T4 Ausbau - Gaskasten

  • Wer kann mir helfen? Ich baue eine T4 aus und bin jetzt beim Gaskasten. Reich eine sog. Lenzleitung, die ins Freie gelenkt wird, oder muß ich ein 10x10 cm großes Loch in das Fahrzeug für ein Lüftungdgitter schneiden? Was sagt der TÜV dazu? Vielen Dank in voraus!

  • >> Weiß zwar nicht was eine Lenzleitung ist aber Flüßiggas ist schweerer aös Luft und sinkt unverbrannt nach unten. Deshalb gibt es diese Vorschrift mit dem 10 X 10 cm Loch unten an der tiefsten Stelle des Gaskastens. Das ist eine Sicherheitsvorschrift die für die Insassen des Fahrzeugs gemacht ist und verhindern soll daß jemand erstickt falls z.B.im Schlaf Gas austritt, oder das angesammelte Gas explodiert wenn ein Funke es entzündet.
    Halte ich schon im eigenen Interesse für richtig. Ich glaube ich habe schon mal gesehen daß die Öffnung in der Seitenwand war am tiefsten Punkt des Gaskastens und nicht im Fahrzeugboden.
    Weiß jemand das genauer ?
    fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hinweis
    Gasanlagen müssen alle 2 Jahre von einem DVFG aner-
    kannten Sachkundigen überprüft werden.
    Das Ergebnis wird in die Prüfbescheinigung (bei den
    Papieren mitführen) eingetragen. Bei Neuinstallation und Ände-
    rungen ist auch vorzeitig eine Prüfung vorgeschrieben.
    Gasanlage 30 mbar oder 50 mbar ! Seit April 1996 sind bei Neuinstallation
    von Gasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn-
    und Aufenthaltszwecken dienen, Gasanlagen mit einem Betriebsdruck
    von entweder 30 oder 50 mbar zulässig. Die Änderung des Betriebsdrucks
    auf 30 mbar erfolgt im Zuge der EG Harmonisierung. Es dürfen nur
    Druckregelgeräte und Verbrauchsgeräte (Heizung, Kocher, Kühlschrank,
    Boiler usw.) des gleichen Betriebsdrucks in einem Fahrzeug betrieben
    werden, das heißt entweder. 30 mbar oder 50 mbar das heißt Regler, Kühlschränke, Kocher, Heizungen, Boiler für beide Betriebsdrücke an. Achten beim
    Kauf unbedingt auf gleichen Betriebsdruck sonst gibt es keine Gasprüf-
    abnahme. Wahrscheinlich werden in wenigen Jahren nur noch Geräte und Ersatzteile
    für 30 mbar angeboten werden. Bei den meisten Geräten z. B. Heizungen
    und Kühlschränken brauchst Du keine Angst vor weniger Leistung zu haben,
    da dort die Hersteller speziel auf den Gasdruck abgestimmte Düsen einset-
    zen um eine konstante Leistung zu erreichen.
    Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
    Man unterscheidet bei Flüssiggas zwischen Propan ( graue Flaschen ) und
    Butan (blaue Campingflaschen). Der Vorteil von Propangas ist, daß der
    Siedepunkt viel niedriger als bei Propan liegt und so auch im Winter
    dieses Gas im Reisemobil genutzt werden kann.
    In einem Reisemobil dürfen maximal eine Gebrauchs und eine
    Vorratsflasche bis 15 kg in einem Gaskasten untergebracht sein. Der
    Gaskasten muß dicht zum Innenraum sein und eine Entlüftung an der tief-
    sten Stelle nach außen von 100 Quadrat cm haben. Idealerweise im Boden, jedoch
    ist dies nicht zulässig wenn Geräte ihr Abgas nach unten führen. Tür /
    Klappe zum Innenraum ist zulässig. Hinter die Gasflasche muß ein
    Druckregler (30 oder 50 mbar) installiert werden. Von diesem Regler führt
    ein maximal 40 cm langer Schlauch zu den Verbrauchern.
    Hast Du nur einen Verbraucher installiert benötigst Du kein zusätzli-
    ches Schnellschlußventil, da hier das Flaschenventil als Absperrhahn zuläs-
    sig ist. Hast Du mehr als einen Verbraucher installiert benötigst Du zusätzlich ein Schnellschlußventil pro Verbraucher. Achtung Symbole zur Zuordnung Ventil Verbraucher nicht vergessen aufzukleben. In Kraftfahrzeugen muß seit 1993 auch
    nach 10 Jahren die Brennkammer ausgetauscht werden wie es schon seit
    Jahren bei Kraftstoffheizungen Vorschrift ist.


    Auszug aus einem Reimo Katalog.


