Neues und Aktuelles zur Umschreibung So.-Kfz-Wohnmobil

  • Nun ist es "AMTLICH" (zumindest für Bayern und Baden-Württenberg).
    Diese Woche beim "Haus-TÜV":


    Also mit MV hin, mit nachträglich aufgebauten Schlafdach und Küchenblock mit Spirituskocher (nicht fest montiert, sondern abnehmbar).
    Wurde nicht mehr als So.-Kfz.-Womo anerkannt, da erstens der Kocher nicht fest eingebaut war und zudem auch der Küchenblock, in den Schienen des MV befestigt, herausnehmbar ist.


    Neueste Bestimmungen besagen, dass für die o.g. Bundesländer, bei Umschreibung zum So.-Kfz.-Wohnmobil der Küchenblock fest eingebaut sein muss, zudem eine Spüle mit Frisch- und Abwasserkanister integriert sein muss, des weiteren der Kocher "KEIN" Gaskartuschenkocher mehr sein darf, sondern entweder eine 230-V-Herdplatte sein darf (wobei hier auch auf eine entsprechend vorgerüstete Stromversorgung geachtet werden soll), oder aber ein Spirituskocher. Jedoch steht ganz klar definiert, dass der Kocher fest und keinesfalls abnehmbar (Flügelschrauben, Griffschrauben usw.) in den Küchenblock eingebaut sein "muss".


    Des weiteren ist der TÜV (oder wer auch immer die Umschreibung macht) verpflichtet, bei nicht vorhandener o.g. Mindestanforderung an ein Wohnmobil (Tisch und Schlafmöglichkeit sind sowieso obligatorisch) eine gewünschte Umschreibung zum So.-Kfz.-Wohnmobil abzulehnen.


    Jedes umgeschriebene Fahrzeug wird von den Finanzbehörden vorgeladen. Aber nicht nur die aktuell umgeschriebenen Fahrzeuge sondern auch alle, welche ab dem Stichtag 01.04.2005 umgeschrieben wurden werden demnächst aufgefordert werden, sich beim FA einer Überprüfung zu unterziehen.


    Das genannte Schreiben stammt von der Oberfinanzdirektion und wurde an die TÜV-Stellen "intern" weiter geleitet. Unser TÜV darf davon jedoch keine Kopie aushändigen. Wir haben aber bereits bei der Direktion nachgefragt, um eben auch dieses Schreiben zu erhalten.


    Fakt ist auch, dass in diesem Schreiben ganz klar vermerkt ist, dass jeder der eine Umschreibung durchführt, sich sowohl die Befestigung wie auch die sonstige Ausstattung des Küchenblocks genauestens begutachtet und dies in der Abnahmedokumentation genau vermerkt wird (es wird ja nach neuem EU-Recht nicht mehr in den Brief eingetragen, sondern man bekommt ein Datenblatt mit und auf Grund der Beschreibung wird ein neuer Brief ausgestellt).
    Weiterhin entfällt z.B. beim MV definitv mindestens ein Sitzplatz, wegen dem installierten Küchenblock.
    Sollte sich der "Abnehmer" über diese Vorgaben hinwegsetzen und trotz geringerer Ausstattung das FZ zum So.-Kfz.-Womo umschreiben, behält sich das FA vor, denjenigen, wie auch den Halter oder den Ausstatter, wegen geleisteten Vorschub zur Steuerhinterziehung zu belangen.
    Wenn Fahrzeuge, welche zum So.-Kfz.-Womo bereits umgeschrieben wurden das nächste Mal zur HU vorfahren müssen, sind die Prüfer ebenfalls angehalten, die Ausstattung genau zu dokumentieren, auch hier kann es sein, dass einige Fahrzeuge den Status dann verlieren, da die Hauptanforderungen schon seit Jahren (1999 VdTÜV Merkblatt 740) ihre Gültigkeit haben.
    Dieses Schreiben wurde als Empfehlungs-Grundlage auch an die zuständigen FA-Behörden in den anderen Bundesländern verschickt.
    In Vorbereitung ist des weiteren, dass ein So.-Kfz.-Wohnmobil nur noch dann vorliegt, wenn das Fahrzeug in der Nutzung ( also im Stand beim Campen)bei vorgegebener Mindestausstattung auch noch eine Stehhöhe von mindestens 1 m² vorzuweisen hat. Die Länder sollen sich da in Kürze auf eine einheitliche Regelung einigen.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man

