Umschreibung VW T4 Pritsche LKW zu weiß ich nicht wegen WoWa

  • hallo,


    das Problem ist:
    auf was kann ich meine Pritsche "VW T4 Pritsche LKW" Umschreiben,
    wollen damit einen WoWa ziehen und das auch Sonntag´s und Feiertags,
    es soll ein Aufbau auf die Pritsche nicht so hoch höchstens Führerhaus,
    unter anderem mit eine Hunde-Box, 150L Wasser, Solar-Anlage und eine eventuell Satanlage,
    Werkzeug, Kleinzeugs, Tisch und Stühle, Stauraum für so allerlei halt,


    wer kann mir da mal ein Tip geben,


    gruß Joe

    Auf meinen Grabstein soll mal stehn, Guck nicht so doof, würde jetzt auch lieber am Strand liegen !

  • öNach einer Vereinbarung der Bundesländer darf man auch mit einem zugelassenen LKW zu Hobbyzwecken am Wochenende einen Hänger ziehen.
    Ein Wohnwagen gehört da auch dazu, wenn du ihn nicht gerade als Baustellenunterkunft nutzt.
    Da gibt es irgendwo ein offizielles Dokument im Netz.


    Das Problem hatte ich ja mit meiner alten Dicken auch immer.
    Vorher musste ich regelmässig eine Sondergenehmigung bei der Zulassungsstelle beantragen (Kosten 100 DM für zwei Jahre), seitdem war das nicht mehr notwendig.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • ah,
    Danke dann werde ich im Netz mal nach ein Offizieles dingens suchen,
    gruß Joe

    Auf meinen Grabstein soll mal stehn, Guck nicht so doof, würde jetzt auch lieber am Strand liegen !

  • gefunden hier in Wikipedia:



    Zitat":
    "Behördliche Ausnahmen[Bearbeiten]Folgende Teile dieses Absatzes scheinen seit 2008 nicht mehr aktuell zu sein: Wenn die Vereinheitlichung seit 2007 angestrebt wird, sollten sich fast 5 Jahre später Ergebnisse dazu finden. --Flominator 22:14, 10. Jul. 2012 (CEST)
    Bitte hilf mit, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.


    Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.


    Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]


    Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
    Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
    Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
    selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
    Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
    Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden."

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • aso, jetzt habe ich auch noch den link zu dem offitziellen Dokument gefunden:


    Ich empfehle den Erlass auszudrucken und im Fahrzeug mitzuführen.


    Ministerium Bauen und verkehr NRW
    siehe Punkt 1.6

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hej Chris,


    der gesetzestext alleine gibt die Erlaubnis eben nicht her.


    "sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren." hinter dem LKW über 7,5 Tonnen bedeutet nämlich: alle anderen LKWs (also auch die unter 7,5 Tonnen) dürfen keinen Anhänger mitführen. Es ist nicht das fahren mit dem Klein LKW verboten, aber das mitführen des Anhängers. Der Anhänger hinter dem LKW unterliegt dem Sonn-und Feiertagsfahrverbot. Zur verantwortung gezogen wird dann natürlich der Fahrer des LKW, der mit dem verbbotenen Hänger unterwegs ist.


    Erst die von kir weiter oben aufgezeigte Verordnung erlaubt zusätzlich (oder uch entgegen dem Wortlaut) unter anderem die berühmten für uns relevanten Dinge: "- Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden."

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Danke für die Info´s,


    hat sich erledigt Pritsche wird verkauft,


    gruß Joe

    Auf meinen Grabstein soll mal stehn, Guck nicht so doof, würde jetzt auch lieber am Strand liegen !