T4 Faltschiebedach (Twingo) nachrüsten?

  • Hallo,

    meine Suche bringt nur Treffer von 2006 und älter - ich hoffe dass seitdem neue Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt wurden?


    Ich habe noch ein Twingo Faltschiebedach aus einem Schlachtfahrzeug da liegen und überlege, das in meinen T4 einzubauen. Hat schon mal jemand so was gemacht? Auf was muss ich achten, was zusätzlich tun?

    Familienkutsche: Ex-Polizeibus Rosenheim (grün), Benzin 2,5l APL 85 kW / 116 PS, 5Gang, Schiebetür li+re, AHK, LPG, EZ 08/1999 (MJ 2000), aktuell 300Tkm

  • ich wäre vorab mal gespannt darauf, wie der TüV das sieht. Das solltest du zu allererst klären. termin abmachen und fragen, was die haben wollen, damit es überhaupt eingetragen werden kann.

    Renault in VW

    Da klatscht der TÜV Beifall. - Und garantiert gibt es dafür eine Freigabe von VW. :weg:

  • Das ist der Grund, warum ich hier frage: Wenn es schon einer gemacht hat, dann kann ich beide Informationen bekommen: Was ich genau wie machen muss (Fahrzeugrelevant), und auf was ich alles für den TÜV achten muss (Abnahmerelevant).


    Dieter, es ist schon längst nicht mehr überall VW drin, wo VW drauf steht. Zudem fahren viele VW herum mit Um-, An- und Ausbauten, die keine VW-Freigabe haben. Na und?

    Dem TÜV ist das so was von egal wo was herkommt, so lange die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. Und da ist mir keine bekannt, die Renault Teile in VW verbieten.


    Jack, Danke für den link! :ok:

    Familienkutsche: Ex-Polizeibus Rosenheim (grün), Benzin 2,5l APL 85 kW / 116 PS, 5Gang, Schiebetür li+re, AHK, LPG, EZ 08/1999 (MJ 2000), aktuell 300Tkm

  • Es gibt von VW Aufbau/Ausbaurichtlinien, in denen klar steht, welche Bereiche vom Dach man problemlos entfernen darf und wo welche Verstärkungen etc. nötig werden. Wenn man sich daran hält dann sollte es möglich sein.

  • bei Fahrzeugen mit zwei Schiebetüren geht viel weniger.


    Du hast doch ein ehemaliges Bundespolizeiauto.

    Die hatten doch manchmal zweie.

    Bitte also beachten.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Der Link ist ja recht frisch. Und der Threadumbauer ist auch nicht darauf eingegangen, was der TüV-Prüfer nun wollte.

    Das wäre mir wichtig, bevor ein solches Projekt in die Umsetzung käme!

    Wenn ich das Ganze lese, mag ich kaum glauben, dass der TüV das so abnimmt.

    Da hole ich mir 20mm Vierkantrohre, um einer Aufbaurichtlinie von VW gerecht zu werden?

    Für jeden Quark benötigt man Festigkeitsgutachten, nur da nicht?

    Einen Käfig darf man nicht ohne diverse Auflagen und festigkeitsgutachten IN ein Auto bauen, d.h. das Dach wird gar nicht angetastet.

    Vllt liege ich aber mit meinen bisherigen Erfahrungen, was TüV-Abnahmen angeht auch völlig daneben.

    Bin mal gespannt, ob es klappt, halte uns auf dem Laufenden.

    Ich würds aber im Zweifel eben nicht probieren, denn wenn es nicht durchgeht, wird man richtig Aufwand haben, den Bus in den Originalzusatdn wieder herzurichten.

  • Teile einbauen ohne Zulassung/Gutachten wird generell schwer werden. Ich erinnere mich da nur ungern, als ich bei einem längeren Spanienaufenthalt im VW Nutzfahrzeugzentrum Taragonna eine von VW in Spanien zugelassene AHK einbauen ließ und ein spanisches Zertifikat hatte. Zunächst preiswerter als bei uns.


    Der deutsche TÜV später dazu:

    "Die AHK braucht eine deutsche Zulassung (REM: Bei AHK gibt es keine EU-Zulassung). Ich könnte die jetzt in einer Einzelabnahme testen, müsste die Anhängerkupplung aber dabei zerstören." 8o


    Der man war selbst Bus-Fahrer und meinte dann ich hätte den abnehmbaren Teil wohl verloren und hat mich 2x durchgewunken. Beim dritten mal TÜV war bei einem anderen jungen Kerl dann Schluss und die AHK musste raus.


    Beim Twingo Rolldach wird es ähnlich sein. Die Maßnahmen bräuchte eine Einzelabnahme. Und da ist die Frage, ob nur "gucken" dem TÜV genügt und was er dann überhaupt noch sieht. Also vorher mit dem TÜV abstimmen, ob die Konstruktion bei einem Fahrzeugüberschlag sicher ist. Das Rolldach muss als Änderung eingetragen werden, sonst entscheidet der nächste TÜV wieder anders.

  • Da haben die Busfahrer ja den Vorteil, dass VW (vorallem für die Campingausbauer) recht klare Vorgaben gibt, wie man was am Dach machen darf. Einfach mal die Ausbau/Aufbaurichtlinien suchen, da steht es meines Wissens nach recht genau drin, auch wie ein evtuell nötiger Ergängzungsrahmen etc. beschaffen sein muss. Damit würde ich dann zum Tüv.

  • https://www.customized-solution.com/de/de/modelle/der-transporter/fruehere-modelle


    Transporter T4 bis Modelljahr 2003


    auf Aufbaurichtlinien klicken


    dann die PDF öffnen,


    ab Seite 39 Richtlinien fürDachausschnitte.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Toller Link Fridi.

    Und Oh, meine hintere Schlafplatte ist ein tragendes Teil :huh: . Muss ich mir nach 27 Jahren mal die Befestigung ansehen... wegen knarzen vorn am Schloß.

    (Die Aufstelldachverriegelung ist übrigens das Motorhaubenschloss vom Golf I.)

  • Ja, meiner hat 2 Schiebetüren. Deswegen ist das Projekt leider gestorben.

    Familienkutsche: Ex-Polizeibus Rosenheim (grün), Benzin 2,5l APL 85 kW / 116 PS, 5Gang, Schiebetür li+re, AHK, LPG, EZ 08/1999 (MJ 2000), aktuell 300Tkm