• Hallo,
    ich bin im Begriff ein T4 California zu kaufen. Momentan ist das Fahrzeug als PKW zugelassen. Würde eine Zulassung als WOMO günstiger für mich? Wie mache ich der Zulassungstelle klar, dass die Anmeldung als WOMO erfolgen soll. Ich weiß eine Auflastung wäre auch noch möglich (= LKW-Status), dies erscheint mir dann allerdings mit mehr Aufwand verbunden. Wäre nett wenn jemand antworten würde. Danke schon im Voraus.


    Gruß
    Olli

  • Moin Olli,


    du mußt mit dem Auto zum Tüv fahren und ihn als WoMo abnehmen lassen!
    Am besten gleich mit auflasten lassen.Dazu brauchst du die Freigabe von VW.
    Event. brauchst du hinten neue Federn,kosten glaub ich 140€.
    Mehr zu dem Thema findes du auf der Startseite unter FAQ,dann auf
    Auflasten klicken!


    MFG Harry

  • Hallo Harry,


    vielen Dank für deine Antwort. Wie hoch ist denn die Steuerdifferenz zwischen PKW und WoMo. Dann spielt natürlich noch die Versicherung eine Rolle, oder. Was ist nach deiner Meinung die Beste Variante.


    Gruß
    Olli




    > Moin Olli,
    > du mußt mit dem Auto zum Tüv fahren und ihn als WoMo abnehmen lassen!
    > Am besten gleich mit auflasten lassen.Dazu brauchst du die Freigabe von VW.
    > Event. brauchst du hinten neue Federn,kosten glaub ich 140€.
    > Mehr zu dem Thema findes du auf der Startseite unter FAQ,dann auf
    > Auflasten klicken!
    > MFG Harry

  • Hallo Olli,
    Auflastung ist nicht LKW-Zulassung.
    Bei der Auflastung bleibt dein Auto ein PKW bzw. Kombinationsfahrzeug, bei der LKW Zulassung mußt Du einiges Umbauen, Sitze raus, Gurtpunkte verschweissen usw.
    und würdest dann deutlich mehr Versicherung zahlen.
    Beim T4 kannst Du auflasten ohne Technische Änderung, entweder mit einem allgemeinen Gutachten von VW, wenn die richtigen Federn schon drin sind, oder mit einem Fahrzeugbezogenen Einzelgutachten
    Gruß Jann



    Bulli-Auflastung

  • Zwischen PKW und WOMO gibt es keine Steuerdifferenz, es gibt eine Besteuerung nach Hubraum = x € je 100 ccm Hubraum, wobei das X je nach Motorvariante sehr unterschiedlich ausfallen kann. Dies gilt bis 2800kg zulässiges Gesamtgewicht. Über 2800kg wird ein T4 nach Gewicht besteuert. Diese Steuer bezeichnet man im Volksmund als LKW-Steuer, obwohl das Fahrzeug ein Kombinationskraftwagen, Wohnmobil oder LKW sein kann. Im Klartext: Ein WOMO bis 2800kg Gesamtgewicht wird wie ein PKW besteuert. Du must, also um Steuern zu sparen, grundsätzlich auflasten, zumnidest im Privatbereich, als Firma kannst Du einen reinen LKW auch unter 2800kg als LKW besteuern lassen, aber kein WOMO und keinen Kombinationskraftwagen.


    Das Fahrzeug als WOMO zuzulassen hat aber einen anderen großen Vorteil: Die Versicherung. Es gibt zwar weniger Rabattklassen, aber bessere Einstufungen, günstigere Tarife und keine Regionalklassen. Kasko geht nach dem Neupreis des Fahrzeuges.


    Also beste Kombination ist Abnahme als WOMO mit 2810 kG. Nur gibt es für Womos auch Mindestanforderungen und vor dem Sparen ist das mehr oder weniger kostenaufwändige Umbauen notwendig.


    Viel Glück

  • >Wie hoch ist denn die Steuerdifferenz zwischen PKW und WoMo?


    Zwischen den beiden gib es keine Differens,beide werden nach Hubraum
    besteuert.Nur wenn du Auflastes wird es nach Zulässigen Gesamtgewicht
    besteuert,kannst übrigens mit beiden machen.
    Aufgelastet auf 2,81t kostet 172€,nach Hubraum je nach Motor.


    >Dann spielt natürlich noch die Versicherung eine Rolle, oder. Was ist nach >deiner Meinung die Beste Variante?


    Ein aufgelastetes WoMo ist die beste Variante!


