Zusicherung Originalmotor nach Chip-Tuning erfüllt

  • Für alle die Ihrem T5 tunen wollen gibt es ein aktuelle Urteil zu diesem Thema.


    Die Zusage eines Originalmotors ist auch bei erlaubtem Chip-Tuning erfüllt,
    wenn die Änderung im Fahrzeugschein eingetragen ist.
    Darauf verweisen die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    unter Bezug auf ein Gerichtsurteil.


    Ein zusätzliches elektronisches Steuergerät verändere zwar die Motorleistung, befand das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 14 U 33/04).
    Sofern beides jedoch im Fahrzeugbrief eingetragen ist, sei die vorhandene
    Betriebserlaubnis nicht erloschen und es handle sich um einen vom Werk für
    diesen Fahrzeugtyp vorgesehenen Originalmotor. Das gelte auch bei einer
    Einzelbetriebserlaubnis. Daher sei der Einwand des Erwerbers, es sei eine
    vertragliche Vereinbarung missachtet worden, nicht stichhaltig.
    Es sei lediglich an der Leistung des Motors etwas verändert worden,
    nicht aber an dessen Eigenschaft, stellten die Richter klar.


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