  • Zitat: "Neueste Bestimmungen besagen, dass für die o.g. Bundesländer, bei Umschreibung zum So.-Kfz.-Wohnmobil der Küchenblock fest eingebaut sein muss, zudem eine Spüle mit Frisch- und Abwasserkanister integriert sein muss, des weiteren der Kocher "KEIN" Gaskartuschenkocher mehr sein darf, sondern entweder eine 230-V-Herdplatte sein darf (wobei hier auch auf eine entsprechend vorgerüstete Stromversorgung geachtet werden soll), oder aber ein Spirituskocher. Jedoch steht ganz klar definiert, dass der Kocher fest und keinesfalls abnehmbar (Flügelschrauben, Griffschrauben usw.) in den Küchenblock eingebaut sein "muss"."



    Vielen Dank für deine ausführlichen Informationen!
    Ich habe jedoch noch eine Frage zu den Kochern: Welche Spirituskocher erfüllen diese Regelung? Als ich vor Jahren meinen Trapo ausgebaut habe, hatte ich Schwierigkeiten mit dem TÜV, weil meine Trangia-Kocher nicht für den Gebrauch in geschlossenen Räumen zugelassen sind. Damals gab es genau zwei (Spiritus-)Kocher, die vom TÜV akzeptiert worden wären, aber die hätte man nicht "fest" integrieren können, wie vorgeschrieben. (Meine Lösung damals war der "Traktor-TÜV" im nächsten Ort...) Gibt es also wirklich noch eine Alternative zu einem festen Gas-Einbau mit vorgeschriebener regelmäßiger Überprüfung und und und?? (Strom kam damals auch nicht in Frage, weil ich damit ja auf eine Steckdose angewiesen bin...)


    Viele Grüße,
    Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

  • Hallo Mobil-Man,


    heisst das jetzt, dass die, die diese Kriterien erfüllen, weiterhin gewichtsbestoiert bleiben oder heisst das nur, dass die, die diese Kriterien nicht erfüllen, auf jeden Fall nicht mehr gewichtsbestoiert werden? Wenn ich also die Kriterien erfülle, scheint ja die Bestoierung ersma vorläufig zu bleiben, und wenn sie dann rückwirkend geändert wird, gewinn ich nix, oder? Oder ist das damit vom Tisch?
    Und wie ist das mit den Kochern? Feste Gaskocher gelten doch sicher weiterhin? Will nämlich weder Strom noch Spiritus!


    Gruss,


    die Uschi

  • >Hallo Mobil-Man,
    >heisst das jetzt, dass die, die diese Kriterien erfüllen, weiterhin gewichtsbestoiert bleiben oder heisst das nur, dass die, die diese Kriterien nicht erfüllen, auf jeden Fall nicht mehr gewichtsbestoiert werden? Wenn ich also die Kriterien erfülle, scheint ja die Bestoierung ersma vorläufig zu bleiben, und wenn sie dann rückwirkend geändert wird, gewinn ich nix, oder? Oder ist das damit vom Tisch?
    >Und wie ist das mit den Kochern? Feste Gaskocher gelten doch sicher weiterhin? Will nämlich weder Strom noch Spiritus!
    >Gruss,
    >die Uschi


    Die Antwort ist eigentlich nicht schwer:
    Wenn du einen festen Gas-Einbau mit vorgeschriebener regelmäßiger Überprüfung vorweisen kannst, sollte das kein Problem sein.
    Sonst hätten ja alle "richtigen" Womos den Status auch verloren und das ist sehr unwarscheinlich :-))) "Steuer"!

  • dahingehend Vorschriften gibt,wenn es um Gaskocher geht, bzw. um Kocher, welche von vornherein so deklariert sind, dass diese nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden dürfen (auch Benzinkocher).
    Es gibt keine Vorschrift über die Verwendung von Spirituskochern.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man

  • immer bleiben (zumindest bis es auseinanderfällt ;-)).
    Diese neue Regelung gilt eigentlich in erster Linie den Geländewagenfahrern und SUV-Besitzern, da diese nachweislich nur "Steuerhinterziehung" mit der Umschreibung betreiben wollen. (O-Ton OFD). Leider trifft diese Regelung nun aber eben auch Multivan-Fahrer, von denen nachweislich der überwiegende Teil dieses Fahrzeug aber auch zum Campen nutzt.