    PUH was für ein Text. Ich kann Dir aber bei Intresse gerne mal das Orginal als PDF File schicken.
    Gruss Jürgen Egger

  • Lenzleitung reicht aus. Der Flaschenkasten muß dann aber luftdicht und nur von oben zu beladen sein.


    Gruß,


    Thilo

  • >vergiß die Lenzleitung, habe eine wunderschöne, fast originale VW Lenzleitung gebaut, aber mein netter WoNi Händler will sie nicht abnehmen. Der Zweite hat mich gleich rausgeworfen, weil er meinte die Bestimmungen hätten sich derart verschärft, das wäre alles nicht mehr zulässig,...(was bei REIMO und im Bastelbuch steht).Lenzen geht nur mit den blauen Gasflaschen, die in das spezielle druckdichte Gehäuse passen. Außerdem bräuchte mein Gaskasten noch eine mind. 5 cm hohe Aufkantung, damit nix rausläuft - wie denn mit Dichtung??? Wäre schön wenn noch jemand ne' gute Idee hat, damit mein Gasksten heile bleiben kann.


    Klaus

  • Es steht im DVGW-Blatt G 607, daß eine Lenzleitung von 2 cm Durchmesser bei von oben zu befüllendem Gaskasten erlaubt ist. Fertig.
    Das kannst Du dem Prüfer unter die Nase halten. Nur danach hat er sich zu richten und nicht nach eigenen Maßstäben. Wenn er sich anstellt, fahr zum anderen Prüfer.
    Ich persönlich habe es schon mit dem Tüv besprochen. Der hat nachgesehen und war einverstanden.


    Gruß,


    Thilo

  • Hinweis
    Gasanlagen müssen alle 2 Jahre von einem DVFG anerkannten Sachkundigen über-
    prüft werden. Das Ergebnis wird in die Prüfbescheinigung (bei den Papieren mitführen) eingetragen. Bei Neuinstallation und Änderungen ist auch vorzeitig eine Prüfung vorgeschrieben.
    Seit April 1996 sind bei Neuinstallation von Gasanlagen in Straßenfahrzeugen
    und Anhängern aller Art, die Wohn und Aufenthaltszwecken dienen,
    Gasanlagen mit einem Betriebsdruck von entweder 30 oder 50 mbar zuläs-
    sig. Die Änderung des Betriebsdrucks auf 30 mbar erfolgt im Zuge der EG
    Harmonisierung. Es dürfen nur Druckregelgeräte und Verbrauchsge-
    räte (Heizung, Kocher, Kühlschrank, Boiler usw.) des gleichen Betriebs-
    drucks in einem Fahrzeug betrieben werden, das heißt entweder.
    30 mbar oder 50mbar. Wahrscheinlich werden in wenigen
    Jahren nur noch Geräte und Ersatzteile für 30 mbar angeboten werden.


    Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen Man unterscheidet bei Flüssiggas zwi-
    schen Propan ( graue Flaschen ) und Butan (blaue Campingflaschen). Der
    Vorteil von Propangas ist, daß der Siedepunkt viel niedriger als bei
    Propan liegt und so auch im Winter dieses Gas im Reisemobil genutzt wer-
    den kann. In einem Reisemobil dürfen maximal eine Gebrauchs und eine
    Vorratsflasche bis 15 kg in einem Gaskasten untergebracht sein. Der
    Gaskasten muß dicht zum Innenraum sein und eine Entlüftung an der tief-
    sten Stelle nach außen von 100cm x 100cm haben. Idealerweise im Boden, jedoch
    ist dies nicht zulässig wenn Geräte ihr Abgas nach unten führen. Tür /
    Klappe zum Innenraum ist zulässig.
    Eine Ausnahme hiervon ist unser
    Gasflaschenkasten der nur eine Öffnung von 2cm x2cm durch den Boden
    hat, da hier die Gasflasche (max. 3 kg) nur nach oben herausgenommen wer-
    den kann. Der Deckel schließt Luftdicht. Hinter die Gasflasche muß ein
    Druckregler (30 oder 50 mbar) installiert werden. Von diesem Regler führt
    ein maximal 40 cm langer Schlauch zu den Verbrauchern.
    Auszug vom TüV

  • <center>http://members.tripod.de/derdownloader/Bilder/Forum/G607.jpg</center>


    man sich nach den gesetzlichen Vorschriften richtet.
    Siehe unter 2.1.4! Wenn Dein Tüv sich da selber was mit 3 Kg zusammendichtet fahr halt zum Gasexperten. Das mit 3 Kg-Flaschen steht nicht im G 607.


    Thilo


    P.S.: Das mit dem Kunststoffschlauch stimmt auch nicht! Es ist nur ein Schlauch von der Gasflasche zu Leitungsanschluß erlaubt. Alle Geräte müssen direkt mit den Gasleitungen verbunden werden.