TÜV - Gut informiert und / oder kulant bei KAT und Umschlüsselung Emissionsklasse

  • Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einem gut informierten oder am besten einem kulanten TÜV in der Nähe von Mannheim, bin aber auch bereit einige Stunden für die erfolgreiche Abnahme zu fahren... also auch Gerne Berlin, München, Frankfurt, oder wo auch immer :weg:


    Folgendes will ich abnehmen lassen in meinen T4 Syncro (ACV 75kW - 0429 96/69/EGIII).

    - Kat zur Verbesserung auf Euro3 inkl. entsprechender Umschlüsselung auf 0451 98/69/EGIII; A

    - ABE trifft auf mein Fahrzeug zu, wird jedoch nicht von jedem TÜV für die Umschlüsselung akzeptiert


    Also einfache Frage: Kennt jemand einen TÜV der die Abnahme inkl. Bestätigung für Umschlüsselung durchführt?


    Besten Dank :thumbup:

  • es gab mal die Möglichkeit erst einen anderen KAT einzubauen, eintragen zu lassen und den dann danach gleich wieder durch einen Mangold Partkelfilter zu ersetzen.

    Finanziell lohnt das aber nicht besonders. :/


    Ich warte leiber noch die 7 1/2 Jahre bis zur Oldtimerzulassung.

    Kostet in etwas das selbe und macht dann nur einmal Arbeit.

    Wenn ich den Zinsvorteil mitrechne ists sogar billiger.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Nach meiner Meinung geht gar keine Verbesserung der EURO Abgasnorm.

    Schon überhaupt nicht kommt ein Synchro ACV auf die EURO 2/3 Klasse vom AXG.


    Alles was man eingetragen bekommt sind ein paar Umschlüsselungen durch DPF und unser Plakettensystem.

    Das verbessert aber nicht die EURO Norm.


    Hier habe ich z.B. Grüne Plakette durch den DPF mit Kat erreicht. Meine EURO Norm bleibt gleich und in Frankreich gibt es nur den Totenkopf 😅

  • Hi, doch gibt es mit AufrüstKat… Gruß!

  • Besprich das bitte mit deinem TÜV oder DEKRA, bevor du investierst. Da hilft auch heute kein toleranter Prüfer mehr. Die Umschreibungsmöglichkeiten kommen aus einer Computersoftware. Da kann nichts aus Freundlichkeit verändert werden.


    Alle Fahrzeugvarianten des Herstellers haben eine Homologation und nach umfassendem Prüfzyklus eine Einstufung in eine EURO Norm. Ein Dritthersteller müsste für sein Zusatzbauteil, wie einen Kat, den gesamten Prüfzyklus für alle möglichen Fahrzeugkombinationen durchlaufen, wie der Hersteller wollte er damit etwas an der Homologation ändern. Also für Trapos, Fronttriebler, Synchros, Gewichtserhöhende Konfigruationen usw.


    Nach meiner Kenntnis betreibt niemand den Aufwand für sein Bauteil. Es rechnet sich einfach nicht. Eine Ausnahme war das BNOx-SCR-System von Baumot für vom Kraftfahrtbundesamt dafür freigegebene Diesel. Da konnte man aus Euro 5 einen Euro 6 machen, durch geregelten SCR Kat.

    Offene ungeregelte Partikelfilter wie in unseren T4 z.B. ändern nur die Partikelminderungsklasse (PMK). Euro Norm und Schadstoffklasse ändern sich aber nicht.

  • Alle TDI werden wegen Gewicht nach Euro 2 versteuert. Als Pkw also 401,- €.

    Hier schön nachzulesen.

    Euro 2, Euro 3, Euro 4, allgemeine Fragen zum 111 kw T4 - T4Forum.de
    Hallo Experten, ich weiß, hier gibt es schon eine Menge zu diesem Thema. Ich habe auch schon viel hier gelesen und festgestellt, dass es dann meist um Fragen…
    www.t4forum.de


    Beim Synchro hat VW ja extra aufwändig einen geänderten AXL Motor gebracht, um ein schwache Euro 3 Einstufung zu erreichen.

    Wenn man das mal eben mit geändertem Kat beim ACV Synchro hätte erreichen können wäre das ja völlig unnötig gewesen.