    Womo ist und bleibt Womo.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man

  • Moin


    >Leider trifft diese Regelung nun aber eben auch Multivan-Fahrer, von denen >nachweislich der überwiegende Teil dieses Fahrzeug aber auch zum Campen nutzt.


    Den Nachweis hätt ich gern mal gesehen - das halte ich eher für ein Gerücht - vielmehr stell ich mal die These auf, das in über 50% der MV`s die Rückbank höchstens einmal zum probieren umgeklappt worden ist! Zum "Campen" ist das Auto im Auslieferungszustand sowieso eher ungeeignet.


    Gruss
    Sequal

  • Hallo,das was su schreibst ist doch schon längst bekannt!
    Was neu ist ,ist das ALLE Finanzämter zur Vorführung der Fahrzeuge einladen(in BW)!!!Gruß Andi

  • >Moin
    >>Leider trifft diese Regelung nun aber eben auch Multivan-Fahrer, von denen >nachweislich der überwiegende Teil dieses Fahrzeug aber auch zum Campen nutzt.
    >Den Nachweis hätt ich gern mal gesehen - das halte ich eher für ein Gerücht - vielmehr stell ich mal die These auf, das in über 50% der MV`s die Rückbank höchstens einmal zum probieren umgeklappt worden ist! Zum "Campen" ist das Auto im Auslieferungszustand sowieso eher ungeeignet.
    >Gruss
    >Sequal



    Ich seh auf Campingplätzen so gut wie nie MV's, in denen "gelebt" wird.


    ...und wenn MV's, dann i.d.R. nur vor Wohnwagen, als Transportmittel für Sportboot, Roller, Räder, usw.


    Rapido

  • ... wenn ich hierzu keine eigene Kochgelegenheit benötige, denn das Essen gibt's aus der Gulschkanone für rund 600 Personen.
    Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage, ob nach der neuen Regelung ein Heck-Zelt (mit der Heckklappe als Dach) und eine Schublade (Stauraum) mit Kocher unter der Liegeflächenverlängerung als ausreichend anerkannt wird. Unter der Heckklappe wären ja auch über 1 qm Stehhöhe vorhanden.
    Bisher hätte sich aus versicherungstechnischen Gründen eine Umschreibung des Multivan als Wohnmobil nicht rentiert, doch seit Wegfall der Gewichtsbesteuerung ist die Sache wieder ganz anders gelagert.
    Bin gespannt wohin sich die ganze Angelegenheit noch entwickelt. Erfreut bin ich über die Steuererhöhung von 172 EUR auf 401 EUR (Faktor 2,3) nicht und jetzt auch noch eine Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19%! Aber die Große Koalition, die das jetzt umsetzen will hat ja die Mehrheit von uns gewählt. Jetzt aber Schluß zur Politik, wir sind doch ein Technik-Forum.


    Gute Fahrt und gute Nacht im MV, ob WoMo oder nicht, wünscht
    <i> Hans</i>

  • Hallo Hans,


    ich habe meinen MV aufgelastet und auch als Womo umgeschrieben. Ich habe hinten unter der Matratze mir eine ausziebare Heckküche gebaut......Grund, kochen innen will ich nicht und so wie ich es jetzt habe, habe ich den Vorteil ein Dach über dem Kopf zu haben, stehen zu können und die Geruchsbelästigung ist weitesgehend weg.
    Der Tüv hat das sofort eingetragen.......Womo mit Schlafgelegenheit und Heckküche.....


    Zur Zeit habe ich alles demontiert um in den Wintermonaten das ganze nocheinmal feiner Abzustimmen. Möchte nun den Kocher fest einbauen und die Spüle so einrichten das das Abwasser in einen Kanister läuft. Frischwaser über Pumpe hatte ich schon.
    An das Heckzelt habe ich auch schon gedacht....wollte damit eine Heckdusche realisieren. Lässt sich ja leicht einen Vorhang in einer Schiene oder so einbauen.....mit bischen Tüffteln könnte das Zelt beim zumachen der Hecklappe mit eingezogen werden.......mal sehen, der Winter ist ja noch lang.


    Martin

  • 28.10.05 vom OZFA an die Organisationen gesendet wurde.


    Ebenso war bisher die Deklaration eines Küchenteils nicht genauer definiert, jetzt aber sehr wohl. Ebenso wurden bisher die Gaskartuschenkocher mit Zündsicherung als Kochgelegenheit im Fahrzeug (größtenteils) anerkannt.


