Möchte T5 MV Twenty kaufen ! KFZ-Steuer ?

  • da vertust Du Dich wieder einmal ... ich habe hier kaum etwas geschrieben, sondern verfolge das Forum nur ..


    ein letzter Tip von mir: ERST DENKEN, DANN SPRECHEN


    Seelig sind die geistig Armen!


    Ende dieser blödsinnigen Worttauscherei

  • Ich bin auf Deiner Seite.
    Man muß ja außerdem bedenken das man das Fahrzeug unter anderen Voraussetzungen
    gekauft hat.
    Nun muß man ja nicht nur die Steuern sondern auch den gedrückten Wiederverkaufs-
    wert beachten.
    Ich habe 3 Kinder, eine Oma und einen Hund und brauche Platz. Natürlich ist das Auto unter LUXUS einzustufen.
    Aber auch hier gibt es große Unterschiede. Wir haben nur die nötigsten
    Extras gekauft. Ich habe heute noch die Serienbereifung.
    Ich finde das mit den Steuern nicht ok. Die Besteuerung ist ja auch heute
    noch an die Nutzung gekoppelt ( Wohnmobil ).
    Ich habe das Fahrzeug nicht um einen auf den BREITEN zu machen, sondern
    weil es für meine Familie brauche.


    G. Gnalopef

  • Zuerst einmal: prima, dass jetzt sachlich argumentiert wird.


    Leider bin ich mit Deinem Standpunkt nicht ganz einverstanden. Wenn sich nun
    der Familienvorstand mit den drei Kindern und dem Hund statt eines T5 einen
    Passat 2.0 Diesel kauft, warum sollte er mehr Steuern zahlen als der T5-Bestitzer? Bisher war das aufgrund der Gewichtsbesteuerung nämlich so.


    Dass Familien wegen Ihres zwangsläufigen Platz- und Energiebedarfs an allen Ecken und Enden bestraft werden ist auch meiner Meinung nach ungerecht.
    Aber die Steuerbegünstigung des Multivan gegenüber anderen Fahrzeugen war ja nicht an die Familiengröße gekoppelt und somit ungeeignet, um für "Ausgleich" zu sorgen. Da müsste man andere Wege nutzen als die KFZ-Steuer.


    Viele Grüße
    Bodo

  • ... einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen nach Vertragsabschluß.


    Ok, mag sein, daß es ungerecht ist, daß der Passatfahrer mehr bezahlt. Aber darum gehts m.E. in dieser ganzen Diskussion nicht wirklich.
    Denn der Passatfahrer hätte sich ja auch schlau machen können und dann den T5 als "Kombinationskraftwagen" kaufen können.
    Vielleicht haben ja manche genau das gemacht und sind zu dem Schluß gekommen, eben einen T5 statt eines Passats zu holen. Und dann geht der Staat her und ändert einseitig die Entscheidungsgrundlage.
    Daß hier in unserer Steuergesetzgebung was gerecht ist ...
    ... von dem Gedanken habe ich mich schon lange verabschiedet.
    mfg
    Peter

  • >... jeder hat doch das Recht sich selbst bloßzustellen :)


    Schon. Aber wenn das soweit ausartet (und das tut es bei diesem lästigen Thema mit schöner Regelmäßigkeit), daß man andere Meinungen nicht duldet, sogar ausfällig wird,
    dann ist für mich die Grenze erreicht. Da find ich dann Vorbeugen besser als Heilen.
    Im übrigen scheint der T5 ja soo schlecht nicht zu sein, wenn das, was ich hier z.Zt. so lese die einzigen Probleme sind;-)
    Ab Mittwoch werde ich mich selbst davon überzeugen können, dann heißt es für mich Tschüß T4. Ich hoffe, der T5 hält, was das Forum verspricht;-)
    Gruß, Georg

  • Hi Georg,


    na dann mal willkommen im CLUB :)))


    Neeee, sooooo schlecht ist der T 5 wirklich nicht, habe meinen seit 1,5 Jahren und bin immer noch sehr zufrieden, meine Mängel waren geringfügig und zum Teil auch Kinderkrankheiten, vielleicht wird "ER" nie erwachsen, wer weiß das heute schon ?!?


    Dein Name B-VW soll auf die Region Deiner Herkunft (...von der Spree ?) schließen lassen ?


