Luft/Luft Standheizung

  • Hallo, ich habe gestern beim TÜV erfahren - nachdem vier Prüfer unter meinem Bus standen und ein weiterer per Telefon dazugeschaltet wurde - dass ich eine Luft/Luft Heizung mit EU Zulassung habe und diese kein "Ablaufdatum" hat. Ist eine originale von VW und die war von Anfang an drin.


    Warum müssen alle anderen alle 10 Jahre gewechselt werden und diese nicht?

    Ist das eine Sonderausstattung?


    Vielen Dank für die Infos

  • Das ist das grosse Phänomen mit der EU- Zulassung. Ähnliches gibt es bei Anhängerkupplungen. Wenn diese eine nationale Zulassung hat, Prüfzeichen (PZ) z.B M1234, muss diese beim TÜV eingetragen werden. (Es gibt Meinungen in Foren, die behaupten auch diese sind nicht eintragungsplichtig, meistens haben diese aber neben dem nat. PZ noch ein EU-PZ.) Hat sie eine EG Zulassung e1*....... kann diese jeder Laie einbauen und damit ist alles ok oder eben auch nicht:/. Bei der Standheizung ist das genau so. Sobald ein E-Prüfzeichen drauf ist, haben diese Teile eine Bauartgenehmigung ,und sind in der Regel eintragungsfrei und bei Standheizungen entfällt die 10-Jahresprüfpflicht. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich streiten. denn der Aufbau der Heizungen ist identisch, obwohl es für den Anwender natürlich vorteihaft ist.

    Gruß Achim

  • Interessant. Ich hatte mal in Tarragona/Spanien im VW Nutzfahrzeugzentrum eine von VW Spanien freigegebene Anhängerkupplung einbauen lassen. Der Deutsche TÜV hat sich quergelegt. Der erste Nettere meinte noch "wir sagen einfach der abnehmbare Haken wurde verloren". Für die Eintragung müsse er ansonsten die AHK beim Test zerstören... :)

    Bis ich nach ein paar Jahren an ein jungen Schnösel geriet. Der bestand darauf sie zu demontieren und hat das direkt als schweren Mangel eingetragen, ohne Plakette.


  • Ab 2002 hat sich EU-Recht vor Länder-Recht gestellt.

    Mit der Kennzeichnung "e1" fällt die gesetzliche Grundlage zum Wärmetauscherwechsel weg, die Herstellervorgabe bleibt aber weiterhin bestehen!

    Wenn dein Heizungshersteller keine Wechselvorgabe für deine Heizung hat, dann mußt du auch nicht wechseln.

    Die Standheizungen die bis 2002 produziert wurden und nicht das neue "e1" Prüfzeichen haben unterliegen weiterhin der Wechselpflicht!


    Welches Baujahr ist dein Fahrzeug ?

    Hast du auf dem Typenschild "e1" stehen ?


    Lesestoff:

    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…L0056:20070101:de%3a%50DF

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    2 Mal editiert, zuletzt von transarena ()

  • BJ 1999 und ja e1... deswegen haben die 4 von der Dekra ja so geguckt.

    ich habe die Boardmappe des Auto (alle Rechnungen durch)... es wurde nie die Heizung erneuert.

    Ja, deshalb mußt du nicht die Brennkammer wechseln

    Andere die nicht "e1" haben, müssen nach 10 Jahren wechseln.