Posts by Kai R.

    Hallo,


    mir ist schon klar, daß die Summe der zulässigen Achslasten über 2,8 To. betragen muss. Ggf. muß was umgebaut werden.


    Mir geht es um den richtigen Weg, um zu einer verbindlichen, TÜV-relevanten Aussage (die kriege ich hier im Forum nicht) und anschließend zur Eintragung der Auflastung zu kommen. Weil: Umbauen auf Verdacht möchte ich nicht.


    Soll ich erst zu einer Vertragswerkstatt oder erst zum TÜV fahren?


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo Mat,


    schön daß Du die Kaufzusage beweisen kannst, aber ohne nachweisbaren Schaden nützt Dir das nichts. Schaden könnte z.B. sein:


    Fahrtkosten für die Besichtigung
    Spesen für Telefon, Mail etc.
    Kauf von Teilen (wenn diese nicht anderweitig nutzbar oder wieder verkäuflich sind)
    Kosten für Mietwagen, wenn Du Dich auf das Auto verlassen hast und sonst immobil gewesen wärest
    Entgangene Handelsspanne, wenn Du nachweisen kannst, daß Du für das Auto einen Käufer zu einem höheren Preis gehabt hättest
    Ankauf eines teureren Busses, wenn sich zum gleichen Preis kein vergleichbarer Bus finden läst. Schaden ist dann die Preisdifferenz.


    In allen diesen Fällen kannst Du Schadenersatz verlangen. Das ganze hängt aber auch vom Streitwert ab und unter 1.000.- Euro lohnt sich das nicht für Deinen Anwalt. In jedem Fall kriegst Du vor Gericht zwar ein Urteil, aber nicht immer Recht. Mehr als einen Vergleich würde ich nicht erwarten.


    Also überlege, ob sich das für Dich lohnt, auch Du steckst ja Zeit und Mühe in die Angelegenheit.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    eigentlich kann es jetzt nur noch der Zylinderkopf sein. Durch Abdrücken findest Du das nicht raus, da das Wasser durch Haarrisse im Kopf in die Brennräume verschwindet.


    Jetzt kommt es auf den Wartungszustand und die Laufleistung Deines Autos an. Bei Laufleistungen unter 100 TKM (auf dem Motor) hast Du gute Chancen, von VW Kulanz zu kriegen. Die erneuten Montagekosten und die Kosten für die ZKD sollten eh übernommen werden, da das Problem beim Wechsel der ZKD hätte auffallen müssen.


    Wenn Dein Auto aber schon recht viele km gelaufen hat, kann es trotzdem günstiger sein mit einem Tausch-Zylinderkopf z.B. von motorensuche.com und der Arbeit in einer freien Werkstatt zu kalkulieren.


    Ganz billig ist es eh nicht.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    soweit ich (auch nach Lektüre im Archiv) weiß, gibt es von VW nicht für alle T4 eine Auflastungsfreigabe ohne technische Änderung.


    Von der Firma SK (www.fahrzeugauflastung.de) gibt es aber ein Mustergutachten, daß für alle T4 die Auflastung ohne technische Änderungenen ermöglicht. Nur wollen die dafür 338.- Euro und stellen das Gutachten nur fahrzeugbezogen aus.


    Beim T3 geht die Auflastung fast nur über SK. In den T3-Foren kursieren Kopien des SK-Gutachtens, über die mancher TÜV-Prüfer die Auflastung auch einträgt.


    Funktioniert das beim T4 auch? Wenn ja, hat jemand eine Kopie des SK-Gutachtens für einen T4 für mich? Nur zur Ansicht.


    Viele Grüße


    Kai