Kfz-Gutachtertätigkeiten durchzuführen?
In unseren deutschen Landen ist doch immer alles genauestens geregelt. Darf ein nicht qualifizierter Finanzbeamter die Einhaltung der StVZo einschätzen und überprüfen, wo doch ein amtlich anerkannter Sachverständiger seinen Stempel längst aufgedrückt hat?
Diese Frage stelle ich mir dann doch, wenn ich so die Beiträge der letzten MV - WoMo-Umschreiber lese.
Ts, ts, ts muss doch gleich mal das Büro meines Steuerfuzzy´s auf Einhaltung der VDE-Richtlininen prüfen, vielleicht mache ich ja das Finanzamt dicht ;-)))
Grüsse
smolli