Müssen Mitfahrer, die "rückwärts" sitzen, angeschnallt sein?

  • Hi,


    hatte mit Bekanntem folgende Diskussion: Er sagte, dass die beiden Passagiere, die im T4 Multivan rücklings sitzen, nicht während der Fahrt angeschnallt sein müssen. Ich meine schon - wer hat recht?
    Für begründete Angaben (Quelle etc.) wäre ich dankbar.


    Gruß,


    Wolf

  • Moin Wolf!



    Rechtslage


    Nach § 21a der StVO müssen während der Fahrt Sicherheitsgurte angelegt sein.


    Ausgenommen sind:


    Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
    Lieferanten bei Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk
    Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen
    Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist
    sowie weitere Ausnahmen bei Fahrten mit Kraftomnibussen


    Also was sagt uns das? Das auch die "rückwärts" sitzen, angeschnallt sein
    müssen.Aber da langt ein Beckengurt!


    MFG Harry

  • Hej!


    >hatte mit Bekanntem folgende Diskussion: Er sagte, dass die beiden Passagiere, die im T4 Multivan rücklings sitzen, nicht während der Fahrt angeschnallt sein müssen. Ich meine schon - wer hat recht?


    Du. Ergibt sich aus StVO und StVZO:


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln
    §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
    1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
    2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk
    3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
    4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
    5. das Begleitpersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
    6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.



    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften
    §35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme
    [...]
    (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen und Sitzen und außerdem an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt.
    (3) Die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge müssen mit Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
    (4) Außerdem müssen die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsgurten oder Rückhaltesystemen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
    (5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraums und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend. Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.
    [...]


    Farvel, zaydo

  • Personen, die rückwärts oder seitlich fahren müssen NICHT angeschnallt sein, sondern nur die in Fahrtrichtung sitzenden Personen. Sonst hätte ich ja wohl kaum 2 Sitzplätze eingetragen bekommen, auf denen keine Gurte sind.Am besten Du fragsr

  • Personen, die rückwärts oder seitlich fahren müssen NICHT angeschnallt sein, sondern nur die in Fahrtrichtung sitzenden Personen. Sonst hätte ich ja wohl kaum 2 Sitzplätze eingetragen bekommen, auf denen keine Gurte sind.Am besten Du fragst beim TÜV nach.

  • Vorhandene Sicherheitsgurte müssen angelegt werden, daher müssen sich
    auch die rückwäts sitzenden Passagiere anschnallen.


    So die Auskunft des "Dorfsherif's" meines Vertrauens.


    Genau so müssen Nebelscheinwerfer funktionieren , sind aber keine Zulassungsvoraussetzung.


    Gruß
    Henning

  • >Vorhandene Sicherheitsgurte müssen angelegt werden, daher müssen sich
    >auch die rückwäts sitzenden Passagiere anschnallen.
    >So die Auskunft des "Dorfsherif's" meines Vertrauens.
    >Genau so müssen Nebelscheinwerfer funktionieren , sind aber keine Zulassungsvoraussetzung.
    >Gruß
    > Henning



    Vor 6 Wochen hat mein Vater beim TÜV Nord in HH nachgefragt, ob Mitfahrende in seinem Womo sich hinten anschnallen müssen. Die Antwort: müssen sie nicht, können sie aber gerne wenn sie sich dann wohler fühlen!!! Wobei ich diese Antwort auch ein wenig merkwürdig finde...

  • Hallo,


    sind auf den (Rückwärts-)Sitzen im Multivan Kindersitze pflicht?


    Die meißten Kindersitze ohne eigene Gurtsysteme sind nur für 3-Punkt Gurte zugelassen und eine Sitzerhöhung macht auch nur bei 3-Punktgurten sinn.
    Leider konnte mir ein Polizist, der hin und wieder den Kindergarten besucht, keine eindeutige Auskunft darüber geben.
    Ich glaube das die Rückwärts-Sitze im MV für Kinder auch ohne Zusatzsitz die sichersten sind, aber wie sieht denn die Rechtslage aus?


    Gruß


    Ralf

  • >Hi,
    >hatte mit Bekanntem folgende Diskussion: Er sagte, dass die beiden Passagiere, die im T4 Multivan rücklings sitzen, nicht während der Fahrt angeschnallt sein müssen. Ich meine schon - wer hat recht?
    >Für begründete Angaben (Quelle etc.) wäre ich dankbar.
    >Gruß,
    >Wolf



    Hallo Wolf und auch alle anderen,


    ich stand vor einem Jahr vor dem selben Problem - und keiner konnte helfen; nicht einmal die Polizeistelle hier...


    Also an den Computer gesetzt und nachgefragt:


    Zentrale Bußgeldstellestelle, ADAC und die Polizeidirektion München waren sich einig:


    Die einzelnen Bundesländer konnten sich lt. ADAC hier noch nicht einigen,
    ".. sodass fast jedes Bundesland eine eigene Vollzugsanweisung herausgegeben hat."



