Steuern sparen

  • Hallo, Guten Abend und vielen Dank für die Aufnahme !


    Ich lese schon Anfang des Jahres hin und wieder Themen von euch durch, hoffe somit nützliche Tipps und Anregungen zu bekommen.


    Somit zu meinem ersten Thema, ich weiß ,es wurde schon häufiger durchgekaut , aber ich möchte es gerne in meinem Fall für mein Modell genauer wissen.


    Ich bezahle 656euro Steuern im jahr und möchte unbedingt günstiger kommen. Wie ist das mitm auflasten bei meinem 2,4l aja mit langem Radstand. Ein oxi kat kostet 700 Euro, komm ich aber sowieso nur auf gelb glaube ich? Kommt man mitm Auflasten günstiger weg? Ich habe eine LeerMasse von 2160kg und eine zulässige Gesamtmasse von 2810kg laut Fahrzeugschein .


    Ist er dann nicht schon aufgelastet ? Warum zahle ich dann seit letztem Jahr (Juni, Kauf des T4) über 600euro steuern?



    Ich bedanke mich vielmals im Voraus für kompetente und zahlreiche antworten


    Mit freundlichem Gruß Hauke

  • Moin moin,
    dein AJA müßte nach Euro 1 versteuert sein, mit einem Oxikat sollte Euro 2 drin sein, dann kostet die Steuer noch um 370€ im Jahr.
    Die Auflastung bringt nix, die Grenze liegt bei 2500kg. Wo-Mo Vergünstigung gibt's nur bei min. 1,70m Stehhöhe und Bordküche. Klappdach (California)nachrüsten ist auch nicht ohne
    Dein AJA ist ja mindestens Bj '97, dann gibts schon in 10 Jahren H- Kennzeichen für 190,- Steuern im Jahr. Ist heute allerdings nicht hilfreich
    Gruß,
    Alex

  • Hallo
    Nun ja, der AJA ist ein alter "Schiffsdiesel"
    2810=aufgelastet. = Schlüsselnummer 06xx
    Unter 2800 = Schlüsselnummer 04xx


    Welche Schlüsselnummern hast denn du (Zu 14.1)
    Welchen Abgasschlüssel hat du ?


    Steuern senken wird wohl nur als Zulassungsart LKW gehen (2/3-Sitzer)

  • Moin moin,
    dein AJA müßte nach Euro 1 versteuert sein, mit einem Oxikat sollte Euro 2 drin sein, dann kostet die Steuer noch um 370€ im Jahr.
    Die Auflastung bringt nix, die Grenze liegt bei 2500kg. Wo-Mo Vergünstigung gibt's nur bei min. 1,70m Stehhöhe und Bordküche. Klappdach (California)nachrüsten ist auch nicht ohne
    Dein AJA ist ja mindestens Bj '97, dann gibts schon in 10 Jahren H- Kennzeichen für 190,- Steuern im Jahr. Ist heute allerdings nicht hilfreich
    Gruß,
    Alex


    Lieber Alex
    Erzähle hier nicht so einen Mist.
    Das mit der Stehhöhe ist seit Jahren Vergangenheit. - Die ist nicht mehr erforderlich !


    Zitat

    Die Mindesthöhe an der Spüle
    musste bis Ende 2013 1,70 Meter betragen. Ab dem Jahr 2014 wurde diese
    Regelung etwas gelockert: die Stehhöhe spielt nun wohl keine Rolle mehr
    für eine Zulassung als Wohnmobil.


    http://www.wildcamper.de/wohnmobilausbau/tuev-dekra

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    2 Mal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Hi Dieter,
    Mist erzählen ist natürlich nicht meine Absicht, aber ich hatte diese Woche erst zwei Termine beim TÜV wegen eines Umbaus und da war Stehhöhe ein Kriterium. Nächste Woche muß ich da nochmal hin und werde nachfragen. Wenn Du Recht hast, dann hier schonmal Danke für den Hinweis.
    Gruß,
    Alex

