• Liebe Community,


    ich bitte euch dringend um Euren Rat:


    Ich habe ein T5 Fahrzeug vor einiger Zeit erworben. Nach nur 50.000 Kilometern wies das Fahrzeug einen Defekt am Partikelfilter auf. Ich habe mir nichts dabei gedacht und es als „Pech“ verbucht.


    Nun, nach 100.000 km, hat das Fahrzeug einen Motorschaden. Ich habe mich an eine ortsansässige VW Werkstatt gewandt. Dieser erklärte mir gegenüber, dass ein Motorschaden ggf. vorkommen kann bei Fahrzeugen dieser Art. Jedenfalls bezahle der VW Konzern idR. die Materialkosten.


    Ich habe also über die Werkstatt das Serviceheft und alle Daten nach Wolfsburg übersenden lassen.


    Zu meiner Überraschung teilte man mir dann mit, dass eine Kulanz / Garantie nicht in Betracht komme, da es sich um ein früheres Test-Fahrzeug von VW handele (Halter war ehemals VW).


    Dies ergäbe sich aus dem Scheckheft.


    Dort befindet sich ein Stempel auf der Seite der ersten Inspektion (von VW AG durchgeführt) mit den Worten


    „Ausschluß der Gewährleistung auf das gesamte Fahrzeug“.


    Kennt jemand von Euch sich damit aus? Kann mir jemand sagen, ob das ein eindeutiger Hinweis auf die besondere Eigenschaft des Fahrzeuges (Testwagen) ist oder wann ein solcher Stempel benutzt wird?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Moin,


    Im TX Board gibt es haufenweise Berichte über 132 kW Motoren, die zwischen 80 tkm und 100 tkm hinüber sind. Stichwort: Korrund. Von daher wohl nichts außergewöhnliches.


    VG,
    Michael

  • Zitat

    „Ausschluß der Gewährleistung auf das gesamte Fahrzeug“.


    Kennt jemand von Euch sich damit aus? Kann mir jemand sagen, ob das ein eindeutiger Hinweis auf die besondere Eigenschaft des Fahrzeuges (Testwagen) ist oder wann ein solcher Stempel benutzt wird?


    Wozu willst du das wissen?
    Aus der Gewährleistung ist das Fahrzeug doch eh raus.
    Die passenden Antworten wurden dir ja schon hier gegeben.
    https://www.motor-talk.de/foru…ung-gekauft-t6171621.html