Haben unsere lieben Finanzbeamten denn neuerdings eine Zusatzausbildung um

  • Kfz-Gutachtertätigkeiten durchzuführen?
    In unseren deutschen Landen ist doch immer alles genauestens geregelt. Darf ein nicht qualifizierter Finanzbeamter die Einhaltung der StVZo einschätzen und überprüfen, wo doch ein amtlich anerkannter Sachverständiger seinen Stempel längst aufgedrückt hat?


    Diese Frage stelle ich mir dann doch, wenn ich so die Beiträge der letzten MV - WoMo-Umschreiber lese.


    Ts, ts, ts muss doch gleich mal das Büro meines Steuerfuzzy´s auf Einhaltung der VDE-Richtlininen prüfen, vielleicht mache ich ja das Finanzamt dicht ;-)))


    Grüsse
    smolli

    Multivan 2001 Generation, 2,5l TDI 111kw, 205.000

  • Moin


    [...]
    >In unseren deutschen Landen ist doch immer alles genauestens geregelt. Darf ein nicht qualifizierter Finanzbeamter die Einhaltung der StVZo einschätzen und überprüfen, wo doch ein amtlich anerkannter Sachverständiger seinen Stempel längst aufgedrückt hat?


    Der eine prüft die Einhaltung der StVZO, der andere die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben, die keinerlei Einfluss auf die Zulassung des Fahrzeuges als PKW, Wohnmobil etc. haben, dafür aber auf seine steuerrechtliche Behandlung.
    Beides hat mit einander nichts zu tun, weswegen sich Deine Frage gar nicht stellt.




    zaydo

  • >Kfz-Gutachtertätigkeiten durchzuführen?
    >In unseren deutschen Landen ist doch immer alles genauestens geregelt. Darf ein nicht qualifizierter Finanzbeamter die Einhaltung der StVZo einschätzen und überprüfen, wo doch ein amtlich anerkannter Sachverständiger seinen Stempel längst aufgedrückt hat?
    >Diese Frage stelle ich mir dann doch, wenn ich so die Beiträge der letzten MV - WoMo-Umschreiber lese.
    >Ts, ts, ts muss doch gleich mal das Büro meines Steuerfuzzy´s auf Einhaltung der VDE-Richtlininen prüfen, vielleicht mache ich ja das Finanzamt dicht ;-)))
    >Grüsse
    >smolli



    wie gutachtertätigkeiten ???
    ist das vieleicht der grund warum ich seit juli auf eine neue steuer festsetzung als womo warte. ich dacht dafür gibt es den tüv.
    bitte unbedingt melden.
    mfg stephan

  • >Moin
    >[...]
    >>In unseren deutschen Landen ist doch immer alles genauestens geregelt. Darf ein nicht qualifizierter Finanzbeamter die Einhaltung der StVZo einschätzen und überprüfen, wo doch ein amtlich anerkannter Sachverständiger seinen Stempel längst aufgedrückt hat?
    >Der eine prüft die Einhaltung der StVZO, der andere die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben, die keinerlei Einfluss auf die Zulassung des Fahrzeuges als PKW, Wohnmobil etc. haben, dafür aber auf seine steuerrechtliche Behandlung.
    >Beides hat mit einander nichts zu tun, weswegen sich Deine Frage gar nicht stellt.
    >zaydo


    Hallo
    ich habe die Kacke im Moment richtig am qualmen. Das Finanzamt erkennt die Umschreibung zum WoMo nicht an und hat mir letzte Woche sogar eine Pfändung geschickt, da ich die Differenz 172 zu 401 EUR nicht gezahlt habe. Im Moment ruht die Pfändung, da ich denen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht habe. Die Tante am Finanzamt hat aber die Meinung das sie entscheiden kann wann ein Fahrzeug eib WoMo ist und wann nicht. Aber auf eins kann die sich verlassen: ich bleibe hartnäckig!

  • ...über die steuerliche Einteilung kann und darf sie entscheiden. Da hat sie einen Ermessensspielraum und wenn sie der Meinung ist, das Fahrzeug ist eher ein PKW als ein Womo dann kann sie das auch steuerlich wie ein PKW behandeln.

  • macht die mit Dir, was sie will. Und wenn die Frist rum ist, kannst Du Dich auf mündliches (dazu zählt tel, pers und email) nicht berufen.
    Vorher würd ich allerdings klarkriegen, ob Du wirklich ein WOMO hast. Sonst machst Du Dich nur lächerlich.


    Gruss,


    die Uschi

  • und wenn man nicht innerhalb der Frist widerspricht, muss mans so versteuern. Erstmal, jedenfalls.


    viel Spass aufm Amt,


    die Uschi