  • https://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm[/url]
    https://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm


    http://www.dekra.de/de/wohnmobilhttps://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm



    [url='http://vwbuswelt.de/index.php/Thread/2697191-Wohnmobilzulassung-leicht-gemacht/?postID=2710827#post2710827']Wohnmobilzulassung leicht gemacht??



    https://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm

    Zitat

    sogenannte Stehhöhenforderung, wonach
    Wohnmobile ohne diese dort genannte Stehhöhe von 1,70 m, unabhängig
    von der Fahrzeugart als PKW zu besteuern waren.
    Diese Forderung, die auf § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) beruhte,
    wurde bereits mit Wirkung vom 12.12.2012 wieder aufgehoben.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    3 Mal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Danke für den Link.
    Interesant ist, das eigentlich alles gestrichen wurde, auch die Kriterien für LKW-Zulassungen. Werde den Ausdruck zum TÜV mitnehmen.


    Alles im Ermessen des Prüfers.... Der eine will es ....der andere nicht.
    Jedenfalls ist die Stehhöhe fürs Finanzamt (Zoll) kein Kriterium mehr.
    Die gehen nach der Zulassungsart. Wenn es ein eingetragenes Wohnmobil ist, wird es auch so versteuert.- Stehhöhe egal.
    Das ist Fakt.

  • Vorschrift ist immer noch Stauraum, Bett und ein "wohnlicher Charakter".

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Vorschrift ist immer noch Stauraum, Bett und ein "wohnlicher Charakter".


    Genau. Außerdem noch Tisch und Kochstelle. Alles als Festeinbau. Ist ja in dem Link zur DEKRA gut beschrieben.
    Stehhöhe ist egal.
    Mein Multivan ohne Aufstelldach ist auch als WoMo angemeldet.
    Spart übrigens nicht nur Steuern, sondern auch Versicherung. Ich zahle knapp 300,- Haftpflicht im Jahr. Als PKW angemeldet wären es fast 700,- gewesen (zumindest bei meiner Versicherung, Continentale).


    Gruß Locutus

  • Hallo Freunde, die Geschichte mit der Womo zulassung hört sich nicht schlecht an.


    Dieter meine schlüsselnummer lautet 0653, wo finde ich die Abgasnummer?


    Also einen normalen kat habe ich verbaut, und die rote plakette (euro2) klebt in der Windschutzscheibe.

  • Zu der Womo zulassung, würde man ärger bekommen wenn man hin und wieder oder zum Beispiel im winter die einbauten wieder Ausbaut , die hintere sitz Bank montiert hat und angehalten Wird?


    Dann ist die Nutzung bestimmt begrenzt Oder? Wie beim h kennzeichen

  • Hallo Freunde, die Geschichte mit der Womo zulassung hört sich nicht schlecht an.


    Dieter meine schlüsselnummer lautet 0653, wo finde ich die Abgasnummer?


    Also einen normalen kat habe ich verbaut, und die rote plakette (euro2) klebt in der Windschutzscheibe.


    Da muss irgendwo stehen (1) 93/59/EWG III oder so ähnlich....
    0653 ist Rote Plakette.
    Wenn du ablastest (10Kg) würdest du 0429 bekommen....das würde aber an den KFZ-Steuern kaum was ändern.
    Dann wärest du bei 683€
    Es ist einfach Fakt, das die alten Diesel BLUTEN müssen.
    schaue hier:
    https://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw.php

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Zu der Womo zulassung, würde man ärger bekommen wenn man hin und wieder oder zum Beispiel im winter die einbauten wieder Ausbaut , die hintere sitz Bank montiert hat und angehalten Wird?


    Dann ist die Nutzung bestimmt begrenzt Oder? Wie beim h kennzeichen


    DaS ist dann Steuerhinterziehung!
    Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen?


    Aber die Kochstelle wird mittlerweile wohl auch nicht mehr unbedingt gefordert.
    Man kann schliessslich niemandem vorschreiben, was er/sie isst.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)