Mein bester Freund ist Niederlassungleiter TÜV Stuttgart. Heute morgen bekam er schriftlich und schwarz auf weiß auf den Tisch:
Lkw mit objektiven Beschaffungskriterien sind nach zul. Gesamtgewicht zu besteuern. Für andere Kfz wie SUV, Großraumlimousinen, VANs, Mehrzweckfahrzeuge, Wohnmobile, ist der Hubraum für die Besteuerung maßgeblich.
Das Ganze gilt ab 01.05.2005.
Nur als Info gedacht. Bitte keine Steuerdiskussion.....
So long......