    Grüße von der Spree
    Eddi

  • >Dein Name B-VW soll auf die Region Deiner Herkunft (...von der Spree ?) schließen lassen ?
    Hallo Eddi,
    war ja nicht schwer zu erraten;-) Das ist mein uralter Nick im T4 Forum. Hatte damals (´99), als ich dazugestoßen bin einen VR6 mit diesem Kennzeichen (B-VW 543), bin dann über die Jahre bei dem Nick geblieben, auch wenn die Kennzeichen nun schon ein paar mal gewechselt haben.
    Mein neuer ist ein langer Shuttle 96kw aus 12/04 mit 18Tkm, da wird ja hoffentlich nicht viel dran sein, ist ja kein MV;-)
    Hab schon ne Träne im Knopfloch, aber die Zeit steht nicht still und ich hab den T4 gut verkaufen können, das lindert den Schmerz;-)
    Gruß, Georg (Vielleicht sieht man sich mal in B. Der T5 hat übrigens wieder B-VW 543x)

  • Hi Georg,


    Berlin ist groß, aber ich werde auf das von Dir genannte PKZ achten :)


    In welcher Gegend fährst Du denn vorzugsweise herum ?


    Viel Spass mit dem "Neuen", wirst schon Deine (helle ?) Freude an ihm haben.


    Gruß aus dem Norden


    und ohne B-VW-Kennzeichen (das wollte ich ursprünglich auch, aber mein Wunschkennzeichen war nicht dabei).


    Eddi

  • Leider ist das Steuergesetz immer irgendwo ungerecht. Aus diesem Grund wurde ja auch die Sonderregelung für die Kombinationskraftwagen aufgehoben. Aus meiner Sicht ist die KFZ-Besteuerung immer ungerecht, weil es dem Verursacherprinzip gar nicht gerecht wird. Einen Bestandsschutz gibt es leider nicht. Aber wenn heute das Kindergeld für meine Kinder erhöht wird, wäre ich ja auch nicht böse obwohl ich sie vorher in die Welt gesetzt habe. Klar tuen mir die 135 zusätzlichen Euro im Jahr weh. Wenn ich dann aber die Hubraumstarken Geländeboliden sehe, beruhige ich mich schnell wieder. Ich habe die geringen Kosten immer als zusätzliches "Bonbon" gesehen. Nun ist es leider ausgelutscht.


    Versöhnliche Grüsse


    Klaus

  • Also doch nicht...


    Endlich einer, der mal sachlich antwortet. Danke.


    Mich ärgert hier die Sprücheklopferei...


    Ich erwarte Nachwuchs und aus Erfahrung mit dem T4 kaufe ich mir eben wieder ein solches Auto. Praktisch und gut. Und teuer. So teuer wie eine ETW. Egal, habe lange darauf gespart und viel dafür gearbeitet. Und habe ich deshalb nicht das Recht, zu fragen, was das Auto denn Steuer kostet. Welche Möglichkeiten ich habe, Steuern zu sparen. Ist hier deshalb dieses Forum nicht da ??? Für was ist es dann da ? Sicher, ich hätte mich über die Suchfunktion auch schlau machen können. Aber irgendwann postet dann keiner mehr, weil ja bereits alles gesagt ist. Und dann ist das Forum schnell tot. Das Motto heisst doch... "Helfen macht Freu(n)de". Oder liege ich hier falsch?


    Also an alle "netten" T5-Fahrer, lasst euch bitte von den Sprüchklopfern nicht den Spaß an diesem Forum verderben und helft anderen "nervigen" Fragestellern sachlich weiter. Ich selbst bin dann auch wieder aktiv, sobald ich Erfahrungen mit dem T5 gemacht habe.


    Gruß
    Michael

    Gibt´s ne alternative zu nem VW Bus ???

  • Hallo Michael,


    ja, ich versuche die Angelegenheit etwas differenzierter zu sehen, aber bin dennoch damit, zumindest bei einem Teil hier, in Ungnade gefallen. Solange der Ton jedoch sachlich bleibt, ist ja alles ok .


    Leider habe ich mich dazu verleiten lassen, nachdem man mir das Auswandern vorgeschlagen hat, mich ebenfalls auf ein niedriges Niveau einzulassen. Mir tut das leid, da es sonst wirklich nicht meine Art ist. Allerdings gingen die Anschuldigungen weit unter die Gürtellinie und haben jeden Sachverstand vermissen lassen. Ich hätte einfach nicht antworten dürfen.