    MFG Harry

  • >Zwischen PKW und WOMO gibt es keine Steuerdifferenz, es gibt eine Besteuerung nach Hubraum = x € je 100 ccm Hubraum, wobei das X je nach Motorvariante sehr unterschiedlich ausfallen kann. Dies gilt bis 2800kg zulässiges Gesamtgewicht. Über 2800kg wird ein T4 nach Gewicht besteuert. Diese Steuer bezeichnet man im Volksmund als LKW-Steuer, obwohl das Fahrzeug ein Kombinationskraftwagen, Wohnmobil oder LKW sein kann. Im Klartext: Ein WOMO bis 2800kg Gesamtgewicht wird wie ein PKW besteuert. Du must, also um Steuern zu sparen, grundsätzlich auflasten, zumnidest im Privatbereich, als Firma kannst Du einen reinen LKW auch unter 2800kg als LKW besteuern lassen, aber kein WOMO und keinen Kombinationskraftwagen.
    >Das Fahrzeug als WOMO zuzulassen hat aber einen anderen großen Vorteil: Die Versicherung. Es gibt zwar weniger Rabattklassen, aber bessere Einstufungen, günstigere Tarife und keine Regionalklassen. Kasko geht nach dem Neupreis des Fahrzeuges.
    >Also beste Kombination ist Abnahme als WOMO mit 2810 kG. Nur gibt es für Womos auch Mindestanforderungen und vor dem Sparen ist das mehr oder weniger kostenaufwändige Umbauen notwendig.
    >Viel Glück



    Hallo!


    Ich habe mir vor einem Monat auch ein Mutivan gekauft, und habe ihn als WOMO umschreiben lassen. Es kommt nur darauf an wie pingelig der Prüfer ist. Ich
    habe mich vorher bei der Prüfstelle informiert was alles umgebaut werden muß.
    Die sagten: Schlafgelegenheit,Tisch,Stauraum(Schränkchen),Kochgelegenheit muß drin sein,und bei einer Wiegestelle das Gewicht der Vorder-und Hinterachse bestimmen.Den Schrank habe ich selber zusammengeschraubt und Anstelle des Sitzes hinter dem Fahrersitz eingebaut,als Kochgelegenheit reichte ein kleiner Kartuschenkocher aus´m Baumarkt.Tisch und umklappbare Sitzbank ist ja schon im
    Multivan drin.Der Prüfer hat mir dann das Prüfprotokoll ausgestellet und die Änderungen im Fahrzeugbrief vermerkt. Mit den Unterlagen bin ich zur Zulassungsstelle und die haben mir dann einen neuen Fahrzeugschein ausgestellt.
    Danach habe ich bei der Versicherung einen neuen Vertrag für mein (Wohnmobil)
    abgeschlossen. Alles in allem kostete die Ummeldung rund 90 EUR. Ich spare
    dadurch aber im Moment 50% Versicherungsbeitrag, und wenn ich über 23 Jahre bin
    wirds nochmal billiger. Also Preisgünstiger kann man kaum einen VR6 fahren.
    Zusätzlich kann man noch auflasten.Dazu werden in der Regel (nicht immer)hinten
    stärkere Federn gebraucht.Damit sich deine zulässige Achslast erhöht, und somit
    dein zulässiges Gesamtgewicht im Fahrzeugbrief auf über 2800 kg geschrieben werden kann. Man muß aber bedenken das es nach einer Auflastung schwer wird
    ein paar zulässige Alufelgen zu bekommen. Weil deren Tragkraft grösser als die
    im Fahrzeugbrief eingetragenen Achslasten sein muß.Deshalb hat sich für mich eine Auflastung nicht gelohnt, weil ich ja für meinen VR6 auch nur 206 EUR Steuern zahlen muß und nach ner Auflastung 172 EUR fällig werden.


    mfg AndreW

  • >Hallo,
    >ich bin im Begriff ein T4 California zu kaufen. Momentan ist das Fahrzeug als PKW zugelassen. Würde eine Zulassung als WOMO günstiger für mich? Wie mache ich der Zulassungstelle klar, dass die Anmeldung als WOMO erfolgen soll. Ich weiß eine Auflastung wäre auch noch möglich (= LKW-Status), dies erscheint mir dann allerdings mit mehr Aufwand verbunden. Wäre nett wenn jemand antworten würde. Danke schon im Voraus.
    >Gruß
    >Olli


    Nach dem Auflasten werden alle Fahrzeugtypen (LkW, PkW, Kombinationskraftfehrzeug, WoMO, Sonder-Kfz) nach Gewicht besteuert. Macht dann um die 170,-Euro/Jahr unabhängig vom Antriebstyp.


    Zudem darfst Du dann nicht mehr auf normalen Gehwegen parken, wie traurig ;)
    Bei der Zulassungsform LkW bist Du am meisten eingeschränkt, weil die meisten FA sehr enge Kriterien für "LkW" ansetzen. Das ist übrigens von FA zu FA verschieden! Einen CC dürftest Du aber kaum sinnvoll als LkW durchkriegen.-)


    Was willst Du mit dem Wagen genau machen?


    MfG
    Roman


    PS: WoMo ist nicht automatisch der günstigste Vers.-Fall, da die HP und TK-Beiträge für Kombinationskraftfahrzeuge manchmal günstiger sind;-)