Sontagsfahrverbot/LKW-Zulassung

  • Das Interesse an einer LKW-Zulassung scheint ja doch relativ groß zu sein. Ist es eigentlich bekannt, daß auch diese LKWs dem Sonntagsfahrverbot unterliegen?
    Bei Kleintransportern dürfen inerhalb der zeitlichen Schutzgrenzen keine Anhänger mitgeführt werden. Der VW-Händler bei dem ich meinen T4 damals gebraucht gekauft habe sagte mir auf die Frage von Nachteilen der LKW-Zulassung es gäbe keine.
    2 Jahre später habe ich es dann Weihnachten lernen müssen.
    Der Verstoß gegen diese Vorschrift wird nach dem Búßgeldkatalog mit 400,00 DM und 4 Punkten in Flensburg geahndet.
    Ich ahbe damals Widerspruch eingelegt und eine milde Richterin reduzierte das auf 75 DM ohne Punkte weil sie mir glaubte daß ich es nicht gewußt habe.
    Heute fahre ich mit einergebührenpflichtigen Sondergenehmigung des Straßenverkehrsamtes herum 100 DM für 2 Jahre.
    In den Bundesländern liegt doe Kompetenz nicht überall bei den Landkreisen.In NRW sollen die Regierungspräsidien zuständig sein habe ich gehört.
    Dies nur mal zum bedenken.
    Natürlich ist es unwahrscheinlich mit einem Fensterbus kontrolliert zu werden. Meiner hatte damals auf der linken Seite noch kein Fenster eingebaut und war so leicht als LKW zu erkennen.


    fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Das Interesse an einer LKW-Zulassung scheint ja doch relativ groß zu sein. Ist es eigentlich bekannt, daß auch diese LKWs dem Sonntagsfahrverbot unterliegen?
    >Bei Kleintransportern dürfen inerhalb der zeitlichen Schutzgrenzen keine Anhänger mitgeführt werden. Der VW-Händler bei dem ich meinen T4 damals gebraucht gekauft habe sagte mir auf die Frage von Nachteilen der LKW-Zulassung es gäbe keine.
    >2 Jahre später habe ich es dann Weihnachten lernen müssen.
    >Der Verstoß gegen diese Vorschrift wird nach dem Búßgeldkatalog mit 400,00 DM und 4 Punkten in Flensburg geahndet.
    >Ich ahbe damals Widerspruch eingelegt und eine milde Richterin reduzierte das auf 75 DM ohne Punkte weil sie mir glaubte daß ich es nicht gewußt habe.
    >Heute fahre ich mit einergebührenpflichtigen Sondergenehmigung des Straßenverkehrsamtes herum 100 DM für 2 Jahre.
    >In den Bundesländern liegt doe Kompetenz nicht überall bei den Landkreisen.In NRW sollen die Regierungspräsidien zuständig sein habe ich gehört.
    >Dies nur mal zum bedenken.
    >Natürlich ist es unwahrscheinlich mit einem Fensterbus kontrolliert zu werden. Meiner hatte damals auf der linken Seite noch kein Fenster eingebaut und war so leicht als LKW zu erkennen.
    >fridi

  • Morgen Fridi,
    in der Regel bleibt das Fahrzeug ja auch PKW beim Auflasten, wenn es vorher auch schon PKW war. Das Wort "Kombi geschlossen" wird gestrichen und "ist ein Kombinationsfahrzeug" wird unten dazugeschrieben. So war´s bei mir auch beim 2. Mal und auf Nachfragen hier beim TÜV in Stuttgart wird das wohl immer so gemacht.


    Gruß Aigo


    >Das Interesse an einer LKW-Zulassung scheint ja doch relativ groß zu sein. Ist es eigentlich bekannt, daß auch diese LKWs dem Sonntagsfahrverbot unterliegen?
    >Bei Kleintransportern dürfen inerhalb der zeitlichen Schutzgrenzen keine Anhänger mitgeführt werden. Der VW-Händler bei dem ich meinen T4 damals gebraucht gekauft habe sagte mir auf die Frage von Nachteilen der LKW-Zulassung es gäbe keine.
    >2 Jahre später habe ich es dann Weihnachten lernen müssen.
    >Der Verstoß gegen diese Vorschrift wird nach dem Búßgeldkatalog mit 400,00 DM und 4 Punkten in Flensburg geahndet.
    >Ich ahbe damals Widerspruch eingelegt und eine milde Richterin reduzierte das auf 75 DM ohne Punkte weil sie mir glaubte daß ich es nicht gewußt habe.
    >Heute fahre ich mit einergebührenpflichtigen Sondergenehmigung des Straßenverkehrsamtes herum 100 DM für 2 Jahre.
    >In den Bundesländern liegt doe Kompetenz nicht überall bei den Landkreisen.In NRW sollen die Regierungspräsidien zuständig sein habe ich gehört.
    >Dies nur mal zum bedenken.
    >Natürlich ist es unwahrscheinlich mit einem Fensterbus kontrolliert zu werden. Meiner hatte damals auf der linken Seite noch kein Fenster eingebaut und war so leicht als LKW zu erkennen.
    >fridi

    Multivan Atlantis Bj.07/1999 ACV 90KW ~226t km

  • Hallo fridi,


    hab ich das richtig verstanden, daß dieses sonntagsfahrverbot für den T4 (mit LKW-Zulassung)nur dann gilt, wenn man einen anhänger mitführt?


    gruß
    bernd

  • >>Das Interesse an einer LKW-Zulassung scheint ja doch relativ groß zu sein. Ist es eigentlich bekannt, daß auch diese LKWs dem Sonntagsfahrverbot unterliegen?
    >>Bei Kleintransportern dürfen inerhalb der zeitlichen Schutzgrenzen keine Anhänger mitgeführt werden. Der VW-Händler bei dem ich meinen T4 damals gebraucht gekauft habe sagte mir auf die Frage von Nachteilen der LKW-Zulassung es gäbe keine.
    >>2 Jahre später habe ich es dann Weihnachten lernen müssen.
    >>Der Verstoß gegen diese Vorschrift wird nach dem Búßgeldkatalog mit 400,00 DM und 4 Punkten in Flensburg geahndet.
    >>Ich ahbe damals Widerspruch eingelegt und eine milde Richterin reduzierte das auf 75 DM ohne Punkte weil sie mir glaubte daß ich es nicht gewußt habe.
    >>Heute fahre ich mit einergebührenpflichtigen Sondergenehmigung des Straßenverkehrsamtes herum 100 DM für 2 Jahre.
    >>In den Bundesländern liegt doe Kompetenz nicht überall bei den Landkreisen.In NRW sollen die Regierungspräsidien zuständig sein habe ich gehört.
    >>Dies nur mal zum bedenken.
    >>Natürlich ist es unwahrscheinlich mit einem Fensterbus kontrolliert zu werden. Meiner hatte damals auf der linken Seite noch kein Fenster eingebaut und war so leicht als LKW zu erkennen.
    >>fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Wenn das Zugfahrzeug als LKW zugelassen ist, dann gilt das Sonntagsfahrverbot bei LKW mit Anhängern unabhängig vom Gewicht. Z.B. VW Polo-Kasten mit 400kg Anhänger darf nicht fahren. 7,49to Lkw ohne Anhänger darf fahren.

  • werden ja in der Regel von PKW gezogen - somit spielt das keine Rolle.


    "Mit Sonntags nie mit Anhänger" bezog er sich auch auf LKW als Zugfahrzeug.


    Also keine Panik mit PKW als Zugfahrzeug kannst Du deine Pommesbude auch Sonntags bewegen, Thomas ;))


    T4 Online