Auflastung auf 2,8t

  • Moin,

    ich hab einen T4, LR von 2002 der hinten neue Federn braucht. Jetzt ist der Plan direkt welche einzubauen, um das zgG auf 2,8t zu erhöhen.

    In der Werkstatt wurde mir gesagt, ich bräuchte dafür nur Federn mit rosa Markierung (OEM: 701511105M) Um Kohle zu sparen, hat er mir erlaubt die Federn selbst zu beschaffen.

    Gesagt getan habe ich jetzt diese Federn gekauft.


    TecDoc


    Nun habe ich folgendes Problem:

    Die Federn haben keine rosa Markierung sondern lediglich eine Nummer draufgedruckt. Der TÜV braucht wohl aber ein Schriftstück aus dem hervorgeht, dass die Federn geeignet sind. (die GTIN/EAN Nummer ist es leider nicht)


    Lesjöför & den Verkäufer habe ich schon kontaktiert, ohne Erfolg.


    Kann mir hier vielleicht jemand helfen?


    Viele Grüße!

  • Frage:

    Warum willst du auf 2800 kg auflasten?


    Ausser einer geringfügig höheren Zuladung hat das keinen Vorteil (mehr)

    Der KFZ-Steuervorteil wurde vor vielen Jahren abgeschafft.


    Der Nachteil:

    Du darfst nicht mehr auf Parkplätzen parken die (auch nur teilweise) auf dem Gehweg eingezeichnet sind.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • ok, das ist schon mal ein interessanter Hinweis, aber da würde ich glaube ich das Risiko eingehen.

    Der T4 hat nur noch 500kg Zuladung, was mir wenig vorkommt. Wenn er mit 4 Erwachsenen (+ Fahrer:in) besetzt ist, ist da nicht mehr viel Spiel. Außerdem soll noch etwas Holz in den Ausbau fließen. Ich wollte es jetzt "schnell" mitmachen, weil die Mehrkosten nur aus dem TÜV Termin und dem neuen Fahrzeugschein bestehen.


    Trotzdem, Danke für die schnelle Antwort!..

  • Moin,


    im Rahmen der Auflastung hatte ich damals bei VW angefragt, wie man rechtssicher die Sitzplatzkapazitäten ausnutzen könne. Meiner hatte ein zGG von 2690 und Leergewicht von knapp 2200 laut Landhandel-Waage - bei 7 Sitzplätzen war da noch "Luft" für eine kleine Reisetasche...

    Das haben sie eingesehen und es kam dann relativ schnell ein Schreiben von VW, das mir ein zGG von 2750 zugestand. Was die steuerlich benötigten 2805 zwar trotzdem nicht erreicht hat, aber immerhin eine weitere Person transportierbar machte.


    Wie Fridi schon sagt, ist der steuerliche Hintergrund mittlerweile Geschichte, aber eine Anfrage bei VW sollte sich in dieser Richtung immer lohnen. Da kannst du dann auch gleich die neuen Federn erwähnen und die Bedingungen dafür abstecken.


    Viel Erfolg!

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 73 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 181Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • sorry, die Adresse habe ich nach >20 Jahren nicht mehr präsent.

    Aber ich habe da sicher eine Mail hingeschickt ...

    Gruß
    MiKo
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  • aber das Forum vergißt ja nichts ...


    Mit der richtigen Suchformel finde ich in einem uralten Thread zum Thema diesen Passus


    Zitat

    VW-Service, Technische Abteilung – VK8

    Fax: 0221-9839390 oder 0221-98392199

    VWAG Wolfsburg - Fax: 05361-928282

    Einfach den Fahrzeugschein hinfaxen und um Auflastungsgutachten bitten.

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

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    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

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  • Je nach Baujahr brauchst Du noch neue Steuerfedern für den Bremskraftverteiler an der Hinterachse. Und der müsste eigentlich auch eingestellt werden.

    beim langen 2002er sollte das eine Formsache sein, ohne technische Änderungen.

    aber da er die neuen Federn schon hat, müssen die mit erwähnt werden bei der Anfrage.

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

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  • Hallo,

    ich wollte mich noch mal zurückmelden.

    Also Federhersteller und VW konnten mir nicht helfen. Meine Werkstatt war so lieb und hat den Bus dann selber beim TÜV vorgestellt, so ganz easy ging das wohl nicht und sein Geheimnis hat er mir auch nicht verraten. Letztlich hat der TÜV Prüfer wohl eingelengt und ich habe die 100kg Zuladung bekommen.

    Technisch gesehen war nichts außer den rosa markierten Federn nötig.
    Was ich erst hinterher rausgefunden habe:

    da nun zul. Ges.gew. + ein Anhänger von 750kg über 3,5t ergeben, kann ich leider keine 750kg Anhänger mehr ziehen.


    vielleicht ist das ja doch noch mal für irgendwen interessant.


    Bis dahin! :)

  • das mit dem Gewicht vestehe ich nicht.


    MEine alte Dicke mit dem starken 60 PS Motor durfte schon einen Anhänger mit 1500 kg ziehen.


    Die Werte meiner jetzigen Dicken: 2800 kg nur das Auto ; mit werkseitig verbauter AHK + 70kg = 2870 KG

    Gesamtzuggewicht: 4500 kg.


    Und das bekommt man bei VW problemlos auf 5000 kg aufgelastet ohne Umbauten am PKW dann möglicherweise mit eingeschränkter Steigungsfestsetzung.


    So was stand bei meiner alten Dicken drin.

    Die durfte die 1500 kg Anhängelast nur bis 10% Steigung.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • für mich auch unplausibel.

