Also:
Genau, auch für das Standlicht braucht es eine fahrzeugspezifische Freigabe.
Eine In-Regressnahme der Versicherung bezüglich des LED-Standlichts dürfte nur dann passieren, wenn die entsprechende illegale Modifikation zum Unfallhergang beigetragen hat. Bussgelder/OWI können natürlich auch so jederzeit festgestellt werden…
Und ja, für die LED-Leuchtmittel ist eine Bescheinigung mitzuführen - offizielle Freigaben liegen ja für die Osram für den KV mit Hella-HSW und für den LV mit den Valeo-HSW für T4 mittlerweile vor.
Die Montage der Leuchtmittel mittels Zentrierring ist in der Anleitung bzw. im Video erklärt - letztlich ist es nicht viel mehr Aufwand, als ein H4-Leuchtmittel zu wechseln.
Alle Menschen, die die LED fahren, beschreiben einen deutlichen Zuwachs an Ausleuchtung auf der Fahrbahn (es gibt dazu einen ellenlangen Thread im Schwesterforum). Dabei sind die Osram wohl leicht gleichmäßiger vom Leuchtbild als die Philips. Da das auch nicht im gleichen Umfang bei allen Nutzern auftritt, scheint dabei auch die Qualität/Verschleiß/Zustand von Reflektor, Streuscheibe und Fertigungstoleranz des LED-Leuchtmittels eine Rolle zu spielen. Durch entsprechende Modifikationen konnten Menschen hier schon Veränderungen feststellen.