    Zudem wird in diesem Schreiben ganz klar erstmalig auf die Möglichkeit hingewiesen, Personen, sowohl beim TÜV wie auch Anbieter und Ausstatter, wegen Vorschub zur Steuerhinterziehung haftbar zu machen.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man

  • Nur ist es wohl so, wenn wir unsere kleine Firma sehen, dass zumindest nach den Zahlen dieses Jahres (ca. 50 Dachnachrüstungen auf MV´s und doch etliche Möbelteile für den MV zum Nachrüsten - nicht nur Küchenmöbel) dann kann ich schon davon ausgehen, dass der MV wohl doch in etwas größerem Umfang als Freizeitmobil genutzt wird. Recht gebe ich Dir schon darin, dass der MV größtenteils hauptsächlich als "Großraum-PKW" genutzt wird.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man



    P.S.: Sei doch mal so "LIEB" und mach mir das "ätzende" hellblaue a aus meinem Pseudo in ein kräftiges rotes a.


    Mein Dank wir Dir ewig nachschleichen. ;)

  • alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo Rapido,
    is doch klar, unser kleiner Multivan will ja nicht auf den Campingplatz, damit kann man überall stehen. Ich habe im letzten Jahr 12Wochen und 3Tage im Multivan geschlafen, Urlaub und Wochenden. Davon war er nur beim Harztreffen auf einem Campingplatz, an sonsten wird an den schönsten Naturplätzen genächtigt. Gewaschen wird sich im Schwimmbad, is billiger als CP. Kann Dir gerne mal Bilder zeigen von Norwegen dieses Jahr, Traumbuchten am Fjord und im Gebirge.


    Gruß von Knut

  • <center>http://www.detroitinfo.de/gif/detroit-300.gif</center>



    Hallo Uschi,
    ist "Bestoierung" ein Schreibfehler oder Zeichen einer zumindest äußerst unerwünschten Gesinnung? Die Rechtschreibung ist zunächst Teil der Netiquette; "oi" wird in aller Regel von Rechten zur gegenseitigen Erkennung verwendet; dafür wären wir hier gottlob das falsche Forum.
    Grüße
    Chris



    >Hallo Mobil-Man,
    >heisst das jetzt, dass die, die diese Kriterien erfüllen, weiterhin gewichtsbestoiert bleiben oder heisst das nur, dass die, die diese Kriterien nicht erfüllen, auf jeden Fall nicht mehr gewichtsbestoiert werden? Wenn ich also die Kriterien erfülle, scheint ja die Bestoierung ersma vorläufig zu bleiben, und wenn sie dann rückwirkend geändert wird, gewinn ich nix, oder? Oder ist das damit vom Tisch?
    >Und wie ist das mit den Kochern? Feste Gaskocher gelten doch sicher weiterhin? Will nämlich weder Strom noch Spiritus!
    >Gruss,
    >die Uschi

    ----------------------------------- herzliche grüße chris

  • Hallo,


    ja der TÜV (Raum Stuttgart) scheint sich an diese "neue" Regelung strikt zu halten. Habe vor 2 Wochen einen VW California (mit org. Westfalia-Ausstattung, Klappdach, der bisher als PKW lief) zum Womo umschreiben lassen. Als ich dem TÜV Prüfer sagte, dass ich meinen VW Bus zum Womo umschreiben lassen will, inclusive Auflastung, wollte er mich eigentlich vom Hof schicken, mit der Anmerkung, dass geht nun nicht mehr...erst als ich sagte, es ist ein Westfalia-Umbau mit fest intergrierter Küchenzeile, Spüle, Kühlschrank, meinte er..das ist was anderes..dann schau ich mir den Wagen an...


    Nachdem er gesehen hatte, dass alles fest installiert war, war alles okay...seit heute habe ich einen neuen Brief bei der Zulassungsstelle bekommen. Auf dem Gutachten, dass der TÜV austellte wurde extra vermerkt (Küchenzeile, fester Einbau, Nachweis von Hersteller lag vor).Der TÜV-Prüfer meinte aber noch...kann sein, dass Sie beim FA vorfahren müssen und mit einem Multivan mit ausbaubarem Kocher wäre es nix geworden mit der Umschreibung. Er meinte auch noch, es könnte sein, dass eine mindest m² Wohnfläche irgendwann noch gefordert wird...


    Gruss Wagner