LKW-Zulassung?

  • Hi!
    Bin seit kurzem Besitzer eines T4 LR mit 2,4 Liter Diesel (Bj.91). Habe das Fahrzeug mit einer LKW-Zulassung (Zul.Gesamtgewicht 2640 kg) vom Vorbesitzer übernommen. Ungeschickterweise hat mein T4 eine Trennwand eingebaut, welche ich gerne rausschmeißen würde. Geht das (wg. Zulassung)? Wie funktioniert das denn mit dem Einbau eines Fahrwerks bei meinem T4? Was kann man hier am besten verbauen, um den Aufwand möglichst gering zu halten? Vielleicht kann mir jemand die ein oder andere Frage beantworten. Danke im voraus.

  • Hi Olli, frage doch einfach mal bei deiner Zulassungstelle per Fax oder Tel. an. Gruß fisch

  • >Hi!
    >Bin seit kurzem Besitzer eines T4 LR mit 2,4 Liter Diesel (Bj.91). Habe das Fahrzeug mit einer LKW-Zulassung (Zul.Gesamtgewicht 2640 kg) vom Vorbesitzer übernommen. Ungeschickterweise hat mein T4 eine Trennwand eingebaut, welche ich gerne rausschmeißen würde. Geht das (wg. Zulassung)? Wie funktioniert das denn mit dem Einbau eines Fahrwerks bei meinem T4? Was kann man hier am besten verbauen, um den Aufwand möglichst gering zu halten? Vielleicht kann mir jemand die ein oder andere Frage beantworten. Danke im voraus.
    Hi dein Bus hat die LKW zulassung auf Grund des abgetrennten, und warscheinlich hast du seitlich auch keine Fenster drinn, Laderaumes. Änderst du auch nur eins der beiden Merkmale musst du leider auf über 2,8t auflasten um deine LKW zulassung zu behalten.
    Gruß Andy

  • Tach Olli,
    ich fahre genau das gleich Gerät wie Du und habe meine Trennwand schon 2 Jahre raus - ohne auch nur das kleinste Problem damit gehabt zu haben. Wichtige Kriterien für eine LKW-Zulassung sind: keine Sitze im Laderaum, eine ca. 10-15cm hohe Rollschutzkante, die das Fahrerhaus vor herumrollenden Gegenständen schützt und das wars im Wesentlichen (ich hoffe, ich habe nichts vergessen). Du mußt nur vorsichtig beim heraustrennen der Trennwand sein!! Am besten ist's, wenn Du die Schweißpunkte einfach aufbohrst oder mit der Flex abträgst (so habe ich es gemacht - aber die Scheiben wegen Funkenflug abschirmen!!) Du kannst, aber nur wenn Du schon eine LKW-Zulassung hast, sogar nach Lust und Laune Scheiben im hinteren Bereich nachrüsten.
    Wegen dem Fahrwerk schau mal bei FAQ's nach, da hat sich Njuman mal gaaaannz große Mühe gegeben. Wenn Dir das nicht reichen sollte, mußt Du noch mal ne Frage ins Forum stellen, da gibt es bestimmt ein paar Spezis, die Dir da helfen können.


    Viel Spaß beim Umbau wünscht Kalle aus Berlin:)

  • Hi zusammen,
    mir ist aus Deutschland folgendes bekannt:
    Grundsätzlich gibt es die Definition des Finazamtes und die des TÜVs!
    Fürn Fiskus muss eine Trennwand drin sein, und es sind hinten keine Fenster zulässig. ev. Öffnungen müssen zugeschweisst werden, damits die Golf-Dieselfahrer schwerer haben.
    Der TÜV sieht die Sache lockerer. Das heisst, das Fahrzeug muss primär für den Lastentransport ausgerüstet sein. Eine Trennwand wird nicht erwähnt, der Rollschutz macht als Minimalausrüstung Sinn. Es ist sogar eine hintere Sitzbank möglich, wenn der Laderaum länger als der Passergierraum ist. Gemessen wird hierbei vom Gaspedal bis zur Rückseite der hintersten Sitzfläche und von da bis zum Laderaumende.
    Solange Du die TÜV-Vorgaben erfüllst gibs auch keinen Ärger mit dem Finanzamt, und den braucht Keiner.


    Viel Erfolg


    eljot

  • zu dem Thema hab ich schon mal was gesschrieben bglaub ich.
    Meiner hat schon immer eine LKW Zulassung obwohl er ab Werk ohne Trennwand geliefert wurde. Die 2 seitlich nachträglich eingebauten Originalfenster ändern an der Sache auch nichts solange mehr als die Hälfte des hinteren Raumes Laderaum bleiben. Baust Du also Ne Sitzbank ein muß die auf die vordere Position.Wenn Du nur herausnembare Einrichtingsteile in den Laderaum tust ändert das auch nichts denn dann ist das nur eine spezielle Art von Ladung.
    Was Du aber in einem LKW lädtst und wie lange Du damit herumfährst ohne es irgendwo abzuliefern ist nun wirklich Deine Sache und nicht die Sache des Finanzamtes oder des TÜV oder der Polizei.
    Im Ernst:Das interessiert auch niemanden.


    Gruß fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Hi!
    >Bin seit kurzem Besitzer eines T4 LR mit 2,4 Liter Diesel (Bj.91). Habe das Fahrzeug mit einer LKW-Zulassung (Zul.Gesamtgewicht 2640 kg) vom Vorbesitzer übernommen. Ungeschickterweise hat mein T4 eine Trennwand eingebaut, welche ich gerne rausschmeißen würde. Geht das (wg. Zulassung)? Wie funktioniert das denn mit dem Einbau eines Fahrwerks bei meinem T4? Was kann man hier am besten verbauen, um den Aufwand möglichst gering zu halten? Vielleicht kann mir jemand die ein oder andere Frage beantworten. Danke im voraus.


    Habe T4 TDI KR LKW-Zulassung(ohne Trennwand/mit Serienmittelscheiben)
    Der T4-LKW wird in verschiedenen Versionen gebaut.Die Trennwand ist
    herausnehmbar und die Scheiben logischerweise nachrüstbar.
    Da man nicht gleich alles von seinem neuerworbenen T4 wissen kann,
    empfehle ich Dir, wenn Du Richtung WOMO-Ausbau tendierst, das Buch
    VW Wohnmobil-Selbstausbau Th.Lautenschlager ISBN 3-613-01621-4.
    Hat mir zumindestens in Sachen T4 weitergeholfen.
    Stehen alle Grundlagen drin.Zwecks Fahrwerk kann man eigentlich nur
    auf FAQ-Njumaen verweisen. Gruß MatthiasIII