Hey ho,
Habe jetzt in meinem Schrank, der sich im Kofferraum befindet, eine Beleuchtung nachgrüstet.
Die Spannung habe ich von einem Dauerplus abgegriffen und mit einem Schalter außen am Schrank kann ich die Beleuchtung einschalten.
Jetzt meinte ein "Kollege" , dass das gesetzwidrig sei. Grund: Die Beleuchtung darf während der Fahrt nicht einschaltbar sein.....
Frage an euch: Habt ihr so was schon gehört?!?
Bekommt ma da echt stress?
Kann ich mir halt gar net vorstellen, da die von Werk aus die Leuchtstoffröhre über dem Klapptisch ja auch einen Dauerplus hat. Also kann sie während der Fahrt einschalten....