Nicht schlagen bitte. Steuer laut TÜV Stuttgart ab 1.5.05.

  • Mein bester Freund ist Niederlassungleiter TÜV Stuttgart. Heute morgen bekam er schriftlich und schwarz auf weiß auf den Tisch:



    Lkw mit objektiven Beschaffungskriterien sind nach zul. Gesamtgewicht zu besteuern. Für andere Kfz wie SUV, Großraumlimousinen, VANs, Mehrzweckfahrzeuge, Wohnmobile, ist der Hubraum für die Besteuerung maßgeblich.


    Das Ganze gilt ab 01.05.2005.




    Nur als Info gedacht. Bitte keine Steuerdiskussion.....


    So long......

  • >Mein bester Freund ist Niederlassungleiter TÜV Stuttgart. Heute morgen bekam er schriftlich und schwarz auf weiß auf den Tisch:
    >
    >Lkw mit objektiven Beschaffungskriterien sind nach zul. Gesamtgewicht zu besteuern. Für andere Kfz wie SUV, Großraumlimousinen, VANs, Mehrzweckfahrzeuge, Wohnmobile, ist der Hubraum für die Besteuerung maßgeblich.
    >Das Ganze gilt ab 01.05.2005.
    >Nur als Info gedacht. Bitte keine Steuerdiskussion.....
    >So long......

  • Hi,
    habe die Informationen heute auch erhalten. wird ab 01.05 umgesetzt.
    Grüßle vom
    Treckerfahrer.

  • >Mein bester Freund ist Niederlassungleiter TÜV Stuttgart. Heute morgen bekam er schriftlich und schwarz auf weiß auf den Tisch:
    >
    >Lkw mit objektiven Beschaffungskriterien....



    Wie definiert sich das? Muss das FZ bei der 'Beschaffung' schon ein LKW sein?
    Muss ich das FZ umbauen, als LKW eintragen lassen und an meinen Lebensabschnittsgefährten verkaufen (=neuer Halter) damit es dann als LKW (=anderes Fahrzeug) versteuert wird?


    Oder meinst du "Beschaffen*heits*kriterien?
    Wenn ich meinen Trapo mit langem Radstand, der jetzt "Kombinationskraftwagen PKW bis 9 Sitzplätze" ist als "LKW bis 6 Sitzplätze" mit Ladefläche grösser 50% der Fläche umrüste und eintragen lasse sollte das mit der "LKW"-Besteuerung klar gehen?