    Also für Bayern:


    - alle (!!!) Sitze müssen mit Gurt benützt werden, auch die rückwärts gerichteten
    (Auffahrunfall von hinten!)
    - Kinder dürfen nur auf den Sitzen befördert werden, auf denen die Gurte sind,
    die für ihr Rückhaltesystem vorgeschrieben sind.
    - d.h. Erwachsene auf die 2-Punkt-Gurt-Sitze, Kinder auf 3-Punkt!
    - erst wenn alle 3-Punkt-Sitze belegt sind, dürfen Kinder auf die 2-Punkt-Plätze


    UND JETZT DER HAMMER: ADAC:


    " ... Demgemäß dürfen Kinder mit einem Körpergewicht von mehr als 25 kg auf Plätzen, die nur mit Beckengurt ausgerüstet sind, UNGESICHERT mitfahren, wenn die sonstig im Fahrzeug angebrachten Dreipunktgurte - egal ob vorne oder hinten - bereits zur Sicherung anderer Personen verwendet werden. Auf keinen Fall dürfen Beckengurt und Sitzkissen bzw. - erhöhung gleichzeitig benutzt werden. Für das hinten in der Mitte sitzende Kind besteht auch keine Verpflichtung, den Beckengurt zu benutzen; die Benutzung wird jedoch empfohlen."


    Also Zusammenfassung:


    2 Kinder hinten aussen sind am besten, dann das Kind vorne (!), dann erst die Sitze ohne Kindersicherung verkehrtrum (kotz...) und dann erst der in der Mitte.
    Nimmt man dann seinen Partner mit - bei mehr als 3 Kindern!- , setzt man ihn am besten gleich hinten in die Mitte....


    Gottseidank habe ich nur 2 Kinder, denen beim rückwärtsfahren schlecht wird. So sind meine Kinder optimal gesichert und ich kann auch noch neben meiner Frau sitzen und mit ihr reden ( und wenn die Kinder davon nichts mitbekommen sollten: Radio nach hinten eingestellt - und sie hören uns nicht mehr!) ;)



    Passt auf auf euch!


    PIT

  • Für wen sind die eigentlich, wenn nicht für mehr Sicherheit?
    Absolut verantwortungslos was die manchmal von sich geben.
    Gruß Done

  • >Personen, die rückwärts oder seitlich fahren müssen NICHT angeschnallt sein, sondern nur die in Fahrtrichtung sitzenden Personen. Sonst hätte ich ja wohl kaum 2 Sitzplätze eingetragen bekommen, auf denen keine Gurte sind.Am besten Du fragst beim TÜV nach.


    Sind Sitze mit Gurten ausgerüstet, sind diese zu benutzen, es sei denn, medizinische Gründe sprechen dagegen. Ohne Attest wird es bei Sitzen mit Gurt teuer ;)
    Nochmals: Alle Sitze, die Gurte haben, zwingen zur Benutzung derselben, egal ob seitwärts, rückwärts oder normal. Sitze ohne Gurte sind als Sitzplätze während der normalen Fahrt nicht zugelassen. Diese Sitze darf man nur im Parkzustand oder bei Spezialaufgaben außerhalb des fließenden Verkehrs (z.B. Verkehrskontrollen, Baustellenbetrieb etc.) benutzen.


    MfG
    Roman



    PS: Eintragungen von Sitzen ohne Gurte in Fahrzeugen unter 3.5t zulGG sind fehlerhaft. Die Versicherungen erkennen diese Plätze nicht an, ob sie im Schein stehen oder nicht! Beim Unfall mit Personenschaden kannst Du dann versuchen Deinen örtlichen TÜVler zu verklagen ;)

  • >>Vorhandene Sicherheitsgurte müssen angelegt werden, daher müssen sich
    >>auch die rückwäts sitzenden Passagiere anschnallen.
    >>So die Auskunft des "Dorfsherif's" meines Vertrauens.
    >>Genau so müssen Nebelscheinwerfer funktionieren , sind aber keine Zulassungsvoraussetzung.
    >>Gruß
    >> Henning
    >
    >Vor 6 Wochen hat mein Vater beim TÜV Nord in HH nachgefragt, ob Mitfahrende in seinem Womo sich hinten anschnallen müssen. Die Antwort: müssen sie nicht, können sie aber gerne wenn sie sich dann wohler fühlen!!! Wobei ich diese Antwort auch ein wenig merkwürdig finde...


    WoMo ist eine Sonderbedingung, die Du dann aber auch benennen mußt. Alle WoMo's mit bis zu 6 Sitzplätzen (eingetragen) die älter als 5 ahre sind dürfen problemlos so betrieben werden. Neuere Modelle haben Gurtpflicht auf den Dauersitzplätzen. Nicht während der Fahrt benutzbare Sitzplätze müssen für die Benutzung während der Fahrt unbrauchbar gemacht werden (z.B. durch abklappen etc.). So sieht es der TÜV (und der Gesetzgeber mittlerweilen auch).
    Bei Fahrzeugen über 3.5t zulGG (WoMo, Lkw...) besteht die generelle Gurtpflicht noch nicht.


    In allen anderen Fahrzeugen gilt das bereits oben gesagte:
    1. Sind die Plätze eingetragen, müssen Gurte dran sein.
    2. Sind Gurte dran, sind diese zu benutzen.
    3. Sonst Bußgeld.


    MfG
    Roman