    Ich halte meine Argumente für eine differenzierte Besteuerung umso mehr aufrecht. Ich sehe in der jeweiligen Nutzung des KFZ eben einen ausschlaggebenden Faktor für die Besteuerung. Es kann nicht angehen, daß wegen der großen Geländewagen und deren Änderung in der Besteuerung nun auch Fahrer betroffen sind, die einfach einen Bus brauchen, wie z.B. eine größere Familie, Gewerbetreibende, etc.. Sicherlich kann man bis zu einem best. Grad auch z.B. einen VW Passat Kombi nehmen, aber es ist wohl unzweifelhaft, daß es für Eltern mit mehreren Kindern wesentlich einfacher und praktikabler in einem Bus ist. Kommt dann vielleicht noch ein Hund dazu, dann sehe ich auch einen Sicherheitsaspekt. Wie schnell ist doch ein im Verhältnis kleiner Kombi total vollgeladen, vielleicht sogar überladen. Bei Gewerbetreibenden, die, welche Fracht auch immer, transportieren müssen, die einfach in einen Kombi nicht reingeht, ist die Sachlage eh klar. Sie können gar nicht wählen, zwischen Kombi und Bus.


    Ein BMW X5, VW Touareg, Mercedes M Klasse, etc. Fahrer ist sicherlich in den wenigsten Fällen dazu gezwungen, ein solches Auto zu fahren. Klar gibt es z.B. Landwirte oder Förster, die einen Jeep brauchen. Aber diese fuhren bisher zumeist wesentlich kleinere Geländewagen, die gar nicht in die über 2,8 t Klassen fielen. Kurz gesagt, oben genannte Fahrzeugtypen sind zu 99 Prozent LifeStyle KFZ, mit denen nur ein best. exklusiver Markt bedient wird.


    Und ich wehre mich eben dagegen, daß solche exklusive KFZ steuerlich gleichgestellt werden mit Nutzfahrzeugen. Sicherlich war die grundsätzliche Kombinationsfahrzeugbesteuerung auch nicht eine gerechte Besteuerung. Das habe ich auch nie behauptet ... ich würde mir eine Besteuerung nach Verwendungszweck wünschen. Und da sehe ich überspitzt gesagt, eben einen Unterschied, ob man mit z.B. einem X5 zum Shoppen fährt oder z.B. Güter in einem VW Bus transportiert oder ein Familienvater seine Kinder zur Schule fährt.


    Gruß, Peter

  • Hallo Peter,


    Deine Argumentation mit der Großfamilie (plus Hund und Katze) und der daraus gewünschten Berechtigung einen steuerbegünstigten T5 zu fahren, hinkt meiner Meinung nach ganz gewaltig. Immerhin hast Du die finanziellen Mittel die Familie mit einem T5 zu befördern.


    Wer ein so hochpreisiges Auto fährt macht die Kaufentscheidung doch nicht an rd. 230€ Unterschied in der Steuer fest. Wenn doch, steht der Finanzplan auf reichlich wackeligen Füßen.


    Ich würde zwar auch gern weniger Steuern für meinen T5 bezahlen, sehe das aus Sicht der PKW Fahrer aber als gerechtfertigt an, egal ob T5 oder SUV.


    ...meine Meinung
    HH

  • Grundsätzlich würde ich Peter Recht geben es fair zu finden wenn man eine Besteuerung nach Nutzung differenzieren würde. Aber es ist aus meiner Sicht gar nicht kontrollierbar. Eine Besteuerung nach Leergewicht wäre da vielleicht einfacher zu prüfen. Mein Familientrapo ist nun mal deutlich leichter als ein LuxusMV oder SUV. Billiger übrigens auch.


    Gruß Klaus

  • Hallo,


    da hast Du natürlich schon auch Recht ... nur meine Argumentation hat sich jetzt nicht gerade auf nen super ausgestatteten T5 gerichtet, sondern auf nen ganz normalen Transporter, auch älteren Baujahres. Und da ist die Steuererhöhung immens!!!!! Ne Großfamilie z.B. kann sich oft keinen Luxuswagen T5 Multivan leisten, sondern muß mit einem älteren T4 vorlieb nehmen.


    Und da sind wir wieder bei der Ungerechtigkeit, daß Leute, die sich keinen neuen T5 leisten können, dann auch noch bei Steuer bestraft werden.


    Sicher, ich spreche jetzt sehr grundsätzliche Dinge im Steuerrecht an, aber ich hoffe Du verstehst jetzt meine Argumentation besser.


    Gruß, Peter

  • Hallo Klaus,


    da geb ich Dir natürlich auch Recht .. es wäre schwierig zu kontrollieren ..


    mir ging es einfach darum, mal neue Denkansätze zu offerieren ... für mich müßte einfach grundsätzlich am jetzigen KFZ Steuerrecht was gemacht werden ...


    in anderen Ländern gibt es z.B. keine KFZ Steuer, sondern die ist beim Spritpreis dabei ... darüber kann man jetzt natürlich auch streiten ;)


    Gruß, Peter