Grüne Plakette beim T4 2.5Tdi ACV DPF

  • so einfach ist das nicht.


    Du brauchst nicht nur den Motor, sondern die gesamte Antriebseinheit. Dazu gehört dann das Getriebe, vor allem aber der andere Ladeluftkühler und dann ein gutmütiger Prüfer, der dir das gesamte abnimmt.
    Und den solltest du finden bevor du mit dem Umbau anfängst.


    Mit der Wohnmobilzulassung kommst du auf ca. 480 € allerdings ohne die grüne Plakette.

    Und mit PKW Zulassung hast du 680 €. Mit ner LKW Zulassung kommst du auf 172€ Steuern.


    MAn muss jedoch nimmer die weweiligen Versicherungsprämien gegenrechnen , bevor man sich entscheidet.


    Ich bin bisher bei meiner PKW Zulassung geblieben, weil diese Gegenrechnung bei meiner Versicherung nicht so viel bringen würde, dass sich der Aufwand für mich lohnen würde.


    AXL MOtoren zu finden ist nicht ganz einfach. Da gibt es nicht arg viele von.

    Sie wurden erst ab Juli 2000 in Syncros eingebaut, aber nur in manche.

    Alles was nicht für Erstzulassung in Deutschland vorgesehen war wurde weiterhin mit ACV und er älteren Abgastechnik bestückt.

    Und auch Fahrzeuge für Behörden hatten meist weiterhin ACVs drin.

    Die zahlen sich ja auch selbst keine Steuern.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Danke für den Guten Text, hat mir schon weiter geholfen.

    Prüfer wäre kein Problem ;)

    Aber mich stört einfach die Rote Plakette.

    Würde auch trotzdem 700€ im Jahr an Steuern zahlen, Hauptsache keine Rote Plakette.

  • Abwarten...Das mag momentan für Deutschland gelten. Im Ausland geht es eh nach Fahrzeugalter. Da bist du sowiso unten durch. Wenn du nicht direkt in einer Umweltzone wohnst...und nur ab und zu in Eine Plakettenstadt musst...wären die 80€ pro erwischt werden wohl die günstigere Varinte.

  • Vielen Dank den Veteranen für die Infos über den Syncro und die Steuern.

    Das wusste ich noch nicht!


    Zum Thema:

    Berichtigt mich, wenn ich falsch liege, aber:


    Wenn ich mit angebrachter roter Plakette in einer Umweltzone (wo gelb/grün/blau Pflicht ist) erwischt werde, bezahle ich doch die gleichen 80 Euro Bußgeld wie wenn ich gar keine Plakette angebracht habe und laut Schein dann rot nachweise. Jedenfalls, soweit ich die §-Lage hierzu verstanden habe.


    Die Polizei hat nach eigenen Angaben die Kontrollen der Plaketten ganz unten auf die Agenda gesetzt.


    Ich für meinen Teil habe mich für die Bußgeldvariante entschieden. Da hab ich 15 "Freischüsse" bis ich auf die Kosten eines Oberland Mangold komme. Und ich habe immer freie Sicht :-))). Damit werde ich kein Verkehrsheiliger. Was solls.

  • so, war grade bei der DEKRA und TÜV etc.

    Also maximal bekommt der T4 2.5Tdi Syncro Baujahr 1999 eine Gelbe Plakette.

    Also TAUSCHE ich mein Schicken Golf 2 Vr6 nicht gegen den Bus....

  • so, war grade bei der DEKRA und TÜV etc.

    Also maximal bekommt der T4 2.5Tdi Syncro Baujahr 1999 eine Gelbe Plakette.

    Also TAUSCHE ich mein Schicken Golf 2 Vr6 nicht gegen den Bus....

    Hej Kingpole,


    die Aussage gelb ist mit Sicherheit falsch.

    Da hat jemand seine Bestimmungen nicht verstanden oder nicht nzu Ende gelesen.


    Korrekt sind beim T4 Syncro TDI entweder rot oder grün.

    Gelb bekommen nur die Buse, die bei unfähigen Prüfern waren.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • So war es bei mir auch.

    ACV Syncro bekommt mit nachgerüstetem DPF „gelb“

    Da war nix dran zu rütteln.

    Also ACV weg und AXL her.

    Weniger Spritverbrauch, besserer Drehmomentverlauf, weniger Steuer und „grün“

  • Moin moin


    Bin hier mal eben drübergeflogen und verwundert.


    Ich fahre einen 98er ACV Multivan mit grüner Plakette. Hatte den aber schon so gekauft. Ich zahle 401,00€ Steuern im Jahr, keine Ahnung wieso hier 700 im Raum stehen.

    Eine Möglichkeit wäre noch eine Wohnmobilzulassung zu machen. Sofern du die Multivan Ausstattung hast ist das auch gar kein Hexenwerk mehr.

    Und bevor es wieder losgeht mit "geht nicht" "Abgeschafft" usw. (Sorry, Erfahrungen aus vorherigen Konversationen) Poste ich mal meinen Email Verlauf mit dem Zollamt.


    ACHTUNG: HIER BERECHNET IST EINE HALBJAHRESZULASSUNG (SAISON)

    Sehr geehrter Herr SXXXXXXX,

    die steuerliche Anerkennung als Wohnmobil im Sinne des §2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz setzt voraus, dass:



    • das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut ist; dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw. Stauraum
    • zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteilsowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweisen.



    Falls Sie Ihrem Hauptzollamt den Nachweis dieser Voraussetzungen erbringen können, kann eine Änderung der Steuerfestsetzung mit der Fahrzeugart Wohnmobil erfolgen.

    Sofern eine Anerkennung als Wohnmobile erfolgen würde, ergäbe das folgende Steuerberechnung ( unter Nutzung der bisher bekannten Daten:

    Kraftfahrzeugsteuer: 117 EUR

    Grundlagen der Festsetzung



    Wohnmobil
    2620 kg
    0427
    Saisonkennzeichen
    01.06.2015 bis 31.10.2015
    153 Tage
    Verschiedene Steuersätze (siehe Steuerberechnung)
    § 9 Abs. 1 Nr. 2a b) KraftStG



    Steuerberechnung



    24.00 EUR x 10 angefangene 200 kg bis 2000 kg 240.00 EUR
    10.00 EUR x 4 angefangene 200 kg über 2000 kg 40.00 EUR
    280.00 EUR
    280.00 EUR x 153 Tage / 365 Tage = 117.36 EUR
    117 EUR (auf volle Euro abgerundet gemäß § 11 Abs. 5 KraftStG)





  • Danach schrieb ich:


    All meinen Quellen zufolge ist das Kriterium "Stehhöhe von 1,70m" nicht mehr notwendig. Meinen Informationen zufolge gab es hier eine Gesetzesänderung am 05.12.2012 welche zum 12.12.2012 in Kraft trat.

    Könnten Sie dies bitte noch einmal bestätigen bzw. prüfen ?

    Und bekam als Antwort:



    Sehr geehrter Herr SXXXXXXX,

    die Einstufung eines Fahrzeuges obliegt letztendlich der Zulassungsstelle.

    Richtig ist, dass der § 2 Abs.2b KraftStG weggefallen ist. Dieser beschrieb den Begriff des Wohnmobils.

    Ich bitte den Fehler meinerseits zu entschuldigen.

    Letztendlich wird von der Finanzbehörde die Einstufung der Zulassungsstelle übernommen.

    Um Ihre Frage zu beantworten bitte ich Sie, die örtlich zuständige Zulassungsstelle zu kontaktieren oder eventuell einmal bei der Dekra oder dem TÜV nach zu fragen.