    Vllt meinst du, dass du aufgrund des Führerscheins nur 3,5 t fahren darfst.

    Es sind hier aber noch viele unterwegs, die den alten 3er haben. Da darf man bis 7,5 to fahren.

    Für die ist das eh unkritisch.

    Und bei denen, die die 3,5to Begrenzung haben gilt: Das Fahrzeug darf 3,5to wiegen und es darf dann noch ein 750kg-Anhänger gezogen werden (ungebremst). Das ist auch nicht so bekannt. Gerade für Wohnmobilisten wie uns aber wichtig, weil viele Womos mit ihrem Gesamtgewicht etwas eng bemessen sind und dann ist der kleine Anhänger für das "Übergewicht" eine nette Alternative für die Strafe wegen Übergewichtes. Bzw. bei den neuen Führerscheinen ist es dann ja Fahren ohne gültigen Führerschein.

  • für mich auch unplausibel.

    Vllt meinst du, dass du aufgrund des Führerscheins nur 3,5 t fahren darfst.

    Es sind hier aber noch viele unterwegs, die den alten 3er haben. Da darf man bis 7,5 to fahren.

    Für die ist das eh unkritisch.

    Und bei denen, die die 3,5to Begrenzung haben gilt: Das Fahrzeug darf 3,5to wiegen und es darf dann noch ein 750kg-Anhänger gezogen werden (ungebremst). Das ist auch nicht so bekannt. Gerade für Wohnmobilisten wie uns aber wichtig, weil viele Womos mit ihrem Gesamtgewicht etwas eng bemessen sind und dann ist der kleine Anhänger für das "Übergewicht" eine nette Alternative für die Strafe wegen Übergewichtes. Bzw. bei den neuen Führerscheinen ist es dann ja Fahren ohne gültigen Führerschein.

    ja das ist schwierig man darf halt nur mit auto Halt 3,5t +750kg anhänger fahren oder halt mit auto anhänger (BE) 3,5t +3,5t Anhänger fahren aber wenn man einen normlen 3,5 tonner (auto) überläd wirts je nach polizistr auch teuer weil Das mehrere sachen gibt

    ab 3,5 t muss man maut zahlen was die einem auch gerne mal anrechnen als vorsatz das ist teuer und zu schnelles fahren Weil man ab 3,5 tonnen nur noch 80(90) Fahren darf sonst ist das nochmal teuer

  • gutdassichschonsoaltbindassochdasallesgarnichtmehrverstehenundwissenmussweilichmitderollenklasseeinsunddreisoziemlichallesfahrenkannundfahrenlassenkannwasichbraucheundmöchtedeshalbhabeichdent4wiederauf2799kiloabgelastetdamitichauchwiederaufmbürgersteigparkendarfmiteinbiszweirädernabertrotzdem2500kgbei5000kgzulässigemzuggesamtgewichteingetragenhabeweilmirdasammeistenhilft 🤪

  • Danke für die plakative Schriftform. Das versteht aber mittlerweile auch keiner mehr . Die antworten dann, dass sie gerade bei 220km/h auf der Überholspur die Rechtschreibprüfung nicht nutzen konnten oder so.

    Mal klassisch, da ich finde, dass dieses Forum von dieser verbalen Extremform bisher gut verschont war.


    Es ist schon, einen Beitrag zu posten. Darüber freuen sich viele. Er sollte aber so formuliert sein, dass Gr0-und Kleinschreibung sinnvoll genutzt wurden und auch ein sinnvoller Satzaufbau existiert. Englisch für Personen, die er Deutschen Sprache nicht mächtig sind geht hier ebenso gut. Das ist meine persönliche Erfahrung. Wenn man das ein wenig beachtet, bekommt man garantiert auch konstruktive Antworten.

  • ja das ist schwierig.

    Man darf halt nur mit Autoführerschein 3,5t +750kg anhänger fahren, oder halt mit Auto Anhänger (BE) 3,5t +3,5t Anhänger fahren. Wenn man einen normlen 3,5 tonner (auto) überläd wirts je nach Polizist auch teuer, weil Das mehrere sachen gibt

    ab 3,5 t muss man Maut zahlen was die einem auch gerne mal anrechnen als Vorsatz das ist teuer und zu schnelles fahren Weil man ab 3,5 tonnen nur noch 80(90) Fahren darf sonst ist das nochmal ziemlich teuer

    Besser ?


    gruß jakob

  • Hey Jakob,

    vielen Dank für den erneuten Eintrag.

    Und ja, die 3,5 to sind einschneidend in jedem Bezug.

    Und gerade bei Wohnmobile ein Falle, wenn man mit dem Autoführerschein (nicht dem alten 3er) über die 3,5to kommt, ist es eben Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Für jemanden mit dem 3er ist es lediglich eine Überladung, die solange sie 1ß& nicht überschreitet auch nur mit einem geringen Bußgeld belegt wird.

  • Hey Jakob,

    vielen Dank für den erneuten Eintrag.

    Und ja, die 3,5 to sind einschneidend in jedem Bezug.

    Und gerade bei Wohnmobile ein Falle, wenn man mit dem Autoführerschein (nicht dem alten 3er) über die 3,5to kommt, ist es eben Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Für jemanden mit dem 3er ist es lediglich eine Überladung, die solange sie 1ß& nicht überschreitet auch nur mit einem geringen Bußgeld belegt wird.

    Meinst du 10,5 tonnen oder waren das nicht bis 7,5 tonnen plus anhänger bis insgesamt 12 tonnen