Hallo Mat,
schön daß Du die Kaufzusage beweisen kannst, aber ohne nachweisbaren Schaden nützt Dir das nichts. Schaden könnte z.B. sein:
Fahrtkosten für die Besichtigung
Spesen für Telefon, Mail etc.
Kauf von Teilen (wenn diese nicht anderweitig nutzbar oder wieder verkäuflich sind)
Kosten für Mietwagen, wenn Du Dich auf das Auto verlassen hast und sonst immobil gewesen wärest
Entgangene Handelsspanne, wenn Du nachweisen kannst, daß Du für das Auto einen Käufer zu einem höheren Preis gehabt hättest
Ankauf eines teureren Busses, wenn sich zum gleichen Preis kein vergleichbarer Bus finden läst. Schaden ist dann die Preisdifferenz.
In allen diesen Fällen kannst Du Schadenersatz verlangen. Das ganze hängt aber auch vom Streitwert ab und unter 1.000.- Euro lohnt sich das nicht für Deinen Anwalt. In jedem Fall kriegst Du vor Gericht zwar ein Urteil, aber nicht immer Recht. Mehr als einen Vergleich würde ich nicht erwarten.
Also überlege, ob sich das für Dich lohnt, auch Du steckst ja Zeit und Mühe in die Angelegenheit.
Viele Grüße
Kai