  • Sooo… kurzes Update wie es ausgegangen ist: Syncro ACV 2.5 TDI (7DB) Emissionsschlüssel 0429 von Werk wurde Euro1 versteuert weil Kombination aus 0429 und 96/69/EGIII —> Einbau KAT von SK Handels GmbH —> Abnahme vom TÜV ohne Probleme und Umschlüsselung auf 0451 und 98/69/EGIII; A —> jetzt Einstufung als EURO 2/3 und versteuert mit EURO2.


    Steuerersparnis von ca 300Euro pro Jahr bei Umbaukosten von ca 1000Euro = lohnt sich noch, da erst in 8 Jahren H-Zulassung möglich 👍


    Danach durch nen Oberland und Mangold ausgetauscht = 0451 + PM1 = Grüne Plakette ✌️


    Anderer Weg war nach Abstimmung mit TÜV Süd, VW, verschiedenen freien Werkstätten und Herstellern von KATs nicht möglich.


    Dann demnächst Womo Zulassung mit S2 möglich anstatt S1… läuft!


    Beste Grüße

  • also du hast den Sk Kat jetzt wieder draussen?

    Ja den Weg kannte ich.


    Was machste damit?

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo zusammen,

    ich stehe vor einem ähnlichen Problem und hänge mich hier mal dran. Es ist zwar alles schon hier irgendwo diskutiert, aber es ist dann doch immer ein wenig anders.....und ehrlichgesagt auch verwirrend... Ich habe einen 1996er ACV 102PS / Modelljahr 1997. Der Wagen ist aus erster Hand und ist nie umgemeldet oder umgeschlüsselt worden, er hat auch noch den alten Brief und den alten Schein. Alle Eintragungen sind also wie am ersten Tag. Er wurde damals als Trapo LKW mit langem Radstand gekauft und vor Erstzulassung professionell zum Camper umgebaut, und dann als WoMo mit 2810 kg zul. Gesamtmasse erstmals zugelassen.

    Ich möchte den Wagen jetzt erstmals seit Erstzulassung ummelden - und das idealerweise so, dass ich ihn so umgeschlüsselt bekomme das ich im nächsten Schritt einen DPF nachrüsten kann und dann eine Grüne Plakette bekomme. In Frankfurt braucht man die...und bis zur H-Zulassung sind es noch 4 Jahre. Toll wäre wenn mir hier jemand prinzipell den Weg beschreiben könnte und ob das überhaupt geht. (Soweit ich verstanden habe ist es durchaus möglich, aber tricky...)


    Erstmal zum Auto:

    T4 LR

    70X02A

    HSN 0603

    TSN 012

    So. KFZ Wohnmobil

    Nachgerüstetes Hochdach

    Zul. Ges.Gew.: 2810 kg

    Motor ACV 102 PS


    Unter Bemerkunge steht im Schein: 94/12/EG (M), GKL: G01

    (Das müsste dann EURO 2 sein und in einem neuen Schein nach Ummeldung würde dann unter 14.1 als Emissionsschlüsselnummer wahrscheinlich 0661 eingetragen werden?)


    Den Weg zur grünen Plakette habe ich so verstanden:

    0661 ist für LKW, bzw. WoMo (über 2800 kg).

    1. Zuerst beim TÜV ablasten lassen auf unter 2800 kg ablasten lassen und gleich umschlüsseln auf PKW / "unechtes" Wohnmobil). Aus 0661 wird 0426.

    2. Aus 0426 wird dann durch die Ausnahmeregelung 0427.

    3. 0427 = Grüne Plakette mit dem passenden DPF


    Unsicher bin ich mir allerdings wie sich das mit dem Hochdach verhält und weil es ursprünglich ein LKW war. Kann aus 0661 auf 0426 -> 0427 umgeschlüsselt werden, oder geht das wegen des Hochdaches nicht und aus 0661 wird 0633? Funktioniert dann auch die Ausnahmeregelung 0426 -> 0427 oder nicht?


    Besten Dank für Eure Hilfe vorab :thumbup:

  • Hallo,


    Du hast den Weg schon richtig beschrieben. Es steht auch so in der T4-Wiki.

    Bei mir (nur mit Aufstelldach) hat es so geklappt.

    Einfach war das nicht, weil heute alles per Computer erfolgt. Der arme Prüfer kann also das was du oben aufgeschrieben hast gar nicht von Hand eintragen.

