EZ 08/1999 (MJ 2000), aktuell 300Tkm

  • @Fridi : Ein wenig Erfahrung und fahrdynamisches Verständnis sollte schon vorliegen, wenn man mit Zugfahrzeug und schwerem Hänger unterwegs ist. Wer ein fahrdynamisches Verhalten wie bei einem ESP-PKW erwartet sollte das Ganze von vorne herein besser bleiben lassen. Von einem LKW-Hängerzug erwartet man ja schließlich auch nicht, dass er unter allen widrigen Umständen fahrstabil bleibt. Übrigens, ein als Zugmaschine(hier wären 120PS nötig) oder beliebiger LOF zugelassener 3,5to Unimog darf 36,5to ziehen, und kann das auch, Kompetenz des Fahrers vorausgesetzt.


    "ESP? Was ist das denn?" hätte mich die Polizei sicher gefragt Anfang der 80er als das passiert ist.
    Das Fahrzeug war ein Saab 99 Baujahr 1977 mit Leergewicht von ca. 1160 kg und der Hänger, auch leer, hat ca 1200 kg, ein Polar 570 aus Baujahr 1979.
    Ein super gut auf der Strasse liegender Doppelachser mir gekoppelten Achsen.
    Das beste was es gibt als Hängerfahrwerk.
    Noch heute stehen die TÜV Prüfer staunend unter der Kiste .... denn er hat den Unfall fast unbeschädigt überlebt.
    Lediglich ein paar Druckstellen von den Riemen des Aufrichtekranes sind geblieben und ein zerkratztes Seitenfenster.
    Fast hätte ich ihn ja zum stehen bekommen.
    Da fehlte nicht mehr viel, nur ein ganz klein wenig eben doch.



    Genau das meinte ich weiter oben.


    Meine alte Dicke mit dem 1X Motor hatte ja nur 44KW also 60 PS da war auch eine Steigungsbegrenzung (10%) angegeben für insgesamt nur 4000 kg Zuggewicht.
    Das reichte mir auch, denn der Polar hat ein zulässiges GG von 1500 kg und der alte Bus - ich glaube 2580 kg warens.


    Und das Anfahren am Berg sollte mit der jetzigen kein Problem sein.
    96KW und Allrad
    ;)

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)