Sind diese Reifen zulässig?

  • Hallo, habe einen T5 Cali Comfortline EU Import gebraucht gekauft. Jetzt habe ich festegestellt, dass die Reifengröße nicht dem KFZ Schein und dem COC enstspricht.
    Montiert sind: 215 / 65R16 C 102/100 H.
    COC/ Zul. Teil 2: 205 / 65R16 C 103T


    Fragen:
    1. Sind die montierten Reifen evtl. zulässig?
    2. Kann ich das COC/ Zul. Teil 2 auf 215 / 65R16 C 103T ändern lassen? Natürlich mit entsprechenden Reifen, die könnte ich günstig kriegen.


    Vielen Dank!
    Gruß Siegmuel

  • Moin moin,
    seit ein paar Jahren kann man den originalen Papieren in diesem Punkt nicht mehr 100% trauen. An meinem 2014er Caddy sind 17"er eingetragen und 16"er seit Auslieferung montiert( wie bestellt) Am sichersten ist eine Anfrage an VW (Händler/direkt) mit einer Freigabeliste ab Werk (Fahrzeugspezifisch)
    Hab ich mir auch direkt besorgt, ohne Kosten und Probleme.

  • Soweit ich weiß, sind im COC immer ALLE möglichen Reifengrössen aufgeführt.


    Zitat

    Liegt jedoch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor, sind alle
    zulassungsrelevanten Daten vorhanden. So enthält das Papier
    beispielsweise alle Reifendimensionen, die für ein Fahrzeugmodell verwendet werden dürfen. Beim Reifenkauf sind diese Angaben verbindlich.



    Zitat

    seit ein paar Jahren kann man den originalen Papieren in diesem Punkt nicht mehr 100% trauen.


    Das bezieht sich aber auf die Zulassungsbescheinigung, (Brief / Schein) nicht aber auf das COC.

  • Hi,


    vor allem solltest du schauen, ob Reifen und Felgen die Traglastanforderungen erfüllen. Reifen und Felge müssen jeweils die halbe Vorderachslast im Fahrzeugschein abdecken. Etwas Spielraum nach oben ist auch immer gut.
    Dann könnte für die Felge eine ABE existieren, genau für dein T5 Modell, in der die zulässige Reifengröße für die Felge und genau ein T5 Modell angegeben wird.
    Weiterhin kannst du ja mal diese Liste von VW besorgen. Taucht so ein Reifen da auf kannst du ihn problemlos gegen Gebühr beim TÜV eintragen lassen (sofern vor allem die Traglast ok ist), falls er nicht sowieso für dein Modell zugelassen ist.
    Ich habe zum Beispiel jetzt eine Reifen-/Felgengröße, die VW erst mit dem Lastedition des T4 ausgeliefert hatte. Für mein 7 Jahre jüngeres Fahrzeug muss ich den dann eintragen, weil die ABE der Felge/Reifenkombination dass so vorsieht.


    (Mache ich aber nicht, weil ich sowieso immer mit Winterreifen zum TÜV muss. :rolleyes: Das Rad erfüllt so aber alle Bestimmungen.
    Ich war letztens mal mit einem Mercedes beim TÜV, der die 1 Zoll größeren 17 Zoll Felgen des Nachfolgemodells von Mercedes gekauft und montiert seit 14 Jahren im Sommer drauf hat. Jetzt meinte nach 14 Jahren ein oberschlauer Prüfer diese Felgen müsste er eintragen und wollte 100,- dafür... )

  • Vielen Dank für die Antworten!
    Tut mir leid, aber meine Fragen waren für die Katz....auf der Rückseite des COC sind unter Bemerkungen alle möglichen, auch meine aktuell montierten Reifen gelistet. Was dann der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 soll, ist mir schleierhaft.
    Gruß
    siegmuel

  • Hej Dieter,


    meistens
    immer
    nur


    ist eine interessante Mengenbezeichnung


    :thumbup:

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)