    Mein Prüfer brauchte Unterstützung von einem Experten in Dresden. Das ganze hat einen kompletten Vormittag am Telefon und am Computer gedauert. Den Auszug aus T4-Wiki hatte ich ausgedruckt mitgebracht.


    Also rufe am besten an, schildere den Fall und Frage, wann sie dazu Zeit haben.

    Das Hochdach sollte nichts ausmachen. Verbraucht mehr Sprit, aber verschlechtert ja nicht wirklich die Abgaseinstufung.

    Dein Problem dürfte es sein einen zulässigen DPF zu bekommen. Kümmere Dich vielleicht darum zuerst. Sonst nützt Dir die 0427 auch nichts, wenn der DPF nicht mehr zu bekommen ist.

  • Hallo, Danke für die Info! Gut zu wissen das es bei Dir geklappt hat.

    Ich hab irgendwo gelesen das es einen Unterschied zwischen echten und unechten Wohnmobilen gibt (Stehhöhe 1,70m) und das die Sonderregelung um mit dem ACV eine grüne Plakette zu bekommen nur für PKW oder unechte Wohnmobile gilt. Die Definition unechtes Wohnmobil ist mir aber nicht klar bzw. in meinem Fall so, dass ich ein Hochdach (also über 1,7m Stehhöhe und damit echtes Wohnmobil) aber gleichzeitig 6 eingetragene Sitzplätze mit Gurt habe, trotz komplettem Campingausbau ( also ein unechtes Wohnmobil).

    Werde das auf jeden Fall mit dem TÜV durchsprechen, da mir aber klar ist das das ein kompliziertes Thema ist, möchte ich gern bestmöglich informiert sein.

    Und Du hast schon recht, einen DPF zu finden ist ein Problem, aber ich hätte tatsächlich einen in Aussicht.

  • Oh Danke, das ist mir entgangen.

    Habe es gerade gefunden und nachgelesen.

    Wohnmobile sind demnach eine Unterkategorie von PKW´s und damit sollte es möglich sein 427 zu bekommen?

  • Mein original Westfalia hatte ab Erstzulassung auch So-Kfz WoMo und eine 06xx.

    Gab rote Plakette. Mit DPF dann Gelb. Nach Ablastung dann 0427 und Grün.


    So hatte ich eine Ampel auf der Windschutzscheibe, rot - gelb - grün.

    Hätte jetzt gut zu der Regierung gepasst, aber die Scheibe musste getauscht werden.


    Beim letzten TÜV bei der DEKRA hatte das Männlein einen Aufstand versucht.

    Keine Begrüßung, dafür direkt ein Fälschungsvorwurf „die Plakette sei gefälscht“ und „der Bus bekäme kein grün“.

    Dann verschwand er für längere Zeit.

    Er kam dann wieder mit „doch grün“. Keine Entschuldigung.

    Ich hätte eigentlich auf einem Wechsel des Prüfers bestehen sollen. Aber man ist ja so abhängig in dem Moment. Irgendwas können die immer nach 25 Jahren finden…

  • OK, das kenne ich. Ich finde dazu aber nichts in dem Link. Oder meinst Du das hier? Zu Wohnmobilen steht da m.E. nichts.


    "0426/0660 (Abgasnorm: S-ARM EURO 2, G: 92/97)

    Diese Abgasnorm haben ACVs welche vor dem 01.01.1997 gebaut wurden. Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung, da für Fahrzeuge über 2500 kg Gesamtgewicht (fast alle T4) die Abgasnorm 0427 eingeführt wurde, jedoch erst zum 01.01.1997. Somit galt die 0426/0660 bis dahin als Ersatz. Es handelt sich um eine Euro 2 Einstufung, womit man die rote Plakette erlangt. Mit RPF die Gelbe. Allerdings gibt es eine Möglichkeit grün zu bekommen. Man verändert das zulässige Gesamtgewicht um 1kg beim TÜV, somit darf die 0426 nicht beibehalten werden und muss in 0427 geändert werden. Mit einem RPF ist daraufhin grün möglich. Diese Regel befindet sich beim TÜV/Dekra in der ständig aktualisierten Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden)."

  • Wohnmobile sind eine eigene Gruppe, mit 2 Untergruppen, 04 oder 06 wie PKW oder LKW, es sind aber Womos mit eigener KFZ Steuer. Ein Womo wo PKW im Schein steht, ist dann auch ein PKW und wird wie ein PKW versteuert........ Umschreibung ist aber nach Prüfung möglich