Beiträge von Kai R.

    Hallo,


    dass es den Steuervorteilen für PKW über 2,8to an den Kragen geht, ist ja so langsam amtlich. Noch sehr unklar ist die Regelung für die Wohnmobile. Werden sie (wie auch bisher die WoMos unter 2,8to ZGG) weiter wie PKW besteuert, wird es teuer.


    Es gilt jetzt, per Lobbyismus Einfluss auf die Gesetzgebungspraxis und die Besteuerungspraxis der Finanzämter der Länder zu nehmen. Maßgebend sind hier tatsächlich die Länder, da ihnen die KFZ-Steuer zufällt.


    Unter untenstehendem Link findet Ihr Mustertexte. Diese könnt ihr (wenn ihr wollt) nach Eurem Bedarf anpassen und an Herrn Stolpe sowie auch an die Abgeordneten und den Verkehrsminister Eures Bundeslandes schicken. Ziel ist es, daß WoMos (wie auch die LKW) generell nach Gewicht besteuert werden. Meiner Meinung nach stehen hier die Chancen nicht schlecht, da das reale Steueraufkommen gering ist, die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitindustrie in Deutschland aber nicht.


    Wenn wir also hier unsere Stimme heben, so haben wir durchaus Chancen, etwas zu bewegen.


    Der Link dürfte auch gerne in alle Womo, Mercedes uns sonstige Foren weiterverbreitet werden.


    Viele Grüße


    Kai



    Entwurf eines Schreibens an Herrn Stolpe

    Hallo,


    >ja, bei der Laufleistung wurde ich dem Motor auch den Gnadenschuss geben. Da lohnt sich das Überholen nicht wirklich.


    Übeholen heisst doch nichts anderes, als den Motor komplett neu zu machen. Der Block bleibt gleich, wird aber gebohrt/gehohnt, alle Lager werden ausgetauscht, Kolben neu etc. Nichts anderes macht VW mit den Austauschmotoren auch, nur daß Du nicht Deinen Block wiederkriegst.


    Die Kosten liegen so bei 1.500.- Euro für das nackte Überholen des Motors. Für Aus-/Einbau, Teile etc. musst Du noch ca. 1.000.- Euro rechnen. Dennoch würde ich es immer so machen. Aus folgenden Gründen:


    - 1 Jahr Garantie
    - Du weisst was Du hast. Bei Gebrauchtmotoren hast Du hinterher den Ärger erneut
    - es gibt kaum wirklich gute Gebrauchtmotoren, meist sind sie zu teuer
    - Wertsteigerung für Dein Auto


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    ich würde beim gleichen Motorblock bleiben. Die Überholung kann jeder Motorinstandsetzungsbetrieb machen. Gute Adressen z.B. im Kölner Raum kann ich Dir nennen.


    Dein Motor ist problemlos mit Turboteilen nachrüstbar. Du brauchst halt ausser dem Turbo auch eine andere ESP und einiges an Schläuchen, Material etc. Da passen aber auch Teile aus dem T3 Turbodiesel.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    mindestens das solltest Du dem Verkäufer auf´s Auge drücken oder beim Kaufpreis mit 600.- Euro berücksichtigen. Dein Bus fällt unter die VW-Probleme mit der Wasserpumpe und damit Gefahr des Motortods, wenn der Zahnriemen nicht mit WaPu und allen Spannrollen gewechselt wird.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    ich empfehle Dir die Nachrüstung einer Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung hinter dem Beifahrersitz. Ich habe sogar noch eine mit integrierten Gurten. Gibt kein Problem mit der Eintragung, solange die Bank Kopfstützen hat.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    Stirnräder hat nur der Fünfzylinder mit 174 PS. Der 96 KW hat selbstverständlich einen Zahnriemen.


    Gegenüber Deinem T4 wirst Du mächtig Leistung vermissen, weil der T5 auch viel mehr wiegt. Aber mit einem kleinen Chip kann man dem abhelfen (habe sehr positive Erfahrungen mit einem Abt-Chip im Audi A6 mit 96KW).


    Ansonsten sollten sich die Kinderkrankheiten beim T5 so langsam gegeben haben. Halte uns mal auf dem Laufenden.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    für diese Aufgaben kannst Du sogar einen T3 kaufen. Es gibt gute Busse mit Saugdieselmotoren für deutlich unter 2.000.- Euro, teilweise aus BW-Beständen sogar mit sehr niedrigen Laufleistungen.


    Mit Rost haben die T3 sogar weniger Probleme als die ersten T4 und besonders die Saugdiesel sind sehr robust. Die Bodenfreiheit ist besser und die Geländetauglichkeit mit Heckantrieb und Motor hinten ziemlich legendär. Die Anhängelast liegt bei 1.200 - 1.800 KG je nach Motor. Verbrauch bei 8 Litern.


