Ich darf auch 10 Personen mitnehmen ohne Personenbeförderungsschein

  • Moin Leute,
    hab gerade die Threads von gestern durchgelesen und wollte kurz noch meinen Senf dazu abgeben.


    Der Personenbeförderungsschein wird nur für gewerblichen Personentransport benötigt!


    Konkreter Fall: Wenn ich auf eine Jugendfreizeit fahre und einen Vereinsbus mit zehn Kindern dorthin kutschiere ist das legal und versichert, solange der Vereinsbus alle Sitze zugelassen hat.


    smolli

    Multivan 2001 Generation, 2,5l TDI 111kw, 205.000

  • Nein,


    du darfst 8 Personen mitnehmen, also das heißt es dürfen 9 Personen
    im Fzg. sitzen einschließlich dem Fahrer.
    Im deinem Fall also benötigst du einen Personenbeförderungsschein.



    mfg norman

  • Hallo,
    sorry aber folgende Aussage ist so nicht richtig:
    >Moin Leute,
    >hab gerade die Threads von gestern durchgelesen und wollte kurz noch meinen Senf dazu abgeben.
    >Der Personenbeförderungsschein wird nur für gewerblichen Personentransport benötigt!
    Wenn Du gewerblich Personen transportierst brauchst Du schon bei einem Mitfahrer den Personenbeförderungsschein, so wie das Taxifahrer nachweisen müssen!


    >Konkreter Fall: Wenn ich auf eine Jugendfreizeit fahre und einen Vereinsbus mit zehn Kindern dorthin kutschiere ist das legal und versichert, solange der Vereinsbus alle Sitze zugelassen hat.


    Nee!!!
    mit der normalen Fahrerlaubnis Klasse drei ist die maximal zulässige Personenzahl 8 + Fahrer, die Du befördern darfst, sofern das Kfz dies ausdrücklich ausweist!. Auf keinen Fall darfst Du ohne "kleinen Busführerschein" 10 Kinder fahren!!!! Meines Wissens würde dies als fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet, der Versicherungsschutz wäre nichtig und Halter und Fahrer würden sich strafbar machen.



    >smolli


    Grüße T2bHKTW

  • >Nein,
    >du darfst 8 Personen mitnehmen, also das heißt es dürfen 9 Personen
    >im Fzg. sitzen einschließlich dem Fahrer.
    >Im deinem Fall also benötigst du einen Personenbeförderungsschein.
    >
    >mfg norman


    Hi
    nochmal. der Personenbeförderungsschein erlaubt die gewerbliche Beförderung
    von Personen (wird manchmal auch an anderer Stelle verlangt/gefordert)
    Erlaubt aber nicht mehr Leute mitzunehmen als der entsprechnede Führerschein vorsieht.
    Das mit den Mehr Personen hab ich auch mal geglaubt.


    Text bei mir:
    Führerschein zur Fahgastbeförderung


    .... ist berechtigt
    ein Taxi
    einen Mietwagen
    ....
    zu führen wenn darin Fahrgäste gefördert werden.
    Dieser Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein der Klasse
    -B- und verliert seine Gültigkeit.....


    von einer Personenzahl steht da nichts.
    Gruß
    Urs

  • An Urs!!Das ist richtig du darfst auch max. einen T4 9-Sitzer fahren ansonsten benötigst du Führerschein Kl. "D"

  • die personenanzhal, die du befördern darfst ist definitiv durch den führerschein geregelt. es sind 8+fahrer in klasse b und den lkw klassen (C1,C1E, C, CE), falls es solche lkw gibt. mehr als 8 fahrgäste darfst du nur mit d1 oder d (bus) befördern. d1 sind 9-16 personen und D ist >8.


    >>Nein,
    >>du darfst 8 Personen mitnehmen, also das heißt es dürfen 9 Personen
    >>im Fzg. sitzen einschließlich dem Fahrer.
    >>Im deinem Fall also benötigst du einen Personenbeförderungsschein.
    >>
    >>mfg norman
    >Hi
    >nochmal. der Personenbeförderungsschein erlaubt die gewerbliche Beförderung
    >von Personen (wird manchmal auch an anderer Stelle verlangt/gefordert)
    >Erlaubt aber nicht mehr Leute mitzunehmen als der entsprechnede Führerschein vorsieht.
    >Das mit den Mehr Personen hab ich auch mal geglaubt.
    >Text bei mir:
    >Führerschein zur Fahgastbeförderung
    >.... ist berechtigt
    >ein Taxi
    >einen Mietwagen
    >....
    >zu führen wenn darin Fahrgäste gefördert werden.
    >Dieser Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein der Klasse
    >-B- und verliert seine Gültigkeit.....
    >von einer Personenzahl steht da nichts.
    >Gruß
    >Urs

  • mehr als 8 Personen + Fahrer, bei D1 nur bis max 16.


    Wenn man Personen gewerbsmäßig befördert Taxi, Busfahrer etc. Personenbeförderungsschein erforderlich. Wenn solches im Rahmen von Ehrenamtlichen Tätigkeiten auch gegen Entgeld gelegentlich geschieht z.B. Jugendfreizeiten wird auf den Personenbeförderungsschein verzichtet.

  • Wenn ich als Kfz-Mechaniker in einem Busunternehmen eine Probefahrt durchführe, die muss natürlich im Fahrtenbuch als solche vermekt sein, darf ich auch z.B. 30 weitere Schlosser mitnehmen die an verschiedenen stellen ein Fehlerhaftes Geräusch suchen. Ist zwar meistens schlecht nachzuweisen und mangels Personal nicht durchzuführen, aber in der Theorie machbar! Voraussetzung in diesem Fall ist Klasse 2 oder das pendant im neuen Schein, da der Bus ja mehr als 7,5to Zgg hat!
    Gruß Carsten

  • >Hallo,
    >sorry aber folgende Aussage ist so nicht richtig:
    >>Moin Leute,
    >>hab gerade die Threads von gestern durchgelesen und wollte kurz noch meinen Senf dazu abgeben.
    >>Der Personenbeförderungsschein wird nur für gewerblichen Personentransport benötigt!
    >Wenn Du gewerblich Personen transportierst brauchst Du schon bei einem Mitfahrer den Personenbeförderungsschein, so wie das Taxifahrer nachweisen müssen!
    >>Konkreter Fall: Wenn ich auf eine Jugendfreizeit fahre und einen Vereinsbus mit zehn Kindern dorthin kutschiere ist das legal und versichert, solange der Vereinsbus alle Sitze zugelassen hat.
    >Nee!!!
    >mit der normalen Fahrerlaubnis Klasse drei ist die maximal zulässige Personenzahl 8 + Fahrer, die Du befördern darfst, sofern das Kfz dies ausdrücklich ausweist!. Auf keinen Fall darfst Du ohne "kleinen Busführerschein" 10 Kinder fahren!!!! Meines Wissens würde dies als fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet, der Versicherungsschutz wäre nichtig und Halter und Fahrer würden sich strafbar machen.
    >
    >>smolli
    >Grüße T2bHKTW


    Vollkommen richtig, so war es jedenfalls als ich meinen Personenbeförderungsschein erwarb. Mir ist von einer Änderung nichts bekannt.
    Richard

  • Hallo,
    die anzahl der Mitzunehmenden Personen wird durch die führerscheinklasse definiert.
    Hier mal der Wortlaut für die C auf dem www.verkehrsportal.de


    Klasse C
    Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: C1), ab 18 Jahre
    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit <u>nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz</u> (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

    Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.


    nachzulesen hier


    Gruß
    Jürgen s.

  • - Im Kfz-Brief sind nur die "Sitzplätze" eingetragen.
    - Personenbeförderungsschein ist nur notwendig bei gewerbsmäßiger Personenbeförderung.
    - In der STVZO ist auch nur von "Sitztplätzen" die Rede.
    - Die "Anzahl" der Personen im Fahrzeug hat mit den Sitzpläzen oder Gurten nichts zu tun (auch nicht versicherungstechnisch); d.h. man kann beliebig viele Personen befördern, solange das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten wird!


    Crusher

  • >- Die "Anzahl" der Personen im Fahrzeug hat mit den Sitzpläzen oder Gurten nichts zu tun (auch nicht versicherungstechnisch); d.h. man kann beliebig viele Personen befördern, solange das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten wird!


    dann vertritt diesen Standpunkt bitte mal den Eltern gegenüber, wenn du 20 Erstklässler à 25 kg in dem Bus transportierst und in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt wirst ...


    Viel Spaß dabei
    wünscht
    MiKo

  • >- Im Kfz-Brief sind nur die "Sitzplätze" eingetragen.
    >- Personenbeförderungsschein ist nur notwendig bei gewerbsmäßiger Personenbeförderung.
    >- In der STVZO ist auch nur von "Sitztplätzen" die Rede.
    >- Die "Anzahl" der Personen im Fahrzeug hat mit den Sitzpläzen oder Gurten nichts zu tun (auch nicht versicherungstechnisch); d.h. man kann beliebig viele Personen befördern, solange das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten wird!
    >Crusher


    mal eine ernste Frage, habt Ihr zwei einen Führerschein? Wenn ja, was habt Ihr auf die Frage geantwortet wieviele Personen ein FS Kl. III im Auto ermöglicht?
    **kopfschüttel**


    MfG
    Roman

  • Aber da Du eh nur soviele Personen mitnehmen darfst wie Du zugelassene Sitzplätze drin hast ... ;) Nach Eurer Aussage darf man dann also gar keinen 11-Sitzer fahren.


    MfG
    Roman

  • Hi Roman,


    stimmt auch nich, auf meiner Doka darf ich wesentlich mehr mitnehmen,
    wenn dies zur Sicherung der Ladung erforderlich ist ;)


    Gruß
    Hermi


    >Aber da Du eh nur soviele Personen mitnehmen darfst wie Du zugelassene Sitzplätze drin hast ... ;) Nach Eurer Aussage darf man dann also gar keinen 11-Sitzer fahren.
    >MfG
    >Roman




    Pistenbulli Homepage

  • Ich habe Klasse C und darf somit Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zul GG und nicht mehr als 8 Sitzplätzen Führen.


    Nach Gewicht dürfte ich nen Omnibus führen, auch zu Zwecken einer Überführung ist dies Möglich, möchte ich das Ding aber regelmäßig bewegen (z.B. als Wohnmobil muß ich alle Sitze die über die 8 hinausgehen rausbauen oder zumindest als "nicht während der Fahrt nutzen" kennzeichen (Aufkleber) und das ganze auch im FZ-Brief & Schein eintragen lassen.


    Nur Trägt dir kein Prüfer 8 Sitze ein wenn du die restlichen 72 auch mit Aufklebrn versiehst. (Kässbohrer-Megaliner, 4-Achser Doppelstockbus, alle Achsen gelenkt, 14,4m lang, mein Traumbus)