Das Interesse an einer LKW-Zulassung scheint ja doch relativ groß zu sein. Ist es eigentlich bekannt, daß auch diese LKWs dem Sonntagsfahrverbot unterliegen?
Bei Kleintransportern dürfen inerhalb der zeitlichen Schutzgrenzen keine Anhänger mitgeführt werden. Der VW-Händler bei dem ich meinen T4 damals gebraucht gekauft habe sagte mir auf die Frage von Nachteilen der LKW-Zulassung es gäbe keine.
2 Jahre später habe ich es dann Weihnachten lernen müssen.
Der Verstoß gegen diese Vorschrift wird nach dem Búßgeldkatalog mit 400,00 DM und 4 Punkten in Flensburg geahndet.
Ich ahbe damals Widerspruch eingelegt und eine milde Richterin reduzierte das auf 75 DM ohne Punkte weil sie mir glaubte daß ich es nicht gewußt habe.
Heute fahre ich mit einergebührenpflichtigen Sondergenehmigung des Straßenverkehrsamtes herum 100 DM für 2 Jahre.
In den Bundesländern liegt doe Kompetenz nicht überall bei den Landkreisen.In NRW sollen die Regierungspräsidien zuständig sein habe ich gehört.
Dies nur mal zum bedenken.
Natürlich ist es unwahrscheinlich mit einem Fensterbus kontrolliert zu werden. Meiner hatte damals auf der linken Seite noch kein Fenster eingebaut und war so leicht als LKW zu erkennen.
fridi