    Viele Grüße


    Kai


    >In unserer Familie wird ein Nutzfahrzeug gebraucht - für eine Imkerei, um genau zu sein. Zur Zeit wird das alles noch mit unserem alten Mercedes+Anhänger erledigt, aber erstens ist es schade um den Mercedes (bzw das Auto, was ihn bald ersetzt) und zweitens kommt man auch in leichtem Gelände mit diesem Auto nicht sehr weit.
    >Eine Überlegung war nun, einen alten Subaru Legacy o.ä. anzuschaffen, aber ich habe auch an einen T4 gedacht.
    >Das Fahrzeug wird wie folgt eingesetzt:
    >- von März bis September, also mit Saisonkennzeichen
    >- rund 5000-7000 km p.a. auf kleinen Landstraßen, auf Wald- und Feldwegen, keine Langstrecken
    >- Laderaum wird mit oftmals dreckigen Sachen beladen, manchmal zusätzlich 1-Achs-Anhänger
    >Zudem sollte das Fahrzeug möglichst günstig im Unterhalt sein.
    >Ja, mein Gedanke war ein T4 Diesel, da es wirklich um das reine Nutzfahrzeug geht und sowieso viele Waldwege usw. gefahren werden, würde fast sogar der kleine 1.9 D mit 60 PS ausreichen, denke ich.
    >Wie sieht es bei einem solchen Fahrzeug mit Verbrauch aus, wie hoch ist die Anhängelast?
    >Was gilt es ansonsten bei einem T4 im Alter 8-11 Jahre zu beachten? Im Grunde sind die Fahrzeuge doch relativ robust...
    >Ach ja, und die Geländegängigkeit hätte ich beinahe vergessen Wie sehr eignet sich ein solcher T4 für "leichtes Gelände" - will meinen unbefestigte Wege, Schotterstrecken, Waldwege und mal ein paar Meter über eine Wiese? Da müsste doch auch der Fronttriebler ganz gut durch kommen?
    >Last, but not least - bei Mobile.de findet man z.Zt. ab 3.000 Euro vernünftige Angebote mit noch nicht allzu hohen Laufleistungen - ist das realistisch?

    Hallo,


    ein freundlicher LT-Fahrer hat sich mal an die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin gewandt (vielen Dank; Beitrag aus dem LT-Forum übernommen), und erfragt ob beabsichtigt wird, über die SUV's hinaus, auch andere Fahrzeuge neu einzuordnen. Die Antwort kam prompt, die Aussicht nach meiner Interpretation eher düster. Aber lest selbst:


    Sehr geehrter Herr,


    auf Ihre E-Mail vom 27.07.2004, mit der Sie die Frage
    der Besteuerung von schweren Geländewagen aufgeworfen
    haben, teile ich Ihnen Folgendes mit:


    Nach entsprechenden Pressemeldungen hat die Bundesregierung
    eine Änderung der StVZO auf den Weg gebracht, die es ermöglicht,
    schwere Geländewagen nicht mehr nach dem zulässigen
    Gesamtgewicht,sondern wie Pkw nach dem Hubraum und dem Schadstoffverhalten zu
    besteuern.


    Die Senatsverwaltung für Finanzen kann aus diesen Änderungen keine
    eigenständigen kraftfahrzeugsteuerlichen Folgerungen ziehen. Die
    entsprechenden steuerlichen Änderungen können nur für alle Länder
    einheitlich umgesetzt werden. Berlin kann dabei nur über den
    Bundesrat mitwirken.


    In der Sache selber kann ich Ihnen noch keine abschließende
    Auskunft geben, da mir die vom Bund beabsichtigten Änderungen der StVZO
    noch nicht im Einzelnen bekannt sind. Daher kann auch noch nicht
    gesagt werden, welche kraftfahrzeugsteuerlichen Folgerungen aus der
    beabsichtigten Änderung der StVZO zu ziehen sind.


    Im Vorfeld der politischen Diskussion der Frage ist jedoch schon
    daraufhingewiesen worden, dass das Änderungsvorhaben für den Bereich
    der leichten Nutzfahrzeuge differenziert gesehen werden müsse.
    Transporter derHandwerker oder kleinen Gewerbetreibenden sollten danach weiter
    derLkw-Besteuerung unterliegen. In diesem Zusammenhang ist aber auch
    darauf hingewiesen worden, dass zwischen privater und gewerblicher
    Nutzung kraftfahrzeugsteuerrechtlich keine Trennung möglich sei.
    Es gebe bisher keine praktikable Abgrenzung.


    Bei den Wohnmobilen ist eine weitere Besonderheit zu
    berücksichtigen:


    Künftig richtet sich die Abgrenzung der Fahrzeugarten nach der
    Richtlinie 70/156/EWG. Nach dieser Richtlinie sind sog. M1-Fahrzeuge nicht
    nur Pkw. Zahlreiche Wohnmobile wären aufgrund der neuen Abgrenzung nach
    der vorbezeichneten Richtlinie nicht mehr als Pkw, sondern als andere
    Fahrzeuge entsprechend niedriger nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.
    Andere Wohnmobile über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht werden nach der
    Änderung der StVZO und ggf. des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht
    mehr als Lkw, sondern als Pkw nach dem Hubraum besteuert werden
    müssen.


    Weitergehende Ausführungen zu der von Ihnen angesprochenen
    Thematik sind mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Gottschlag



    Fazit: Kombinationskraftwagen wird es wohl alle erwischen, bei Wohnmobilen ist die Lage noch sehr unausgegoren.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    so locker sehe ich das nicht mehr. Da wurde immerhin im Bundestag gestern ein Antrag beschlossen und ein klarer Weg zur Umsetzung aufgezeigt. Daß der Bundesrat dem zustimmen muss, ist bei den zum Ausdruck gebrachten Meinungen aus allen Fraktionen eine Formsache und wird sicherlich noch in diesem Jahr passieren.


    Alle, deren Fahrzeuge bereits aufgelastet sind, können es eh nur abwarten. Aber jetzt noch in eine Auflastung zu investieren würde ich nicht empfehlen.


    Viele Grüße


    Kai



    "Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
    Ungerechtfertigtes Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen


    - Drucksache 15/3468 -


    Die Kollegin Wright, die Kollegen Seiffert, Hermann und Solms sowie die Staatssekretärin Gleicke bitten, ihre Reden zu Protokoll geben zu dürfen.10


    Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall.


    Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen "Ungerechtfertigtes Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen". Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? -
    Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen."